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Bußgeld Bußgeldkatalog 2017

Aktueller Bußgeldkatalog 2017 für PKW- LKW-, und Fahrradfahrer

© ferkelraggae / Fotolia
Gültig seit: 01, Mai 2014

Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich an das Punktesystem von Flensburg halten. Diese Sanktionen stellen die Selbstdisziplinierung der Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt. Allerdings wird durch Unwissenheit und die Kompliziertheit des Punktesystems dieses Ziel oft verfehlt. Das Ergebnis ist Verwirrung für viele Verkehrsteilnehmer.

Dabei ist es offensichtlich, dass das Punktesystem vielfach zu kompliziert ist und der offizielle Bußgeldkatalog, welcher vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht wird, für den normalen Bürger kaum verständlich ist. Bei der Formulierung der Tatbestände kommt es jedoch darauf an, dass diese auch für Laien verständlich sind und diese den erzieherische Effekt auch verstehen nach den Vorgaben des Kataloges ihr eigenes Handeln ausrichten.

Durch eine Reform im Mai 2014 wurde das bisherige System komplett überarbeitet und sorgte so für noch mehr Unklarheit. Der Führerscheinentzug erfolgt nun bereits nach 8 Punkten und die Vergehen, für die Punkte in Flensburg verteilt werden, haben sich zum Teil ebenfalls geändert. Insbesondere ältere Autofahrer haben hier Probleme sich an die neuen Vorschriften zu gewöhnen.

Deswegen haben wir, das Team von EXPERTEHILFT, es uns zum Auftrag gemacht einen kommentierten Bußgeldkatalog zu entwerfen, welcher nicht nur umfassend ist und alle Bereiche umfasst, sondern auch einfach und verständlich formuliert ist. So wollen wir Unklarheiten und Missverständnisse beseitigen und ein besseres Verständnis des Punktesystems fördern.

Des Weiteren wollen wir nicht nur Hilfestellung für Autofahrer leisten, sondern allen Verkehrsteilnehmern. Deswegen ist in diesem Bußgeldkatalog neben dem Bußgeldtabellen für PKW-Fahrer auch der Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer und Radfahrer aufgeführt.

 

Inhaltsverzeichnis

Bußgeldkatalog für PKW   

Abstand – Bußgeldtabelle

Faustregel: Der Sicherheitsabstand sollte stets der Hälfte des Tachowertes entsprechen.

Am Fahrbahnrand sind Leitpfosten angebracht, da diese in einem Abstand von 50 Meter angebracht sind, dienen diese als ein Hilfsmittel um den Abstand zwischen den Fahrzeugen besser einzuschätzen.

Neben dem Sicherheitsabstand gegenüber dem vorausfahrenden Auto muss auch ein Seitenabstand zwischen den Fahrzeugen auf anderen Fahrspuren eingehalten werden. Dieser Seitenabstand sollte:
→ 1 Meter zu anderen PKWs und LKWs
→ 2 Meter zu wartenden Linienbussen
→ 1,5 Meter zu Fahrradfahrern betragen.

Wichtig: Je höher die Geschwindigkeit, desto großzügiger sollte der Seitenabstand eingehalten werden.

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h25 €
…mit Gefährdung30 €
…mit Sachbeschädigung35 €
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
…Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 €1
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 €1
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160 €1
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240 €1
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320 €1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
…Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 €1
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 €1
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160 €21 Monat
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240 €22 Monate
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320 €23 Monate
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes100 €1
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180 €1
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes240 €21 Monat
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes320 €22 Monate
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes400 €23 Monate

 

Alkohol und Drogen

Achtung: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Autofahrer keinen freiwilligen Alkoholtest mitmachen. Es gilt der Grundsatz: kein Bürger muss an einer Maßnahme mitwirken, die zu seiner eigenen Verurteilung oder Verfolgung führen könnte. Erst bei einer Gefährdung des Verkehrs durch eine auffällige Fahrweise, können Autofahrer zu einem Alkoholtest verpflichtet werden. Dies erfolgt dann durch eine richterliche Anordnung- bei Gefahr im Verzug auch durch Anordnung des Staatsanwaltes.

 

Selbstverständlich ist auch der Drogenkonsum im Straßenverkehr untersagt. Durch moderne Methoden kann der Konsum von illegalen Substanzen auch Tage lang nach deren Konsum festgestellt werden.
Auch außerhalb einer Verkehrskontrolle kann ein positiver Drogentest Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

 

Alkoholverstoß – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotBemerkung
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal500 EUR21 Monat
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

Drogenverstoß – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotBemerkung
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr beim ersten Mal500 EUR21 Monat
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr beim zweiten Mal1.000 EUR23 Monate
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr ab dem dritten Mal1.500 EUR23 Monate
Gefährdung des Straßenverkehr Gefährdung unter Drogeneinfluss3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

Autobahn und Kraftfahrtstraße

Auf einer Autobahn ist sowohl Schnellverkehr als auch Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen erlaubt.  Eine Autobahn ist mit dem Zeichen 330 gekennzeichnet. Eine durch das Zeichen 331 gekennzeichnete Kraftfahrtstraße unterscheidet sich von der Autobahn dadurch, dass eine Kraftfahrtstraße gekreuzt werden darf. Solche Kreuzungen sind durch Ampeln und Kreisverkehr-Anlagen reguliert.

