0,6g Cannabis ist eine nur geringe Menge. Ob trotzdem eine Strafe befürchtet werden muss, hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab:
a)In welchem Bundesland erfolgte die Hausdurchsuchung? Die Toleranz für Kleinstmengen zum Eigenverbrauch unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
b)Existieren Vorstrafen? Wurden Sie bereits mit Kleinstmengen Cannabis “erwischt”?
Wenn Sie bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind stehen die Chancen nicht schlecht, dass Sie straffrei entgehen. Pauschal lässt sich das allerdings nicht beantworten.
Sofern es zu einer Strafe kommt, werden Sie nicht deshalb härter bestraft, weil Sie andere nicht verraten wollten. In Deutschland gilt das Aussageverweigunergsrecht. Sie müssen sich überhaupt nicht zur Tat äußern. Zwar gibt es auch den “Deal”, also eine Absprache über das Strafmaß, vor allem für Geständnisse. Bei einem so geringen Vergehen wird Ihnen jedoch kein Deal angeboten werden, um weitere Beteiligte zu ermitteln. Es wird sich daher in keiner Weise positiv auf das Strafmaß auswirken, wenn noch jemand “verpfiffen” wird.
Allerdings könnte ein Drogentest angeordnet werden. Bei positivem Befund könnten Sie Ihren Führerschein verlieren bzw. eine MPU (“Idiotentest”) absolvieren müssen.