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Schlüssel verloren? Was beim Schlüsseldienst zu beachten ist

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Schlüsseldienst – Schlüssel verloren? – Wer seinen Wohnungs- oder Haustürschlüssel verliert, wird es zumeist mit viel Ärger zu tun haben. Als wäre es nicht schlimm genug, dass der Zutritt ins eigene Heim versperrt ist und man einen Schlüsseldienst rufen muss, kann es darüber hinaus auch richtig teuer werden – vor allem, wenn es sich nicht nur um den privaten Wohnungsschlüssel, sondern einen beruflichen Schlüssel handelt. Was Sie im Ernstfall beachten sollten, erfahren Sie hier!

Einen Schlüsseldienst kontaktieren

Sollten Sie Ihren Schlüssel nicht mehr auffinden können oder sich ausgesperrt haben, ist es ein ratsamer erster Schritt, die Polizei anzurufen. Denn meist kooperiert die Polizei bzw. das LKA mit einer Hand voll Schlüsseldiensten, deren Seriosität gewährleistet ist. Alternativ können Sie per Handyinternet einen Schlüsseldienst ausfindig machen oder einen Nachbarn um Hilfe bitten.

Am Telefon sollten Sie möglichst genaue Angaben machen. Schildern Sie präzise den Ort Ihrer Wohnung und der betroffenen Tür, sowie die Ursache (ob die Türe zugefallen oder abgeschlossen, der Schlüssel abgebrochen ist etc.).

Bei größeren Schlüsselnotdiensten mit mehreren Betrieben fragen Sie immer nach, ob der Dienst eine Filiale in Ihrer Stadt besitzt und stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter auch aus diesem Betrieb entsandt wird. Ansonsten riskieren Sie Mehrkosten durch erhöhte Fahrpreise.

Versuchen Sie stets vorab einen Festpreis mit dem Schlüsseldienst zu vereinbaren. Gelingt Ihnen dies, haben Sie eine verbindliche Höchstgrenze gesetzt. Diese gilt allerdings lediglich für die Türöffnung selbst. Andere Leistungen, welche optional hinzukommen können, wie etwa der Einbau eines neuen Schlosses, verursachen weiterhin Mehrkosten.

Behalten Sie die Uhrzeit Ihres Anrufs im Hinterkopf und gleichen Sie diese später mit der Fahrtzeit auf der Rechnung ab.

Wie viel kostet ein seriöser Schlüsseldienst ungefähr?

Die Gesamtkosten berechnen sich aus der Arbeitszeit, welche vor Ort zumeist ca. 15-20 Minuten in Anspruch nimmt und der Fahrtzeit. Faustregel:

An einem Werktag, kann man mit 150-200€ rechnen, am Abend oder samstags 200-250€ und sonn- und feiertags 250-300€.

Wer mit einem 24-Stunden-Service wirbt, kann gemäß einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 31 C 63/98-44) nebst durchaus zulässiger Sonn- und Feiertagszuschläge keine Gebühren für den unverzüglichen Einsatz – meist unter dem Deckmantel von „Spezialwerkzeugkosten“ oder „Sofortzuschlägen“ – in Rechnung stellen.

Die Grenze zum Wucher liegt in etwa bei dem Doppelten des ortsüblichen Preises, so das OLG Frankfurt 2002 (Az. 6 W 218/01). Wenn beispielsweise ein unseriöser Schlüsseldienst nachts für die Öffnung 950€ verlangt, nutzt er klar eine Zwangslage aus und lässt sich in einer Höhe bezahlen, welche im groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht.

Wer bezahlt eine beschädigte Tür?

Gerade wenn der Schlüssel im Schloss abgebrochen ist, lässt sich eine gewaltfreie Öffnung der Tür kaum vermeiden. Wie auch für andere entstehende Schäden haftet der Schlüsseldienst nur, wenn dies nicht mit einem fachgerechten Öffnungsvorgang zusammenhängt. Verursacht der Handwerker einen nicht für die Öffnung erforderlichen Schaden, so liegt der Schlüsseldienst in der Haftung.

Garantiert der Schlüsseldienst jedoch, dass er in der Lage ist, die Türe ohne Beschädigung zu öffnen, so ist eine Haftung von seiner Seite durchaus auch für mit der Öffnung verbundene Schäden möglich.

Schlüsseldienst: Zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich ist der Verlust eines Schlüssels bzw. das Öffnen eines Schlosses zu der eigenen Wohnung ein Fall für die Hausratsversicherung. Meistens ist dies allerdings nicht Teil der Standard-Konditionen, sondern ein Service aus Zusatzpaketen. Hier gilt es, sich über die persönlichen vertraglichen Konditionen zu informieren.

Wer den Schlüssel eines Bekannten oder einer Kleingartenanlage verliert, kann sich zumeist an die private Haftpflichtversicherung wenden.

Problematisch und teuer wird es, wenn man einen Firmenschlüssel verliert. Hier ist es oft der Fall, dass aus Sicherheitsgründen sämtliche Schlösser im Betrieb ausgewechselt werden müssen. Die private Haftpflicht bezahlt diesen Schaden grundsätzlich nicht, außer wenn zuvor eine Police zum Schlüsselverlust im beruflichen Umfeld abgeschlossen wurde.

Schlüssel verloren – Zahlt der Vermieter?

Grundsätzlich hat der Vermieter keinerlei Verpflichtung, den Schlüsseldienst zu bezahlen. Dies gilt dann nicht, wenn er den Schaden zu Verschulden hat – beispielsweise durch das Vorliegen einer Materialschwäche wie eines rostigen oder porösen Schlüssels oder einer schlecht funktionstüchtigen Türe.

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