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Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich und Ratgeber 2017

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Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erscheint vielen verlockend. Wer wäre nach Unfall oder schwerer Krankheit nicht gerne abgesichert? Doch immer wieder hört man davon, dass Versicherer im Kleingedruckten Gründe für die Leistungsverweigerung finden, oder Versicherten unzumutbare Jobs aufgezwungen werden. Hier erfahren Sie, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie in Frage kommt – und welche Fehler vermieden werden sollten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – braucht man das?

In etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet vor dem Erreichen des Renteneintritts aus dem Berufsleben aus. Das Risiko, selbst betroffen zu sein, ist also durchaus real. Zudem am 01. Januar 2001 das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft trat. Das Gesetz beinhaltet einen Abbau sozialer Absicherung durch den Staat. Für nach dem 01. Januar 1961 Geborene gilt seither, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit nur über private Versicherungsgesellschaften abgesichert werden kann.

Zwar zahlt auch der Staat die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Die ausgezahlten Beträge reichen jedoch nicht weit. Sozialer Abstieg und Armut können so nicht verhindert werden.

Der Trend, die soziale Absicherung in private Hände zu geben und den Menschen ihre Vorsorge selbst zu überlassen, hat auch vor der Berufsunfähigkeit nicht halt gemacht. Die Berufsunfähigkeit gehört zu den existenziellen Risiken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher sinnvoll und ratsam.

Welche Berufe sind von einer Berufsunfähigkeit am stärksten betroffen?

Erwerbstätige, die in besonders riskanten Berufen tätig sind, werden von den Versicherungsgesellschaften von vornherein abgelehnt. Oder sie werden lediglich zu horrenden Beiträgen versichert. Einer der riskantesten Berufe ist der des Dachdeckers, da über 50% der Dachdecker das Renteneintrittsalter nicht berufsfähig erreichen. Auch der Beruf des Krankenpflegers zählt zu den riskanten Tätigkeiten.

Prinzipiell gilt, dass körperliche Arbeiten risikoträchtiger sind als Bürotätigkeiten. Dementsprechend werden höhere Beiträge fällig.

Welche Leistungen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Prinzipiell gilt die sogenannte Privatautonomie. Das heißt, dass unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Konditionen vertraglich vereinbart werden können.

Die wichtigste Leistung dabei ist sicherlich die schiere Höhe der monatlichen Rente im Versicherungsfall. Ein üblicher Wert beträgt 60% des Nettolohns. Verbraucherschützer warnen davor, mehr als 80% des Einkommens zu versichern. Mehr als 100% des Lohnes zu versichern, wird in aller Regel von den Versicherern abgelehnt.

Als Beispiel: Beträgt der Nettolohn des Versicherten 3.500€, würden bei 60% im Versicherungsfall 2.100€ monatliche Rente fällig. Es steht dem Versicherten jedoch frei, einen höheren oder niedrigeren Wert zu versichern. Freilich steigen die Beiträge mit der Höhe der monatlichen Rente.

Auch die Dauer der Absicherung kann frei gestaltet werden. Angenommen, ein Erwerbstätiger sichert sich bis zum 55. Lebensjahr ab. Wird der Versicherte nun mit 56 Berufsunfähig, geht er leer aus. Wird er mit 50 berufsunfähig, erhält er die monatliche Rente lediglich bis zum 55. Lebensjahr.

ACHTUNG: Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht!

Wenn der Versicherer die Leistung verweigert, ergeben sich maßgeblich zwei Fallgruppen. Erstens: der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit nicht an. Zweitens:  der Versicherte hat unrichtige Angaben gemacht.

Angaben sind schon dann unrichtig, wenn sie nur unvollständig sind. Mehr noch: die Versicherung darf die Leistung auch dann verweigern, wenn sich die unrichtige Angabe gar nicht auf den Aspekt der Gesundheit bezog, der letztlich ausschlaggebend für die Berufsunfähigkeit war.

Als Beispiel: es wurde eine Vorerkrankung des Bewegungsapparates verschwiegen, zur Berufsunfähigkeit führte dann aber nicht der Bandscheibenvorfall, sondern ein Schlaganfall. Der Versicherer darf die Leistung dennoch verweigern.

Richtige und vollständige Angaben sind daher ein Muss. Lassen Sie sich von Ihren Ärzten eine Übersicht über all Ihre vergangenen und gegenwärtigen körperlichen und ggf. auch seelischen Leiden bescheinigen.

Übrigens: seelische Leiden, also ernsthafte Erkrankungen der Psyche, müssen ebenso wahrheitsgemäß angegeben werden. Da solche Erkrankungen sogar besonders häufig zum verfrühten Ausscheiden aus dem Berufsleben führen, ist hier allerdings die Gefahr gegeben, von der Versicherung gänzlich abgelehnt zu werden.

Das sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten:

– Abstrakte Verweise

Versicherungsnehmer sollten diesen Punkt tunlichst beachten. Enthält der Vertrag eine Klausel, die dem Versicherer die abstrakte Verweisung erlaubt, bedeutet das, dass der Versicherte auf jeden anderen Beruf verwiesen werden kann, den er noch ausüben könnte. Ob der Arbeitsmarkt überhaupt freie Stellen zu verzeichnen hat, oder etwa ob der Versicherte für den Berufswechsel seinen Wohnort aufgeben müsste, ist dafür völlig unerheblich. Das Risiko, einen erfolgreichen Berufswechsel zu vollziehen, lastet bei der abstrakten Verweisung voll und ganz auf dem Versicherungsnehmer.

Zum Glück ist die abstrakte Verweisung selten geworden. Versicherungsnehmer sollten dennoch darauf achten, keine Verträge zu unterzeichnen, die eine solche Klausel enthalten.

