Startseite » Reiserecht » Muss man die Flugverspätung einer Airline hinnehmen?
Reiserecht

Muss man die Flugverspätung einer Airline hinnehmen?

© ake1150 / Fotolia

Eine Flugverspätung ist ärgerlich – Welche Rechte haben Sie? Endlich hat die schönste Zeit des Jahres begonnen: Sommer. Und damit geht bei vielen der Urlaub einher. Man flitzt schnell zum Flughafen, gibt voller Vorfreunde seinen Koffer ab und begibt sich in den Boarding Bereich. Dort kommt dann die erschreckende Nachricht: Ihr Flug hat mehrere Stunden Verspätung. Weitere Informationen über Gründe und weiteres Vorgehen gibt es meist gar nicht.
Und nun? Viele Passagiere kennen Ihre Ansprüche nicht und warten am Flughafen. Das müssen Sie aber nicht!

Recht auf Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung!

Fragen Sie die Flughafenmitarbeiter, was passiert ist, kommt meistens die Antwort: außergewöhnliche Umstände. Das würde bedeuten, dass man keinen Anspruch hat. Und jetzt?
Die meisten Fluggesellschaften begründen Ihre Flugverspätungen immer mit einem außergewöhnlichen Ereignis, welches angeblich aufgetreten ist. Doch das ist oft Unfug und eine Ausrede, um keine Entschädigungszahlungen leisten zu müssen.

Achtung: Lassen Sie sich nicht so schnell abwimmeln!

Haben Sie gewusst, dass Ihnen bereits ab 2 Verspätung ein Versorgungsanspruch direkt Vorort am Flughafen zusteht? Ihnen müssen Snacks und Getränke angeboten werden.
Oder haben Sie gewusst, dass bei einer Verspätung von über 3 Stunden das EU-Recht unmissverständlich Rechte wie die finanzielle Entschädigung gewährt?
In allen Fällen der Flugzeugverspätung entsteht für Fluggäste ein Anspruch auf Entschädigungszahlung der Airline.

Die Gewährung der Entschädigung ergibt sich aus einem Punkt: Die Airline muss selbst für die Flugverspätung verantwortlich sein.
Gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Verspätung nicht in der Schuld der Airline liegt, verfällt der Anspruch auf Entschädigung. Dies ist aber nur bei wirklichen außergewöhnlichen Umständen gegeben, für deren Eintritt die Fluggesellschaft nicht die Verantwortung trägt.

Was sind außergewöhnliche Umstände

Solche außergewöhnlichen Zustände ergeben sich, wenn der Fluggesellschaft nicht mehr zuzumuten werden kann, diese zu vermeiden. Es bestand keine geeignete Maßnahme zur Abwehr der Umstände.
Die am häufigsten vorkommende Umstände entstehen durch Mutter Natur: schlechtes Wetter, Blitzschlag, unzureichende Sichtverhältnisse.
Aber auch eine Sperre des Flughafens, Streik oder technische Fehler können zu Flugverspätungen führen.

Gesetzliche Verankerung der Entschädigung

Im Jahr 2004 hatte der Europäische Gerichtshof besonderen Schutz für Flugreisende beschlossen.
Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 garantiert unter eigenen Kriterien die finanzielle Entschädigung für die Flugverspätung von über 3 Stunden. Mit einer Entscheidung im Jahr 2009 wurde diese Position erneut bekräftigt: Es ist Ihr zustehendes Recht, eine finanzielle Entschädigung für die entstandenen Umstände zu erhalten.

Trotz der Verordnung und dem verankerten Anspruch gibt es noch einige Airlines, die ihre Gäste nicht über eine Entschädigung informieren und diese vorenthalten.

Ihre Vorgehensweise bei einer Flugverspätung

Zuallererst muss in Erfahrung gebracht werden, ob man Anspruchsberechtigter ist.
Nicht jeder hat aber Zugriff auf Datenbanken und Registrationsdokumenten, in denen man ähnliche Zwischenfälle einsehen kann. Auch fehlen oftmals rechtliche Kenntnisse, um die Fluggastrechteverordnung durchzustudieren.
Aber verzweifeln Sie nicht. Es haben sich im modernen Zeitalter viele Serviceportale selbstständig gemacht, um möglichen Betroffenen zu helfen. Die Spezialisierung der Fluggastrechteportale kann dabei in nur wenigen Minuten untersuchen, inwieweit Anspruch besteht.
Viele Onlinerechner sind sehr einfach zu bedienen.
Die Prüfung erfolgt durch hunderttausende verfolgte Flugbewegungen und gesammelte Informationen zum Wetter. Dabei wird auf den Fall konkret die Anwendbarkeit der Verordnung einbezogen.

