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Fahrverbot fürs Fahrrad – gibt es sowas?

Das Fahrradfahren verbieten – dürfen die sowas denn? Ja, die dürfen so etwas und auf für Fahrräder gibt es ein Fahrverbot. Ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt das führen jedweden Vehikels. Am Straßenverkehr darf dann tatsächlich nur noch zu Fuß teilgenommen werden – oder als passiver Bei- oder Mitfahrer. EXPERTEHILFT widmet sich dem Thema und zeigt auf, wann ein Fahrverbot auf dem Fahrrad droht.

Fahrverbot ohne Fahrerlaubnis?

Es mag verwundern, dass ein Verbot erteilt werden kann, wenn doch für das Führen eines Fahrrads keinerlei Fahrerlaubnis vonnöten ist. Zumal das Gefährdungspotential geringer als bei motorisierten Fahrzeugen ausfallen sollte. Doch wenn die Behörden davon überzeugt sind, dass von einer Person eine Gefahr für andere Teilnehmer im Straßenverkehr ausgeht, kann ein Fahrverbot auf dem Fahrrad erteilt werden.

Von einem Fahrverbot auf dem Fahrrad sind zumeist nur intensive Verkehrssünder betroffen, die wieder und wieder aufgefallen sind. Doch wird in der Praxis schon ab einer Fahrrad-Trunkenheitsfahrt von 1,6 Promille Blutalkohol eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)angeordnet. Wird diese nicht oder nicht fristgerecht erbracht, kann ein Fahrverbot auf dem Fahrrad die Folge sein. Da auch ohne Führerschein Punkte in Flensburg gesammelt werden können, gilt dies freilich völlig unabhängig davon, ob ein Betroffener den Führerschein besitzt oder nicht.

Seitens der Rechtsprechung wird argumentiert, dass fahruntaugliche Fahrradfahrer motorisierte Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern nötigen können. Deshalb sei ihr Gefährdungspotential nicht geringer – und daher seien sie auch nicht milder zu behandeln.

Es droht ein Fahrradfahrverbot – wie kann ich mich wehren?

Es ist naheliegend, die Auflagen einfach zu erfüllen und eine MPU abzulegen. Leider ist eine solche Untersuchung jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es werden kostenpflichtige Kurse angeboten, um Betroffene auf ihre MPU vorzubereiten. Diese sind jedoch nicht verpflichtend. Rechnet man alles zusammen, auch das Bußgeld für das zugrundeliegende Fehlverhalten und Gebühren der Führerscheinstelle, erwarten Betroffene ungefähr bis zu 2.500€ an Ausgaben.

Wichtig: es kommt auch vor, dass die Behörden vorschnell auf ein Fahrradfahrverbot hinauswollen. Ein solches kann nämlich unverhältnismäßig sein – gerade bei Personen, die bisher noch nicht negativ aufgefallen sind. Dann kann, gerade wenn bei einer Fahrrad-Trunkenheitsfahrt erwischt, schon die Anordnung der MPU unverhältnismäßig sein. Suchen Sie sich dann unbedingt rechtlichen Beistand, um Ihre Interessen vertreten zu lassen. Scheuen Sie sich auch nicht, direkt von unserer Kostenlosen Online Rechtsberatung Gebrauch zu machen.

Fazit

Vielen ist gar nicht geläufig, dass der Staat überhaupt die Maßnahme „Fahrradfahrverbot“ ergreifen kann. Doch rechtlich gesehen werden keine großen Unterschiede zwischen Fahrrad- und Autofahrern gemacht. Das gilt für Promillegrenzen ebenso wie für Punkte in Flensburg oder eben die Anordnung eines Fahrverbotes. Achten Sie daher darauf, dass Sie ab 0,3 Promille Blutalkohol bei Fahrfehlern schon nicht mehr auf der sicheren Seite stehen – auf dem Fahrrad wohlgemerkt.

Auch Behörden machen immer wieder Fehler, beispielsweise durch unverhältnismäßig strenge Auflagen. Suchen Sie sich dann den Rat eines Experten.

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