Faustregel: Alle Kraftfahrzeuge, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können, dürfen auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen fahren. Auf Autobahnen darf die Einfahrt nur an gekennzeichneten Anschlussstellen erfolgen, auf Kraftfahrtstraßen nur an Kreuzungen und anderen Einmündungen. Weiterhin gilt das Rechtsfahrgebot und die linke Spur darf nur zum Überholen genutzt werden.

Verstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen – Bußgeldtabelle

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren

 

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtungvariiert3Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt75 €1
…mit Gefährdung90 €1
…mit Verursachung eines Unfalls110 €1
Wenden in Ein- oder Ausfahrt75 €1
…mit Gefährdung90 €1
…mit Verursachung eines Unfalls110 €1
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen130 €1
…mit Gefährdung160 €1
…mit Verursachung eines Unfalls195 €1
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn200 €21 Monat
…mit Gefährdung240 €21 Monat
…mit Verursachung eines Unfalls290 €21 Monat
Wenden im Tunnel60 €1

Halten und Parken – Bußgeldtabelle

 

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn35 €
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn70 €1

Weitere wichtige Bußgelder in Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen75 €1
Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung80 €1
Autobahn/Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt20 €
Autobahn/Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m)20 €
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt70 €1
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen25 €
…mit Sachbeschädigung35 €
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge bilden20 €
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten75 €1
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer90 €1
…mit Verursachung eines Unfalls110 €1
Als Fußänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten10 €

 

Bahnübergang

Ein besonders aufmerksames Fahrverhalten muss an Bahnübergängen eingehalten werden. Durch die hohe Geschwindigkeit des Zugverkehrs können schwere Unfälle durch Unaufmerksamkeit entstehen. Die Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit drosseln sobald sie an den Bahnübergang heranfahren, um so auf Gefahren und Signale rechtzeitig zu reagieren.

Durch ein Andreaskreuz ist die Haltelinie markiert, an der Verkehrsteilnehmer das Öffnen oder Schließen der Schranke abwarten müssen. Es muss immer beachtet werden, dass Schienenfahrzeuge stets Vorfahrt haben, selbst wenn der Bahnübergang unbeschrankt ist. Sobald die Bahnschranke vollständig geöffnet ist oder die Ampel grün darf das Auto den Bahnübergang überqueren.

Verstöße am Bahnübergang – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Einem Schienenfahrzeug an einem Bahnübergang mit Andreaskreuz keinen Vorrang gewährt80 EUR1
mit Gefährdung100 EUR1
mit Sachbeschädigung120 EUR1
Die Geschwindigkeit beim Heranfahren an den Übergang nicht verringert100 EUR1
Überholen im Bereich zwischen Zeichen 151 oder 156 und dem Bahnübergang70 EUR
mit Gefährdung85 EUR
mit Sachbeschädigung105 EUR
Die Wartepflicht nicht eingehalten80 EUR1
mit Gefährdung100 EUR1
mit Sachbeschädigung120 EUR1
Die Wartepflicht trotz rotem Blinklicht oder gelbem bzw. rotem Lichtzeichen nicht eingehalten240 EUR21 Monat
mit Gefährdung290 EUR21 Monat
mit Sachbeschädigung350 EUR21 Monat
Trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang kreuzen700 EUR23 Monate
Als Fußgänger oder Fahrradfahrer den Übergang trotz geschlossener Schranke bzw. Halbschranke überquert350 EUR

 

Geschwindigkeit

Die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsverstöße. Da es verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, gilt grundsätzlich:
Innerorts: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKWs beträgt 50 km/h laut StVO.
Außerorts: Hier beträgt die Höchstgeschwindigkeit für PKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen laut StVO 100 km/h.
Geschwindigkeit auf Autobahn: Für PKW-Fahrer gilt hier eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Sollte auf Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit angegeben sein, so ist diese verbindlich und kann sich von den generellen Richtlinien der StVO unterscheiden.

Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die herrschenden Sichtverhältnisse und Witterungsbedingungen anpassen um kein Bußgeld zu riskieren und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen.

Verkehrsüberwachungen durch Geschwindigkeitsmessgeräte sind heute sehr oft anzutreffen. Da auch diese Geräte nicht immer genau arbeiten gibt es eine gewisse Toleranz, welche durch die Rechtsprechung eingeführt wurde, um zu Gunsten der Betroffenen Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Die Toleranzen variieren je nach verwendetem Messverfahren. Gesetzgeber.

Faustregel: Bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h wird eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Sollte die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h sein, so wird eine Toleranz von 3% subtrahiert.

Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeldtabelle

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
…bis 10 km/h10 €
…11 – 15 km/h20 €
…16 – 20 km/h30 €
…21 – 25 km/h70 €1
…26 – 30 km/h80 €1(1 Monat)*
…31 – 40 km/h120 €1(1 Monat)*
…41 – 50 km/h160 €21 Monat
…51 – 60 km/h240 €21 Monat
…61 – 70 km/h440 €22 Monate
über 70 km/h600 €23 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
…bis 10 km/h15 €
…11 – 15 km/h25 €
…16 – 20 km/h35 €
…21 – 25 km/h80 €1
…26 – 30 km/h100 €1(1 Monat)*
…31 – 40 km/h160 €21 Monat
…41 – 50 km/h200 €21 Monat
…51 – 60 km/h280 €22 Monate
…61 – 70 km/h480 €23 Monate
…über 70 km/h680 €23 Monate

Hinweis: Sollte in einem Jahr zweimal die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten werden, so muss der Betroffene mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Halten und Parken

„Halten“ wird laut Verkehrsrecht als eine „gewollte Fahrunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist“, definiert.

Das „Parken“ bezeichnet einen Halt ab einer Länge von drei Minuten. Sollte das Fahrzeug verlassen werden, gilt dies auch als parken.

Verboten ist es, laut StVO, ab engen und unübersichtlichen Straßenstellen zu halten, sowie im Bereich von scharfen Kurven aber auch vor und in Feuerwehrzufahrten. Natürlich ist ebenfalls nicht erlaubt ,auf Autobahnen zu halten, da dies Unfälle provozieren kann und den Verkehrsfluss stört.

Halteverstöße – Bußgeldtabelle

TatbestandStrafe
Ein Fahrzeugführer hält entgegen der Vorschriften in § 12 StVO an Taxiständen, in Halteverbotszonen, nahe Fußgängerüberwegen – oder er verdeckt mit seinem haltenden Fahrzeug Verkehrszeichen bzw. Lichtzeichen.10 Euro
… dadurch kommt es zur Behinderung.15 Euro
Ein Fahrzeugführer hält vor oder in einer Feuerwehrzufahrt.10 Euro
Es wird in zweiter Reihe gehalten.15 Euro
… dadurch kommt es zur Behinderung.20 Euro
Ein Haltevorgang ist nicht platzsparend.10 Euro
Ein Fahrzeug kommt in einer Pannenbucht unberechtigt zum Halten.20 Euro
Ein Fahrzeug wird im Fahrraum von Schienenfahrzeugen angehalten.20 Euro
… dadurch kommt es zur Behinderung.30 Euro

 

Parkverstöße – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist10 EUR
mit Behinderung15 EUR
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist, mit Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen15 EUR
mit Behinderung25 EUR
länger als eine Stunde25 EUR
zusätzlich mit Behinderung35 EUR
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen60 EUR1
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten10 EUR
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten35 EUR
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen65 EUR1
Halten in zweiter Reihe15 EUR
mit Behinderung20 EUR
Parken in zweiter Reihe20 EUR
mit Behinderung25 EUR
länger als 15 Minuten30 EUR
zusätzlich mit Behinderung35 EUR
Parken auf Sperrflächen25 EUR
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen10 EUR
mit Behinderung15 EUR
länger als 3 Stunden20 EUR
zusätzlich mit Behinderung30 EUR
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist10 EUR
mit Behinderung15 EUR
länger als 3 Stunden20 EUR
zusätzlich mit Behinderung30 EUR
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten10 EUR
bis zu 1 Stunde15 EUR
bis zu 2 Stunden20 EUR
bis zu 3 Stunden25 EUR
über 3 Stunden30 EUR
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz35 EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt10 EUR
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 EUR
Parken in Fußgängerbereichen30 EUR
mit Behinderung35 EUR
länger als 3 Stunden35 EUR
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen20 EUR
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet20 EUR
mit Sachbeschädugung25 EUR
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen15 EUR
mit Sachbeschädigung25 EUR
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten20 EUR
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken

 

Hauptuntersuchung

Alle zwei Jahre muss ein Pkw in die Hauptuntersuchung. Bei dieser Untersuchung wird überprüft ob alle Bauteile des Fahrzeuges funktionieren und ob die hohen Anforderung weiterhin erfüllt werden. Letztendlich sind Bauteile wie Reifen und Bremsen oft hohen Verschleiß ausgesetzt und müssen überprüft werden.

Während der Hauptuntersuchung werden die KfZ- Halter auf notwendige Untersuchungen und Mängel hingewiesen. Sobald die Hauptuntersuchung abgeschlossen ist, erhält der PKW eine Prüfplakette, auf dieser Plakette steht ebenfalls wann die nächste Untersuchung stattfindet.

Hinweis: Sollte das Fahrzeug nicht auf Anhieb die Untersuchung bestehen, muss es verschiedene Reparaturen in einer bestimmten Frist nachholen. Wurden alle Mängel in der nächsten Untersuchung behoben, erhält das Fahrzeug die HU-Prüfplakette.

 

Hauptuntersuchung – Bußgeldtabelle

Verstoß:PunkteBußgeld (€)Verwarngeld (€)
Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung
– um 2 – 4 Monate015.-
– um 4 – 8 Monate025.-
– um mehr als 8 Monate160.-
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt015.-
Kfz oder Anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt
– ohne die erforderliche Betriebserlaubnis050.-
– außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes050.-
– nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen
angegebenen Ablaufdatum
050.-
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes auf öffentlichen Straßen abgestellt040.-
Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet050.-

 

Handy am Steuer

Die Handynutzung am Steuer ist verboten da sich der Fahrer stets auf den Verkehr zu konzentrieren hat. Es ist jedoch erlaubt über eine Freisprechanlage zu telefonieren.