Kommt der Rechner zu der Erkenntnis einer Anspruchsberechtigung, kann man sich unmittelbar auf Ansprüche berufen und die Durchsetzung beauftragen.

Nicht alleine handeln!

Viele schwarze Schafe – Unternehmen gehen bei einem Anspruch einer Zahlungspflicht nicht hinterher.
Es wird der Kontakt zum Kunden abgebrochen und ignoriert. Es bleibt nur ein zeitintensiver Papierkrieg.
Ganz dreist werden auch manchmal wertlose Gutscheine angeboten, die in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Entschädigungswert stehen. Man will die Passagiere schnell vertrösten. Doch passen Sie auf, denn dahinter steckt eine Masche: Diese Gutscheine sollen eine Verzichtserklärung auf weitere Entschädigungen darstellen.

Die verschiedenen Flugseiten, die sich auf die Verspätung spezialisiert haben, übernehmen den gesamten Prozess und Kommunikation. Deshalb lohnt es sich allemal, Profis einzuschalten.

Aber auch Sie sollten folgende Dinge übernehmen, um Ihre Chancen einer Entschädigung steigen zu lassen:

  • Verspätung der Airline mit Datum, Ort, Mitarbeiter und Unterschrift bestätigen lassen
  • Rechnungen, Tickets, Zeiten, Fotos als mögliches Beweismittel aufbewahren
  • Kontaktdaten fordern und austauschen
  • Tauschen Sie sich auch mit anderen betroffenen Fluggästen aus. Machen Sie gemeinsam Druck auf die Airline, handelt diese eher als bei einer Einzelperson.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Distanz, nicht dem Kaufpreis.
Des weiteren bestimmt sich die Höhe nach der Ankunftszeit des Flugzeuges, nicht der Abflugzeit.
Als angekommen gilt ein Flugzeug, wenn es gelandet ist und das Öffnen von mindestens einer Flugzeugtür möglich ist und Passagiere das Flugzeug verlassen können.

  • 250 € pro Person bei Flugstrecke bis 1.500km (Bsp.: Berlin-München)
  • 400€ pro Person bei Flugstrecke bis 3.500km (Flüge innerhalb der EU)
  • 600 € pro Person bei Flugstrecke von mehr als 3.500km (Bsp.:Berlin-Dubai)

Zusätzlicher Anspruch auf Versorgungsleistungen

Ganz egal, ob die Fluggesellschaft selber an der Verspätung Schuld ist oder nicht, müssen den Gästen immer Getränke und klein Snacks angeboten werden. Im Rahmen der Versorgung stehen auch Emails und 2 kostenfreie Telefonate zur Verfügung.

Neben möglichen Entschädigungszahlungen haben Passagiere bei großen Verspätungen immer Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airline selbst Schuld am verzögerten Start hat oder nicht. Das Ganze muss immer gewährt werden, unabhängig von der Distanz.

Bei besonders heftigen Verspätungen kümmert sich die Airline aber in den meisten Fällen selbst und stellt einen Transfer zum Hotel sowie eine Übernachtung kostenfrei zur Verfügung.
Buchen Sie also nicht selbst und suchen Sie das Gespräch zur Airline!

Kostenrückerstattung bei einer Flugverspätung

Nicht selten gibt es Verspätungen von über 5 Stunden. Hier ist man berechtigt, von der Buchung zurückzutreten. Bei solch einem Rücktritt muss die Fluggesellschaft alle Kosten gewähren.

Verjährungsfrist von 3 Jahren

In dem EU-Gesetz gibt es keine zeitliche Begrenzung der Entschädigung.
Aus diesem Grund wurde vom Amtsgericht Bremen beschlossen, dass die Verjährung gleich der im Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden ist.
Somit entsteht ein Zeitraum von 3 Jahren, indem man die Forderungen einer Entschädigung geltend machen kann.
Die Frist beginnt zum Ende des Jahres der Flugverspätung. Abweichende Regelungen oder AGBs der Airline entfalten hier keine Wirkung und sind unwirksam.

Versuchen Sie es doch!

Blättern Sie Ihre Ordner durch. Wann war Ihr letzter Flug? Gab es Verspätungen?
Gerne helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rate this post
Tags

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Muss man die Flugverspätung einer Airline hinnehmen?

Send this to a friend