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Zwangsvollstreckung

Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?

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Ist die Pfändung von Weihnachtsgeld erlaubt? – Die gesetzlichen Vorschriften über das Weihnachtsgeld gestalten die Weihnachtstage eines Arbeiters grundsätzlich schöner. Die Geschenke lassen sich leichter finanzieren und die Weihnachtsfeiertage lassen sich mit einem finanziellen Zuschuss einfach besser genießen.

Hat man jedoch Schulden, verschwinden diese leider nicht so einfach über die Weihnachtszeit. Gerade an Weihnachten wollen auch die Gläubiger an das Geld kommen, was ihnen zusteht. Grundsätzlich kann der Gläubiger mit einem gerichtlich erlangten Vollzugstitel seine Forderungen zwangsweise gegenüber dem Schuldner durchsetzen. Hat der Schuldner keinerlei finanzielle Mittel, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstände pfänden. Dabei kann es sich sowohl um Geld als auch um andere Vermögensgegenstände handeln. Könnte es also theoretisch passieren, dass ein Gläubiger das Weihnachtsgeld eines Schuldners im Falle eines Zahlungsverzugs pfänden kann? Diese Frage wird im folgenden Ratgeber beantwortet.

Was sind pfändbare Gegenstände?

Um diese Frage zu beantworten, stellt sich die grundsätzliche Frage, was überhaupt pfändbare Gegenstände sind.

Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel für die ausstehende Forderung ist aus Gläubigersicht die Ausprägung des deutschen Rechtsstaats. Wer Schulden aufnimmt, sollte sie auch bezahlen. Selbstverständlich ist der Schuldner dem Gläubiger in dem Fall nicht schutzlos ausgeliefert. Ebenso wie der Rechtsstaat ist der Sozialstaat auch ein Grundprinzip der deutschen Verfassung. Dementsprechend steht der Staat in der Verantwortung, auch zahlungsunfähige Schuldner gegenüber Gläubigern zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen befinden sich in der Zivilprozessordnung. Geschützt sind gemäß §811 der Zivilprozessordnung alle Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch des Schuldners bestimmt sind und die zum Haushalt gehören. Der Weihnachtsbaum kann also schon einmal nicht gepfändet werden. Weitere Beispiele für unpfändbare Gegenstände sind: Kleidungsstücke, Fernsehgeräte, Waschmaschinen, Fahrräder, Armbanduhren oder Bügeleisen.

Pfändung von Weihnachtsgeld, geht das?

Zunächst gilt es also, das Weihnachtsgeld rechtlich einzuordnen. Was ist Weihnachtsgeld überhaupt? Das jährliche Weihnachtsgeld fällt gesetzlich in die Kategorie der Bezüge eines Arbeitnehmers. Fraglich ist, wie sich die Pfändung auf Gehalt und Bezüge auswirkt. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass der Gläubiger Arbeitseinkommen, dass in Geld zahlbar ist, pfänden kann. Das ist in §850 der Zivilprozessordnung geregelt. Das Weihnachtsgeld kann also auch gepfändet werden. Dem Gläubiger sind jedoch Grenzen gesetzt. Die Grenzen stehen in den Paragraphen §850a und §850b. Diese Normen listen verschiedene unpfändbare Bezüge auf, die den Gläubiger nicht an das Gehalt heranlassen. Unter Anderem sagt das Gesetz auch folgendes: Weihnachtsvergütungen, mit einer Höhe bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zu einem Betrag von 500 Euro dürfen nicht gepfändet werden. Im Klartext heißt das, dass nur das Weihnachtsgeld gepfändet werden kann, welches nicht die Hälfte eines monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers überschreitet, wobei 500 Euro die Obergrenze ist. Bei einem monatlichen Gehalt von 800 Euro und einem Weihnachtsgeld von 600 Euro sind demnach nur 400 zur Pfändung durch den Gläubiger berechtigt.

Das Weihnachtsgeld wird somit nur anteilig gepfändet und nicht in vollem Umfang.

Was sind die Voraussetzungen für die Pfändung von Weihnachtsgeld?

Der Weg zu einer Pfändung ist nicht unkompliziert und dauert auch eine gewisse Zeit. Der Gläubiger muss einen wirksamen gerichtlichen Vollstreckungstitel erlangen, um das Einkommen des Schuldners tatsächlich pfänden zu können. Mit anderen Worten heißt das, dass der Gläubiger einen gerichtlichen Prozess gewonnen haben muss, wonach ein richterliches Endurteil gegen den Schuldner erlassen wurde.

Fazit

Besteht gegen einen Schuldner eine fällige Forderung und hat der entsprechende Gläubiger ausgerechnet zur Weihnachtszeit einen gerichtlichen Titel erlangt, der ihn zur Zwangsvollstreckung ermächtigt, ist das Weihnachtsgeld des Schuldners in Gefahr. Kann der Schuldner die Forderung nicht zahlen, ist der Gläubiger auch zur Pfändung, in den gesetzlichen Grenzen der Zivilprozessordnung, berechtigt. Auch das Weihnachtsgeld kann als Bezug des Arbeitnehmers gemäß §850 ZPO gepfändet werden. Die Pfändung darf jedoch nicht die Grenzen der §§ 850a,850b überschreiten. Bezüglich des Weihnachtsgeldes bedeutet dies, dass der Gläubiger das Weihnachtsgeld nur in der Höhe der Hälfte eines monatlichen Einkommens des Schuldners pfänden kann, wobei 500 Euro die Obergrenze ist. Mehr als 500 Euro vom Weihnachtsgeld darf der Gläubiger in keinem Fall pfänden.

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