Es gilt: Solange das Handy sprachgesteuert werden kann, so darf dieses auch vom Autofahrer genutzt werden. Ein kann auch zum Beispiel als Navigationsgerät genutzt werden. Allerdings sollte der Verkehr immer die Priorität für den Fahrer darstellen. Das Handy darf, wenn es zum Telefonieren geeignet ist, nicht in der Hand gehalten werden. Etwas anderes gilt nur bei stehendem Fahrzeug im ruhenden Verkehr.

 

Handyverstoß – Bußgeldtabelle

VerstoßPunkteBußgeldFahr-
verbot
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer1 Punkt60 Euronein
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer25 Euronein
Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Ablenkung durch Handy und Smartphone als Fußgänger im Straßenverkehr5 bis 10 Euronein
Beim Führen eines Kfz verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betriebsbereit mitgeführt bzw. betrieben1 Punkt75 Euronein

 

Ladung und Ladungssicherung

Die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeuges kann der Fahrer aus den Fahrzeugpapieren entnehmen. Sollte durch eine Zuladung dieses Gewicht überschritten werden, so fallen prozentual zur Höhe der Überschreitung Bußgelder an.

Die Aufgabe der Polizei ist es ein überladenes Fahrzeug an seiner Fahrweise zu erkennen. Sollte ein auffälliges Auto angehalten werden, muss der Fahrer die nächste Wiegestation anfahren und das Gewicht seines Fahrzeuges überprüfen lassen. Wenn eine Überladung festgestellt wird, darf der Fahrer erst weiterfahren, wenn diese behoben wurde. Natürlich kann sich der Fahrer auch hier weigern, die Polizei muss das Fahrzeug dann nach richterlicher Anordnung abschleppen lassen.

Es gilt: Um eine Überladung zu verhindern müssen Autofahrer vor beginn der Fahrt alle Ladungsgüter abwiegen. Alle Güter müssen so verstaut sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht gefährlich werden. Dies gehört zur Vorbereitung die vor einer Reise getroffen werden muss.

Ladung und Ladungssicherung -Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkte
Pkw überladen (Fahrer und Halter)
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

 

Probezeit

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre, nach dem Erwerb des Führerscheins. Es besteht allerdings die Möglichkeit die Probezeit um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies ist der Fall wenn ein „A-Delikt“ oder zwei „B-Delikte“ vom Fahranfänger begannen werden. Ebenfalls wird verlangt dass der Fahranfänger ein Aufbauseminar besucht, das Ziel dieses Seminars ist es Fahrfehler zu erkennen und zu beseitigen. Sollte der Fahranfänger der Aufforderung ein solches Seminar zu besuchen nicht nach kommen, so muss dieser mit einem Führerscheinentzug rechnen.

A-Delikte: Unfallflucht, Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- oder Drogenverstoß, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Überholen, unzulässiges Wenden oder Rückwärtsfahren, Abstandverstoß, Falschhalten an Zebrastreifen oder Schulbussen.

B-Delikte: abgefahrene Reifen, ungesicherte Ladung, Hauptuntersuchung um mindestens acht Monate überzogen, Handyverstoß, Behinderung der Polizei, Feuerwehr oder des Notarztes, Kinder ohne Kindersitz im Auto

Während der Probezeit gilt auch ein strenges Alkoholverbot, die Promillegrenze von 0,5 wird für Fahranfänger auf 0,0 Promille gelegt.

Probezeitverstöße – Bußgeldtabelle

TatMaßnahme
Verkehrsverstoß mit einem Bußgeld über 60 EuroProbezeitverlängerung um 2 Jahre
A-Verstöße in der Probezeit
Einmaliger A-VerstoßProbezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar
A-Verstoß in der ProbezeitverlängerungVerwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung
Erneuter A-Verstoß in der ProbezeitverlängerungFahrerlaubnisentzug
A-Verstoß mit Drogen und AlkoholTeilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger
B-Verstöße in der Probezeit
Einmaliger B-Verstoßkeine Auswirkungen auf die Probezeit
Zwei B-VerstößeProbezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar
B-Verstoß mit anschließendem A-VerstoßProbezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar
Zwei B-Verstöße in der ProbezeitverlängerungVerwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung
Erneute zwei B-Verstöße in der ProbezeitverlängerungFahrerlaubnisentzug

 

Reifen

Da in Deutschland eine Winterreifenpflicht herrscht, müssen bei bestimmten Witterungsverhältnissen Winterreifen von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden.

Faustregel: Der Zeitraum zwischen Oktober und Ostern ist ein ungefährer Anhaltspunkt für Autofahrer, in dem sie Winterreifen nutzen müssen.

Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Profiltiefe der Reifen die zulässigen 1,6 mm aufweist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss ein Bußgeld entrichtet erden. Es ist jedoch von Experten empfohlen den Reifen auszutauschen, sobald die Profiltiefe weniger als 4 mm beträgt.
Neben dem Profil sollte auch der allgemeine Zustand des Reifen überprüft werden, das Gummimaterial kann porös und rissig werden, was eine Erneuerung mit sich führt.

Falsche oder abgefahrene Reifen – Bußgeldtabelle

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren mit dem Kfz ohne vorgeschriebene M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte60 Euro1
…mit Behinderung Anderer80 Euro1
…mit Gefährdung Anderer100 Euro1
…mit Unfallfolge120 Euro1
Fahren eines Fahrzeugs oder Anhängers mit mangelhaften Reifen (Verkehrssicherheit ist wesentlich dadurch beeinträchtigt)90 Euro
Fahren eines Kfz mit M+S-Reifen ohne Aufkleber im Sichtfeld mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen5 Euro
…und Überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit25 Euro
Fahren eines Kfz mit Spikes auf Reifen50 Euro
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe oder mit Profilrillen oder Reifen mit Einschnitten25 Euro
Fahren eines Kfz oder Anhängers mit Reifen ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe oder mit Profilrillen oder Reifen mit Einschnitten60 Euro1
…mit zusätzlicher Gefährdung Anderer75 Euro1
…mit Unfallfolge90 Euro1
Fahren eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern oder dessen Anhänger mit Reifen mit Profilrillen oder Einschnitten oder ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe90 Euro1
…mit zusätzlicher Gefährdung Anderer112,50 Euro1
…mit Unfallfolge135 Euro1

Rotlichtverstoß

Ampeln regulieren den Straßenverkehr. Daher stellt es eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit dar, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Das Überfahren einer roten Ampel kann schwere Folgen nach sich ziehen.

Es wird grundsätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel bis zu einer Sekunde lang rot war. Sollte eine Ampel jedoch länger als eine Sekunde rot gewesen sein, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor und wird deutlich härter sanktioniert. Solche verbrechen werden durch Ampelblitzer oder Polizeibeamten kontrolliert.

Rotlichtverstoß – Bußgeldtabelle

VerstoßPunkteBußgeld (€)Fahrverbot
Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt1
2 mit Gefährdung
2 mit Sachbeschädigung
90.-
200.-
240.-
nein
1 Monat
1 Monat
– bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase2
2 mit Gefährdung
2 mit Sachbeschädigung
200.-
320.-
360.-
1 Monat
1 Monat
1 Monat

Rotlichtverstoß mit Grünpfeil:

BeschreibungPunkteBußgeld (€)
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist170.-
100.- mit Gefährdung
120.- mit Unfall
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern1100.-

 

Überholen

Es gibt verschiedene Bedingungen die eingehalten werden müssen, damit ein Überholvorgang zulässig ist. Die Fahrbahnbreite muss so groß sein, dass sie ein Überholen ohne Gefahren zulässt. Besondere Beachtung muss dabei dem Gegenverkehr geschenkt werden.

Wichtig: Auch bei einem Überholvorgang darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Es ist nicht überall gestattet zu Überholen. Ein allgemeines Überholverbot gilt an unübersichtlichen
Straßenstellen und Fußgängerüberwegen. Dies gilt ebenfalls für Busse aller Art an Haltestellen mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Des Weiteren verweisen Verkehrszeichen 276 und 277 ebenfalls auf ein Überholverbot.

Manchmal ist es erlaubt rechts zu überholen. Wenn es innerorts auf einer Fahrbahn mehrere Fahrspuren für eine Richtung, gibt so ist es erlaubt auf der rechten Fahrspur zu Überholen. Eine Straßenbahn darf ebenfalls meist nur rechts überholt werden. Dies gilt auch für Linksabbieger die, sich zum Abbiegen in der Fahrstreifenmitte eingeordnet haben, diese dürfen rechts überholt werden.

Überholverstoß – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Überholen trotz Verbot70 EUR1
Innerorts unzulässig rechts überholt30 EUR
mit Sachbeschädigung35 EUR
Außerorts rechts überholt100 EUR1
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 EUR1
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 EUR
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 EUR
Beim Überholt werden das Tempo erhöht30 EUR
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 EUR
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 EUR
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 EUR1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 EUR1
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung250 EUR21 Monat
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung300 EUR21 Monat
bei Überholverbot70 EUR1
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet80 EUR1
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet80 EUR1

 

Umwelt

Da die Luftbelastung durch Stickoxide und Feinstaub in dicht befahrenen Gebieten äußerst hoch ist, gibt es seit 2008 in Deutschland Umweltzonen. Diese Zonen sollen die Luftbelastung verringern, da die Schadstoffe in der Luft Krebs erregen können.

Umweltzonen sind in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. In der ersten Stufe dürfen Autos mit einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette fahren. Die zweite Stufe erlaubt es den Trägern einer gelben oder einen grünen Umweltplakette in dieser zu fahren. Die dritte Stufe ist letztendlich nur Autos mit einer grünen Umweltplakette vorbehalten.

