Die Sommerferien sind da und bei vielen steht nun endlich der lang ersehnte Sommerurlaub an. Einfach mal abschalten und die Seele bei Sonne, Strand und Meer baumeln lassen. Leider kommt aber nicht jeder zufrieden und erholt aus dem Urlaub zurück. Nicht immer wurde vom Reiseanbieter auch das erfüllt, was vorher beworben und versprochen wurde. Was Sie für Rechte haben und wie Sie richtig handeln, wenn Sie von Urlaub, Hotel oder Reiseanbieter enttäuscht sind, erfahren Sie jetzt bei uns!
Inhaltsverzeichnis
Reiserecht: Vom Mangel zum Schadenersatz
Grundregel Nummer 1: wenn Sie im Urlaub einen Mangel entdecken, dann melden Sie diesen unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Veranstalter (notfalls auch bei ihrer Unterkunft/Hotel) und beschreiben diesen genau. Machen Sie hier am besten noch Beweisfotos oder suchen sich einen Zeugen der glaubhaft ist (z.B. Hotelnachbar). Außerdem setzen Sie bei der Mängelmeldung eine Frist, in der der Mangel behoben werden muss und fordern Sie Abhilfe (Abhilfeverlangen).
Ändert sich innerhalb der gesetzten Frist der Zustand des Mangels nicht zum Positiven, so haben Sie das Recht auf eine Preisminderung. Fertigen Sie dazu ein Beschwerdeprotokoll an, in denen Sie die Mängel auflisten und so genau wie möglich beschreiben. Auch hier gilt: je mehr Beweisfotos, desto besser.
Reisemängeltabelle
Um zu sehen, wie hoch ihre Preisminderung in etwa aussieht, gibt es 3 verschiedene Reisemängeltabellen:
Mangel | Minderung |
---|---|
schmutzige/ keine Bettwäsche | 10% des Reisepreises |
Unterbringung in Jugendherberge statt Hotel | 20% des Reisepreises |
Hotel noch nicht fertig (Schmutz, Baulärm, geschlossene Restaurants, unfertige Pools…) | 75% des Reisepreises |
Verspäteter Rückflug von 1-3 Tagen | 100% des Tagesreisepreises pro verlängerten Tag |
Zimmer nicht gereinigt am Anreisetag | 15% des Tagereisepreises |
zu kleines Zimmer | 20 % des Reisepreises |
Umzug in anderes Hotel | 50-100% des Tagereisepreises am Umzugstag |
Haben Sie einen schwerwiegenden Reisemangel in ihrem Urlaub festgestellt und wurde dieser nicht behoben, so haben Sie das Recht, zu klagen und Schadensersatz zu fordern. In Fall einer Klage sollte ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, welche mögliche anfallende Kosten übernehmen kann.
Reiserecht: Wie sieht es bei Pauschalreisen aus?
Stellen Sie bei einer Pauschalreise Mängel fest, gilt auch hier, dass die Mangelanzeige unverzüglich beim Veranstalter gemeldet werden muss. Nur so können Sie Ihr Recht auf einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Wie die Entschädigung genau aussieht, kommt auf den Einzelfall und die Schwere des Mangels an. So kann es auch sein, dass eine Entschädigung nur durch eine einfache Hotelumbuchung durch den Reiseveranstalter erfolgt.
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen beim Reiseveranstalter schriftlich Beschwerde einreichen.
Fazit
Wenn der Urlaub also ein Alptraum gewesen ist oder Sie mit einigen Punkten der Reise nicht zufrieden waren und es Mängel gab, dann nehmen Sie dies nicht einfach so hin, sondern fordern Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Sogar Kinder können Schadenersatz fordern, wenn so zum Beispiel die vom Hotel versprochene Wasserrutsche fehlte oder noch in Bau ist.
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