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Rechtsprechung: PoliScan Speed Messgerät

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Sie wurden geblitzt und sollen nun ein Bußgeld zahlen? Wenn es sich um ein Vitronic PoliScan Speed als Messgerät handelt, sollte nicht voreilig gehandelt werden. Nicht das erste mal wurden bei diesem Messgerät Fehler festgestellt. Welche Fehler auftreten können und wie Einspruch einzulegen ist, erfahren Sie hier.

Messverfahren des PoliScan Speed

Es ist möglich, das PoliScan Speed System als mobilen oder stationären Blitzer zu verwenden. Stationäre PoliScan Systeme sind gut am turmartigen Aussehen zu erkennen.
Mit einer laserbasierten LIDAR- Technologie wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen erfasst. Dazu wird in einen bestimmten Messfeld die Luftzeit gemessen, dies bedeutet, dass Laserstrahlen vom PoliScan gesendet werden und diese anschließend von Autos reflektiert werden. Die Geschwindigkeit der Autos wird durch die Laserstrahlen erfasst, ebenso ist es möglich, mehrere Autos auf einmal zu kontrollieren.
Anders als bei Induktionsmessgeräten werden dabei keine Bauteile in den Fahrbahnen verlegt, sondern Säulen am Straßenrand platziert. Das Gerät wird dabei von einem ausgebildeten Polizisten von Hand betrieben.

Fehlerquellen des PoliScan: Worauf ist zu achten?

In der Vergangenheit wurden Messungen des PoliScans mehrmals erfolgreich angefochten, so zum Beispiel vom Amtsgericht Aachen: „nicht zu überwindenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung“ (444 OWi – 606 Js 31/12-93/12). Seit solchen Urteilen ist das Verfahren verstärkt in Kritik geraten und weist bekannte Mängel auf.
Fehlerquellen sind beispielsweise:
→ Verwendung des Messgerätes erfolgte nicht sachgemäß: Folgende Bedingungen müssen von allen Messgeräten erfüllt werden, so auch dem PoliScan Speed: Verwendung durch einen dafür geschulten Polizisten und ein geeichter Zustand. Die Messung kann angefochten werden, wenn dies nicht der Fall ist.

Messung und Fahrzeug wurden falsch zugeordnet: Da die Anfertigung eines Blitzerfotos nicht zur gleichen Zeit wie die Messung erfolgt, ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Zuordnung richtig ist. Sollten vor allem mehrere Fahrzeuge auf dem Foto zu erkennen sein, sind Zweifel insbesondere angebracht.

Messwertbildung erfolgte zweifelhaft: Das PoliScan Speed System wurde bereits von mehreren Gerichten angezweifelt. Von vielen Amtsgerichten, darunter das Amtsgericht Aachen,  wird das Gerät als nicht standardisiertes Messgerät bezeichnet. Dadurch wird die Geschwindigkeitsmessung in Frage gestellt. Vor allem bei unterschiedlich alten Softwareversionen wurden grobe Unstimmigkeiten festgestellt. So wurde im Jahr 2013 ein Test mit der Softwareversion 3.2.4 durchgeführt. Das System erreichte eine Fehlerquote von 20%, ein Bußgeldbescheid wird dadurch in Frage gestellt. So wurde ein Verkehrssünder vom Amtsgericht Rostock freigesprochen, obwohl dieser laut PoliScan Speed 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren sein soll.

Amtsgericht Mannheim: Entscheid zur PoliScan Speed – Messung

In Mannheim erging am 29. November ein wichtiger Beschluss zum PoliScan Speed. Eine Klage gegen die Geschwindigkeitsmessung war dafür die Grundlage. Ein Beweismittel war die Messung von Lasermessgeräten.

Ein Sachverständiger wurde einbezogen, um die Rohdaten zur Erstellung des Messwertes zu analysieren. Es dürfen, laut Nennbetriebsbestimmung der PTB Bauartzulassung, nur gewisse Rohdaten verwendet werden, um den Messwert zu bestimmen. So ist das Messfeld, in dem die Objektpunkte des Fahrzeugs aufgenommen werden, klar vorgegeben. Nur Geräte, die diese Vorgaben einhalten, werden vom PTB zugelassen.

Ein Algorithmus bearbeitet die vom PoliScan erzeugten Messdaten und filtert die vom zugelassenen Bereich ausgeschlossenen Objektpunkte heraus. Das Gutachten des Sachverständigen zeigt jedoch, dass die Vorgaben des PTB nicht vom PoliScan Speed eingehalten werden.

Die Vorgaben sehen vor, dass ein Abstand von 50 bis 20 Meter vom Messgerät und Auto eingehalten werden muss. Durch den Sachverständigen werden aber deutliche Abweichungen aufgezeigt. In über der Hälfte der Messungen werden die 20 Meter Mindestabstand nicht eingehalten. Es werden also auch Objektpunkte außerhalb des Messbereiches mit in die Berechnung einbezogen. Diese Messabweichungen wurden sogar von einem Sprecher der Firma Vitronic zugegeben. Es wird nicht ausgeschlossen, dass fehlerhafte Daten bei der Messwertbestimmung einbezogen werden, meinte der Sprecher.

Das PTB hat ebenfalls in einem internen Schreiben an das Amtsgericht Mannheim zugegeben, von den möglichen fehlerhaften Messungen zu wissen. Trotzdem hat das PoliScan Speed die Zulassung noch nicht entzogen bekommen.

Das PoliScan misst also anders als von der Bauartzulassung erlaubt. Bei jeder Messung muss geprüft werden, welche Daten zur Messwertbildung einbezogen werden und ob diese den Vorgaben entsprechen.

Fazit

Es kann trotzdem nicht grundsätzlich davon ausgegangenen werden, dass alle Messungen des PoliScan Speed Systems  unrechtmäßig sind. Einzelfallprüfungen sind in jedem Fall erforderlich. Es erfordert die Auswertung der Rohdaten durch einen Sachverständigen und die Kontrolle, ob diese der Bauartzulassung entsprechen. Es ist unbedingt ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, da nur dieser die Einsicht in die relevanten Daten einfordern kann.

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