– Prognosezeitraum

In der Praxis ist der Prognosezeitraum von großer Bedeutung. Denn zu Beginn einer Erkrankung steht häufig noch nicht fest, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch ist nicht einheitlich definiert, wie lange ein Versicherter erkrankt sein muss, um tatsächlich als berufsunfähig zu gelten. So enthalten viele Verträge die Regelung, dass der Versicherte erst nach drei Jahren Berufsunfähigkeit tatsächlich als berufsunfähig gilt. Häufig erholen sich Versicherungsnehmer von ihrer Erkrankung, und erreichen diese drei Jahre nicht. Der Versicherer verweigert in diesen Fällen die Leistung.

Achten Sie daher auf einen kurzen Prognosezeitraum. Wenn sie schon nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit Leistungen beziehen – und diese auch rückwirkend gezahlt werden – sind Sie auf der sicheren Seite.

– Verzicht auf §19 VVG

  • 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besagt, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern darf, wenn bereits bei Vertragsabschluss eine Krankheit bestand, der Versicherte jedoch keine Kenntnis von seiner Erkrankung hatte. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Versicherer vertraglich auf §19 VVG verzichtet.

– Beitragsdynamik

Gerade wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Kaufkraftverlust und Inflation nicht unterschätzen. Beiträge nach und nach aufzustocken, kann essentiell sein. Gut ist daher, wenn Ihnen Ihr Versicherer das Recht einräumt, die Beitragshöhe an bessere Einkommensverhältnisse anzupassen. Das erhöht zwar die Beiträge, im Gegenzug steigt allerdings auch die Leistung im Schadensfall.

– Weltweiter Versicherungsschutz

Auch wer sich heute noch nicht vorstellen kann, außerhalb Deutschlands zu arbeiten. Im Verlaufe eines Lebens können sich Lebensziele verschieben. Ein Angebot für eine Tätigkeit außerhalb der Heimat ist schnell gemacht – und schnell unterzeichnet. Doch Vorsicht: ohne weltweiten Versicherungsschutz gehen Sie leer aus, wenn die Berufsunfähigkeit im Ausland eintritt.

– Karenzzeit

Das Prinzip einer Karenzzeit: für niedrigere Beiträge nimmt der Versicherungsnehmer in Kauf, dass nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Leistungen erst nach einer Wartezeit erbracht werden. Diese Wartezeit beträgt in der Regel bis zu 24 Monate.

Beachten Sie: Leistungen, die aufgrund einer Karenzzeit nicht geleistet werden, werden nicht rückwirkend gezahlt, sobald die Karenzzeit endet. Das bedeutet auch: endet die Berufsunfähigkeit  innerhalb der Karenzzeit, geht der Versicherungsnehmer leer aus.

Zwar können Sie mit geringeren Beiträgen rechnen, wenn Sie mit dem Versicherer eine Karenzzeit vereinbaren. Wägen Sie jedoch sorgfältig ab. Eine Karenzzeit ist nur ratsam, wenn Sie finanziell so gepolstert sind, dass Sie die Wartezeit überbrücken können.

Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleich spart Geld: Was ist zu beachten?

Am Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter.  Diese schätzen Risiken mitunter ganz unterschiedlich ein. Schon alleine deshalb lohnen sich Vergleiche. Beispielsweise können die exakt selben Gesundheitsdaten unterschiedlich durch die verschiedenen Versicherer bewertet werden.

Auch ist es nicht unüblich, dass ein Verbraucher, der von der einen Versicherungsgesellschaft als zu riskant eingestuft wurde, vom nächsten Versicherer angenommen wird. Für diesen Fall sollten sie von der anonymen Risikovoranfrage Gebrauch machen, die einige Versicherungsvermittler anbieten. Denn anderenfalls landet Ihr Name in einer gemeinsamen Datenbank der Versicherungsgesellschaften. Diese verlassen sich dann gerne auf das Urteil der Kollegen – und weisen Ihren Fall ungeprüft ab.

Scheuen Sie sich nicht, die Beratung eines Versicherungsvermittlers in Anspruch zu nehmen. Doch letztendlich sind Sie auf sich gestellt. Informieren Sie sich ausführlich. Füllen Sie die Gesundheitsfragen unbedingt persönlich aus und arbeiten Sie dabei gewissenhaft mit Ihren Ärzten zusammen.

Überdies ist es ratsam, Informationen über die Klagefreudigkeit einer angestrebten Versicherungsgesellschaft einzuholen. Denn einige Versicherer zahlen fast immer, während andere in nahezu jedem zweiten Fall die Leistung verweigern.

Fazit

Die Entscheidung wiegt schwer. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, geht große Verpflichtungen ein. Ohne zu wissen, ob bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit Leistungen gerechnet werden kann.  Denn die Thematik ist überaus komplex, und nicht leicht zu durchschauen. Die Vorstellung, nach jahrzehntelanger Beitragszahlung leer auszugehen, wirkt nicht gerade motivierend.

Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam und sinnvoll. Es gilt jedoch das Prinzip der wirtschaftlichen Härte. Im Zweifel wird Sie niemand davor bewahren, einen Fehler zu machen.

Deshalb müssen Sie allerdings noch lange keinen Bogen um die Berufsunfähigkeitsversicherung machen. Es bedeutet lediglich, dass Sie sich selbständig und ausführlich informieren, und zu tätigende Angaben gewissenhaft vornehmen sollten.

Weigert sich die Versicherungsgesellschaft trotzdem zu zahlen, kann der Gang vors Gericht Erfolg versprechen. Scheuen Sie sich in diesem Fall nicht, von unserer kostenlosen Online Rechtsberatung Gebrauch zu machen.

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