Umweltverstöße – Bußgeldtabelle

ORDNUNGSWIDRIGKEITBUSSGELPUNKTE
unnötige Lärm- & Abgasbelästigung10 Euro
andere Verkehrsteilnehmer beschmutzen10 Euro
Straße/Fahrbahn beschmutzen & Schmutz nicht beseitigen/kenntlich machen10 Euro
unnützes Hin – & Herfahren innerhalb von geschlossenen Ortschaften20 Euro
Gegenstände auf der Fahrbahn liegen lassen und damit die Gesundheit andere Verkehrsteilnehmer gefährden60 Euro1 Punkt
Umweltzone: unrechtmäßiges Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette80 Euro

 

Unfall

In einem Unfallszenario ist es wichtig für alle Betroffenen so ruhig wie möglich zu bleiben. Nur so können die notwendigen Notfallmaßnahmen eingeleitet werden und weiter Schaden verhindert werden.

Das Auto sollte zunächst an den Fahrbahnrand gefahren werden und dort zum Stillstand gebracht werden. Das Aufstellen eines Warndreiecks auf der Autobahn ist ebenfalls unerlässlich um vorbeifahrenden Autofahrern die Gefahr zu signalisieren. Das Auto sollte jedoch nur mit einer Warnweste verlassen werden.

Je nachdem ist es nun wichtig die Polizei, Feuerwehr oder den Notarzt zu rufen. Die Fragen des Notfalldienstes sollen klar und ruhig beantwortet werden und das Telefonat sollte erst beendet werden wenn alle Fragen beantwortet wurden. Sollte es notwendig sein, muss erste Hilfe geleistet werden. Auch wenn Sie nicht geschädigt sind, sollten Sie immer auf die Polizei warten um die Personalien aufzunehmen oder die Versicherungsdetails mit den Geschädigten zu klären., auch als Zeuge erfüllen Sie wichtige Pflichten.

Unfall – Bußgeldtabelle

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30 €
Vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen Unfallspuren beseitigt30 €
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unfällen nicht sofort beiseite gefahren30 €
… mit Sachbeschädigung35 €
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Fahrerflucht3
Unterlassene Hilfeleistung3
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat nach StGB
Fahrlässige Tötung3Straftat nach StGB

 

Verkehrskontrolle

Die Routinearbeit einer Verkehrskontrolle ist meist in wenigen Minuten erledigt und stellt keinen großen Aufwand dar. Deswegen ist es wichtig keine Panik aufkommen zu lassen und den Anweisungen des Polizisten zu folgen.

In der Regel wird neben den Fahrzeugpapieren auch die Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges kontrolliert. Hier wird beispielsweise der Zustand der Reifen, Lichter und der Blinker begutachtet. Ebenfalls wird kontrolliert ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vorhanden sind.

Das Fahrzeug darf bei einer Verkehrskontrolle jedoch nicht von den Polizeibeamten durchsucht werden, dies kann lediglich durch einen richterlichen Beschluss stattfinden. Ein Drogen- oder Alkoholtest und ein Test der Koordinationsfähigkeit sind ebenfalls nur bei einem begründeten Verdacht zulässig.

Verkehrskontrolle – Bußgeldtabelle

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt10 €
Warndreieck nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt15 €
Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt5 €
Warnweste nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt15 €
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt20 €
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen20 €
Haltegebot der Polizei nicht befolgt70 €1
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt70 €1

 

Vorfahrt

Bei der Vorfahrt gilt grundsätzlich „rechts vor links“.

Soweit Verkehrszeichen wie etwa“Vorfahrt gewähren“ vorhanden sind, wird die Grundregel „rechts vor links“ durch andere Bestimmungen ersetzt.

Wichtig: Es besteht eine grundsätzliche Wartepflicht wenn aus Grundstücken, bei abgesenkten Bürgersteigen, auf Seiten- oder Parkstreifen und im verkehrsberuhigtem Bereich ausgefahren wird.

Vorfahrtmissachtung – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotBemerkung
An eine Vorfahrtstraße zu schnell herangefahren10 EUR
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 EUR
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung70 EUR1Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt5 EUR
An der Haltelinie nicht gehalten10 EUR

 

Tuning

Das Tuning, also die technische Veränderung eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke der Leistungssteigerung oder optische Veränderung unterliegt strengen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur Teile verbaut werden, die eine allgemeine Betriebserlaubnis haben oder entsprechend gekennzeichnet sind. Haben die Teile eine solche Kennzeichnung nicht, muss das Fahrzeug nach Umbau in einer Einzelabnahme geprüft werden. Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern sondern auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

Tieferlegung und Tunin – Bußgeldtabelle

BeschreibungBußgeldPunkte
Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug25 Euro
… und Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro1
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euro
… und Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro1

 

Bußgeldkatalog für LKW

 

Abstand zwischen LKW

Sollte der LKW ein Gewicht ab 3,5 Tonnen haben oder es sich um einen Omnibus oder ein Wohnwagen – Gespann handeln, so muss das Fahrzeug einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern einhalten wenn die Geschwindigkeit 50 km/h beträgt.

Ein Kraftfahrzeug mit einer Länge von 7 Meter muss stets einen einen genügenden Abstand einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann.

