Diagnose Demenz – Eine Krankheit über die keiner gerne reden möchte, obwohl viele ältere Menschen an ihr leiden. Egal ob ungebildet oder gebildet – viele vorher so lebensfrohe Menschen verlieren durch Demenz ihre Lebenslust, Energie und Selbstständigkeit am Leben. Doch besonders der bekannte Film „Honig im Kopf“ soll etwas die Angst vor der Krankheit nehmen und zeigen, dass man trotz Demenz noch Freude am Leben haben -, und auch sofern es noch geht- eigenständig Entscheidungen treffen kann. Für Betroffene und deren Familien stellt diese Krankheit immer eine schwere Belastung dar und viele Angehörige gehen leider falsch damit um – der Betroffene wird nicht mehr als der Mensch gesehen, der er mal war und auch nicht mehr so behandelt. Wie man aber sowohl als Betroffener und auch als Angehöriger eines Erkrankten damit umgeht, welche Rechte und Pflichten man hat, erfahren Sie bei uns.
Inhaltsverzeichnis
Früh an die Zukunft denken
Demenzkranke haben das Recht, trotz der Krankheit selbstbestimmt und soweit es geht eigenständig zu leben – denn das Grundgesetz schützt im Artikel 2 die freie Persönlichkeitsentfaltung, egal wie eingeschränkt man geistig und körperlich ist.
Wer die Diagnose Demenz erhält, sollte noch möglichst im Anfangsstadium an seine Zukunft und die rechtliche sowie finanzielle Absicherung denken, damit später möglichst alles nach seinen Vorstellungen und Wünschen entschieden wird.
Hier die wichtigsten Aspekte, an die Sie bei der Absicherung denken sollten:
1.) Diagnose Demenz: Die Arbeit
Wer noch nicht in Rente ist, sondern noch berufstätig, sollte schnell das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Viele Menschen fühlen sich im Anfangsstadium noch berufsfähig, auch wenn vielleicht nicht mehr allen Tätigkeiten perfekt nachgegangen werden kann – wer noch gern arbeiten geht und dies auch kann, der sollte dies auch so lange wie möglich tun. Die Arbeit hilft oft dabei, sich nützlich und gerbraucht zu fühlen.
Ab einem gewissen Stadium der Krankheit ist arbeiten aber nicht mehr möglich, hier hilft eine Krankschreibung, um finanziell noch besser abgesichert zu sein. Mit einer Krankschreibung haben Sie ein Recht auf Krankengeld für maximal 78 Wochen.
Beantragen Sie eine Erwerbsminderungsrente bzw. die Altersrente (seit 2016 erreicht man diese mit 65,5 Jahren)
2.) Diagnose Demenz: Die Familie
Ist Familie vorhanden, dann ist diese besonders in einer solchen schweren Lebensphase oft für den Betroffenen sehr wichtig. Möchten Sie, dass ihre Familie später für Sie wichtige Fragen und Entscheidungen treffen kann, wenn es Ihnen krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist? Dann ist es wichtig, dass Sie offen und ehrlich mit Ihrer Familie über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Ängste und Zukunftsvorstellungen reden. Geben Sie eine Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson, welche diese ermächtigt, medizinische und finanzielle Angelegenheiten für Sie zu beschließen, sowie auch später einen Platz für Sie im Pflegeheim auszusuchen
Wenn Sie keine Familie oder haben oder Sie aus anderen Gründen aus Ihrer Familie keinen Vorsorgebevollmächtigten bestimmen können, wird Ihnen von Gesetzes wegen ein Betreuer zugeordnet bzw. haben Sie auch das Recht, bereits im Vorfeld einen Betreuer für den Fall der Fälle auszuwählen.
3.) Diagnose Demenz: Medizinische Vorsorge
Damit später alle medizinischen Entscheidungen in ihrem Sinne getroffen werden, ist eine Patientenverfügung wichtig. Diese sollte so genau wie möglich geschrieben sein und an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Wenn Sie keinen Vertrauten haben, kann eine solche Hinterlegung auch bei einem Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk erfolgen.
Gleiches gilt für ein Testament. Bei einem Testament ist es wichtig, dieses noch im Anfangsstadium aufzusetzen. Damit ein Testament gültig wird, muss der Verfasser testierfähig sein. Das bedeutet, dass die Geistestätigkeit des Verfassers nicht gestört sein darf und er den Inhalt und die Bedeutung des Testaments verstehen muss. Bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung kann es daher zu Schwierigkeiten kommen, ein gültiges Testament aufzusetzen.
Tipps für Angehörige
Entscheidungen für den Erkrankten dürfen durch Angehörige nur dann getroffen werden, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder Sie vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurden. Achtung! Mit der Vollmacht haben Sie auch eine Aufsichtspflicht und müssen für eventuelle Schäden, die durch den Betreuten verursacht werden, haften.
Fazit
So schwer es auch sein mag, handeln Sie rechtzeitig! Sprechen Sie bei ersten Anzeichen einer Demenzerkrankung mit Ihrer Familie und regeln Sie gemeinsam die Zukunft. So können Sie sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne ablaufen wird.
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