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Verkehrsrecht

Interessantes rund um die StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die rechtliche Grundlage für den deutschen Straßenverkehr. Sie ist gespickt mit einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und Verboten von denen die meisten nicht einmal wissen. Ein paar der mehr oder weniger Kuriosen davon finden sie in diesem Beitrag.

 

Stau und stockender Verkehr

 

Die Situation ist folgende: Es ist Freitagnachmittag nach Feierabend und alle wollen nach Hause. Das bedeutet Rush Hour und zähfließender Verkehr. Man quält sich im Schritttempo über Kreuzungen und Einbiegungen und muss mitunter auch mitten auf eben jenen anhalten. Doch hätten Sie gewusst, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Laut § 11 Abs.1 StVO darf ein grünes Lichtzeichen einer Ampel oder auch die generelle Vorfahrt nicht genutzt werden, wenn dies aufgrund der Verkehrslage zur Folge hat, dass man auf einer Kreuzung oder Straßenmündung warten müsste.

 

Warnzeichen

 

Der § 16 StVO trägt den Titel Warnzeichen und als solche versteht man Schall und Leuchtzeichen, also Licht und Hupe. Das diese mit Bedacht einzusetzen sind sollte eigentlich selbstverständlich sein, allerdings geht besagter Paragraph noch ein bisschen weiter, indem er das unnötige Hupen und Lichtzeichen geben, außerhalb einer potenziellen Gefahrensituation untersagt. Das frustrierte Hupen, weil der Vordermann plötzlich bremst, ist also verboten. Ebenso ist es nicht gestattet eine Hupe mit unterschiedlich hohen Tönen zu haben, also quasi eine Melodie.

 

Umweltschutz

 

Der Umwelt zuliebe sollte man – und das versteht sich von selbst – wenn möglich kurze Strecken mit dem Fahrrad oder den Öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, statt mit dem eigenen Kfz. Und auch hier hat die StVO ein paar Aspekte aufgegriffen. So ist es beispielsweise nach § 30 Abs. 1 StVO verboten den Motor unnötig laufen zu lassen oder gar mit den Türen unnötig laut zu knallen. Ebenso gilt es überflüssiges Fahren zu vermeiden. Damit sind beispielsweise die Warterunden um den Block bei der Suche nach einem Parkplatz gemeint oder auch das Warten auf einen Freund auf einer Straße ohne Haltemöglichkeit. Als Strafe hierfür gibt es in der Regel ein Ordnungsgeld von 20€.

 

Langsam Fahren

 

Oft ärgert man sich über einen Schleicher auf der Straße der den flüssigen Verkehr aufhält und dafür sorgt, dass man womöglich selbst noch in Zeitnot gerät. Doch gibt es überhaupt ein Mindesttempo das gefahren werden muss? Die Antwort lautet Nein. Es gibt im Gesetz keine Festlegung auf ein Minimales Tempo auf deutschen Straßen, allerdings darf man den Verkehr nicht durch unangemessen langsames Fahren behindern.

 

Beamtenbeleidigung bei einer Kontrolle

 

Man kennt es aus vor allem aus Film und Fernsehen, wenn bei einer Straßenkontrolle dem Fahrer eines PKWs der Kragen platzt und ihm oder ihr ein paar unpassende Worte in Richtung des Beamten entgleiten. Schnell ist von Beamtenbeleidigung die Rede. Dieser Mythos ist tatsächlich in der Bevölkerung weit verbreitet, allerdings muss man sagen: Beamtenbeleidigung als solche gibt es nicht. Ein Polizist ist ein Mensch wie jeder andere auch und sein Status als Beamter macht da keine Ausnahme. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Beleidung keine Folgen haben kann. Laut § 185 StGB wird eine Beleidigung mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

 

Fazit

 

Die StVO beinhaltet vielerlei kleiner Regeln und Kniffe, die zwar nicht unbedingt jedermann bekannt sind, welche aber doch ihre Relevanz haben und nicht unbedingt auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Also Augen auf im Straßenverkehr.

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