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Alles rund ums Taxi – Ihre Rechte als Fahrgast

© Andrey Popov / Fotolia

Welche Rechte haben Sie als Fahrgast in einem Taxi? Wenn der Taxifahrer lange Umwege nimmt, eine kurze Fahrt verweigert oder im Preis pfuscht, kann das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden. Aber auch Kleinigkeiten, wie ein zugiges Fenster, laute Musik nach dem sonderbaren Geschmack des Fahrers oder dessen lautes Fluchen über andere Verkehrsteilnehmer, können schnell eine Taxifahrt anstrengend werden lassen. Über die Rechte, aber auch die Pflichten, die Sie als Taxifahrgast haben, klärt dieser Ratgeber auf.

Kann man sich das Taxi am Taxistand frei auswählen?

Am Taxenstand (so die amtliche Bezeichnung) dürfen Sie sich frei für das Taxi entscheiden, was Sie für sich am geeignetsten halten. Hier gilt der rechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es besteht daher keinerlei rechtliche Verpflichtung, das erste Taxi in der Reihe zu nehmen – es kann aber durchaus sein, dass der erste Fahrer in der Schlange Ihnen einen bösen Blick zuwirft, weil er von Allen die längste Wartezeit hinter sich hat.

Darf der Fahrer kurze Strecken verweigern?

Nein, die Länge der Strecke ist rechtlich unerheblich, solange sie im Pflichtfahrgebiet (meistens die Stadtgrenzen) des Taxis liegt. Hierbei greift sogar eine gesetzliche Pflicht, nämlich die des §22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), welche den Taxifahrer grundsätzlich dazu gebietet, Sie als Fahrgast anzunehmen. Dieser Beförderungspflicht muss der Fahrer jedoch nicht nachkommen, wenn die Fahrt über das Pflichtgebiet  hinausgeht oder wenn der Fahrgast stark alkoholisiert, bewaffnet oder offenkundig zahlungsunfähig erscheint.

Welche Strecke muss der Taxifahrer nehmen?

Grundsätzlich ist der Taxifahrer verpflichtet, stets die kürzest mögliche Strecke zu nehmen. Das Ziel über einen Umweg zu erreichen, ist nur dann zulässig, wenn Sie als Fahrgast dies ausdrücklich wünschen.

Dürfen Tiere in einem Taxi mitgenommen werden?

Dies ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur dann, wenn eine Mitnahme die Sicherheit des Betriebes (der Taxifahrt) nicht beeinträchtigt. Man muss allerdings damit rechnen, dass die Mitnahme von Tieren einen (durchaus zulässigen) Kostenzuschlag bedeuten kann.

Muss ein Taxifahrer Kartenzahlungen akzeptieren?

In manchen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, sind die Taxiunternehmen verpflichtet, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Dies ist allerdings nicht bundesweit der Fall. Sämtliche Bestimmungen haben jedoch gemein, dass ein Taxifahrer stets Bargeld annehmen muss.
Das Wechseln großer Scheine ist nur in manchen Städten und Landkreisen verordnet – immer muss er jedoch eine angemessene Menge an Bargeld (Faustregel: zum Wechseln von 50€ Scheinen) bei sich führen. Vorher zu Fragen erspart Ihnen spätere Unannehmlichkeiten!

Kann der Fahrgast über die Fensteröffnung und den Radiosender bestimmen?

Sollten Sie frische Luft wünschen oder durch ein offenes Fenster eine unangenehme Zugluft verspüren, so dürfen Sie vom Fahrer stets Abhilfe verlangen, sofern dies nicht den Betrieb des Taxis beeinträchtigt oder die Sicherheit gefährdet.
Der Kunde kann den Fahrer anleiten, die Lautstärke des Radios zu drosseln oder den Sender zu wechseln, ganz ausbleiben kann das Radio jedoch nicht – der Verkehrsfunk muss für den Taxifahrer stets hörbar sein. Das Ausschalten des Funkgeräts kann der Fahrgast jedoch nicht verbindlich erwünschen.
Auch dürfen Sie den Taxifahrer ermahnen, weniger zu reden, sollte dies der Fall sein. Dann ist dieser angehalten, seine verbalen Äußerungen auf ein Minimum (das heißt, das für den Betrieb des Taxis Erforderliche) zu reduzieren.

Darf der Taxifahrer im Fahrzeug rauchen?

Nein – dies ist seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ausdrücklich tabu. Das gilt übrigens ebenfalls für den Fahrgast.

Wie viel Gepäck darf man mitnehmen?

Laut Gesetz müssen Taxis mindestens  50kg an Gepäck gemäß §29 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr (BOKraft) transportieren. Dabei muss der Fahrer in schwierigen Situationen mehrere Beladungsversuche unternehmen. Der Taxifahrer darf jedoch über diese Grenze hinaus einen Zuschlag verlangen (sofern dies in einem verordneten Taxitarif nicht entgegenstehend geregelt ist) und kann den Transport besonders sperriger oder potenziell gefährlicher Gepäckstücke ablehnen.

Ab wann wird das Taxameter gestartet?

Grundsätzlich darf das Taxameter erst ab Fahrtbeginn gestartet werden. Somit ist beispielsweise das Einladen des Gepäcks, aber auch die Auskunft über den geschätzten Fahrpreis kostenlos.
Wird ein Taxi gerufen, so ist es in manchen Landkreisen und Städten üblich, dass das Taxameter zu laufen beginnt, sobald der Fahrgast über die Ankunft in Kenntnis gesetzt wurde.

Kann man einen Festpreis aushandeln?

Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Festpreises nicht zulässig. Die örtlichen Taxitarife bestimmen den genauen Preis, welcher stets per Taxameter ermittelt werden muss. Diese Tarife sind bindend und dürfen weder unter- noch überschritten werden.
Dass der Fahrpreisanzeiger in jedem Taxi Pflicht ist, regelt §29 BOKraft. Manche Tarife geben zulässige Ausnahmen vor, wie beispielsweise fixe Strecken vom Stadtkern zum Flughafen, welche per Festpreis bezahlt werden.

Welche Möglichkeiten der Beschwerde gibt es?

Zuständig für das Einlegen einer Beschwerde ist die jeweilige Genehmigungsbehörde für das Taxigewerbe. Alternativ können Sie sich an die zuständige Verkehrsgewerbeaufsicht wenden.
Tipp: Lassen Sie sich stets eine Quittung ausstellen! Diese enthält mindestens Start- und Zielort, Preis und die Taxiordnungsnummer (welche Sie ebenfalls an der Heckscheibe des Fahrzeugs finden). Damit sind Sie mit Allem gewappnet, was zum Einlegen einer Beschwerde benötigt wird.

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