Wichtig: Dies trifft nicht zu wenn gerade ein Überholvorgang angekündigt wurde und unmittelbar stattfindet. Auf Strecken mit Überholverbot muss ebenfalls kein derartiger großer Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Abstand – Bußgeldtabelle

Mit LKW-Mindestabstand von 50 m nicht eingehaltenBußgeldPunkteFahrverbot
Bei Geschwindigkeit von über 50 km/h80 EUR1
Bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h und als Führer eines LKWs, der mit gefährlichen Gütern beladen war120 EUR1

 

Überholen mit dem LKW

Solange sich LKW-Fahrer an die Vorschriften halten, dürfen auch diese Überholen. Es ist jedoch untersagt ein „Elefantenrennen“ zu veranstalten. Hierbei dauert der Überholvorgang mehrere Minuten und behindert die anderen Verkehrsteilnehmer.

Faustregel: Das Überholen auf einer zweispurigen Autobahn sollte nicht länger als 45 Sekunden dauern. Die Differenzgeschwindigkeit der beiden LKWs soll mindestens 10 km/h betragen.

Überholverstoß mit dem LKW – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
“Elefantenrennen”
(Überholen, obwohl das andere Fahrzeug nur wenig schneller war)
80 EUR1
Verkehrszeichen “Überholverbot für LKW ab 3,5 t” missachtet70 EUR1
…mit Gefährdung85 EUR1
…mit Behinderung105 EUR1
…mit Behinderung des Gegenverkehrs150 EUR1
…mit Gefährdung des Gegenverkehrs250 EUR21 Monat
…mit Unfall300 EUR21 Monat
Verkehrszeichen “Überholverbot für LKW ab 3,5 t” missachtet, als die Verkehrslage unklar war150 EUR11 Monat
Überholen, obwohl die Sichtweite durch die Witterung eingeschränkt war, mit einem Fahrzeug über 7,5 t120 EUR1

 

Feier-und Sonntagsfahrverbot

Um den Umweltschutz und die Lärmbelästigung zu minimieren, gilt in Deutschland ein Feier-und Sonntagsfahrverbot. Dieses Verbot besagt, dass LKWs mit Anhängern  von einer Masse von 7,5 Tonnen an Sonntagen und Feiertagen zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr nicht fahren dürfen.

Für LKW, die verderbliche Ware mit sich führen gilt eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die im kombiniertem Schiene-Straße bzw. Hafen-Straße Güterverkehr unterwegs sind.

Verstoß gegen das Feier-und Sonntagsfahrverbot – Bußgeldtabelle

BeschreibungBußgeldPunkte
Verbotswidriges Fahren an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger120 €
Anordnen oder zulassen, dass verbotswidrig an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger gefahren wurde570 €

 

Geschwindigkeit bei LKW

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen LKWs mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen höchstens mit 50 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen LKW-Fahrer maximal 80 km/h fahren. LKWs mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen auf einspurigen Bundesstraßen nur mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren, nur LKWs mit einem Gewicht von weniger als 7,5 Tonnen dürfen hier mit 80km/h fahren.

Nicht nur ein Auffahrunfall kann sich aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben, auch das Umkippen in Kurven kann die Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung sein.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW über 3,5 Tonnen – Bußgeldtabelle

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h15 EUR
11 bis 15 km/h25 EUR
16 bis 20 km/h70 EUR1
21 bis 25 km/h80 EUR1
26 bis 30 km/h95 EUR1
31 bis 40 km/h160 EUR21 Monat
41 bis 50 km/h240 EUR21 Monat
51 bis 60 km/h440 EUR22 Monate
über 60 km/h600 EUR23 Monate

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 EUR
11 bis 15 km/h30 EUR
16 bis 20 km/h80 EUR1
21 bis 25 km/h95 EUR1
26 bis 30 km/h140 EUR21 Monat
31 bis 40 km/h200 EUR21 Monat
41 bis 50 km/h280 EUR22 Monat
51 bis 60 km/h480 EUR23 Monate
über 60 km/h680 EUR23 Monate

 

Ladung und Ladungssicherung bei LKW

Bei einem gewerblich benutzen Gütertransport kümmert sich meistens nicht nur der Fahrer, sondern auch Lageristen und Hilfsarbeiter um die Ladungssicherung.Der Fahrer ist aber derjenige, den die Verantwortung für die Ladung trifft.

Das Gewicht der Ladung zusätzlich zum Fahrzeug darf nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Die Ladung muß so befestigt sein, dass während der Fahrt ein Herabfallen ausgeschlossen ist.

Nicht nur der Fahrer trägt Verantwortung bezüglich der Ladungssicherung, sondern unter Umständen auch der Halter des Fahrzeuges. Dieser ist dazu verpflichtet, dem Fahrer geeignete Materialien zur Ladungssicherung bereitzustellen.

Überladung der Gesamtmasse – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkte
LKW überladen – Sanktionen für den Fahrer
2 bis 5 %30 EUR
über 5 %80 EUR1
über 10 %110 EUR1
über 15 %140 EUR1
über 20 %190 EUR1
über 25 %285 EUR1
über 30 %380 EUR1
LKW überladen – Sanktionen für den Halter
2 bis 5 %35 EUR
über 5 %140 EUR1
über 10 %235 EUR1
über 15 %285 EUR1
über 20 %380 EUR1
über 25 %425 EUR1

 

Lenk- und Ruhezeiten

Da ein LKW-Fahrer während der gesamten Fahrt hochkonzentriert sein muss, darf dieser nicht länger als ein paar Stunden fahren.

Die Arbeitszeiten eines LKW-Fahrers der gewerblich ein Fahrzeug mit einer Masse ab 3,5 Tonnen fährt ,sind gesetzlich geregelt. Seine Fahrzeiten werden durch ein Kontrollgerät überwacht welches im Fahrzeugraum angebracht ist.

 

Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeld für FahrerBußgeld für Unternehmer
Tägliche Ruhezeit unterschritten
…bis zu einer Stunde30 Euro
…bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde30 Euro90 Euro
…mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde60 Euro180 Euro
Lenkzeitunterbrechung verkürzt
…bis zu 15 Minuten30 Euro90 Euro
…mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangene weitere 1560 Euro180 Euro
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
…bis zu einer Stunde30 Euro
…bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde30 Euro90 Euro
…mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde60 Euro180 Euro
Fahrerkarte oder Kontrollgerät nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt
…Kontrolle dadurch erschwert75 Euro
…Kontrolle dadurch nicht ermöglicht250 Euro

 

Bußgeldkatalog für Radfahrer

 

Alkohol auf dem Fahrrad

Sollte ein Radfahrer bei einer Trunkenheitsfahrt kontrolliert werden, kann dieser sogar Punkte in Flensburg sammeln, selbst wenn dieser keinen Führerschein besitzt. Die Promillegrenze liegt zwar bei 1,6 Promille, bei einer auffälligen Fahrweise können jedoch schon vorher Sanktionen drohen.

Alkoholverstoß mit dem Fahrrad- Bußgeldtabelle

TATBESTANDSTRAFE
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und Unfallmögliche Strafanzeige
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahrenStrafanzeige
3 Punkte
Anordnung einer MPU
Bußgeld (kann sehr hoch ausfallen)
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahrenAnordnung einer MPU
Strafanzeige

 

Beleuchtung am Fahrrad

Es gibt keine verbindliche Regelung ab wann ein Radfahrer das Licht an seinen Rad einschalten muss. Für die eigene Sicherheit ist es aber ratsam das Licht einzuschalten sobald die Dämmerung hereinbricht. Ebenfalls müssen am Rad Reflektoren angebracht sein.

Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht im Sommer 2013: Als Beleuchtung am Fahrrad zählen auch ansteckbare LED-Lampen. Diese müssen jedoch über eine Nennspannung von 6 Volt verfügen. Lampen mit einem solchen Prüfsiegel jedoch im Handel zu finden ist nicht einfach. Dies ist auf ein umständlich formuliertes Gesetzt zurückzuführen. 

Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften – Bußgeldtabelle

Mangelhafte FahrradbeleuchtungBußgeldPunkteFahrverbot
Ohne Licht gefahren20 EUR
Fahrradbeleuchtung war defekt20 EUR
…mit Gefährdung25 EUR
…mit Unfall35 EUR

 

Rote Ampel mit dem Rad überfahren

Die Signale der Ampel gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Auch Verkehrsteilnehmer die kein ein motorisiertes Fahrzeug bedienen, müssen mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen wenn sie eine rote Ampel überqueren.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle

TatbestandBußgeldPunkte
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad60 Euro1
…mit Gefährdung anderer100 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung120 Euro1
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, die länger als eine Sekunde rot anzeigte100 Euro1
…mit Gefährdung anderer160 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung180 Euro1

 

Straßenbenutzung

Der Radweg muss von Radfahrern genutzt werden, wenn dieser durch ein blaues Radwegschild markiert ist. Ein Radweg darf ebenso nicht von der entgegengesetzten Richtung befahren werden.

Das Zeichen 240 gibt an dass der Gehweg mit den Fußgängern geteilt werden kann, ansonsten dürfen nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg befahren.

Sollten die Radwege nicht besonders gekennzeichnet sein, können Radfahrer auf die Straße ausweichen. Hier müssen sie sich jedoch an das Rechtsfahrgebot halten.

Straßenbenutzung mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle

 

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
…mit Behinderung25 €
…mit Gefährdung30 €
…es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren20 €
…mit Gefährdung25 €
…es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €
Rechtsfahrgebot missachtet15 €
…mit Behinderung20 €
…mit Gefährdung25 €
…es kam zum Unfall30 €
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone15 €
…mit Behinderung20 €
…mit Gefährdung25 €
…es kam zum Unfall30 €
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern20 €
…mit Gefährdung25 €
…es kam zum Unfall30 €
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet20 €
…mit Behinderung25 €
…mit Gefährdung30 €
…es kam zum Unfall35 €
Freihändig fahren5 €

Fahrrad-Bußgeldkatalog Handy

 

BeschreibungBußgeld
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung25 €

 

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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