Startseite » Tierrecht » Katze oder Hund im eigenen Garten begraben – darf man das?
Tierrecht

Katze oder Hund im eigenen Garten begraben – darf man das?

© Berty / Fotolia

Hund oder Katze im Garten beerdigen – Vom eigenen Haustier Abschied zu nehmen ist meist für die ganze Familie eine traurige Angelegenheit. Schließlich haben sowohl Eltern als auch Kinder das Tier über Jahre hinweg liebgewonnen, betrachten es häufig ganz selbstverständlich als Teil der Familie. Dabei stellt sich auch die Frage, was mit dem verstorbenen Tier nun geschehen soll. Viele mögen nun geneigt sein, das Tier im eigenen Garten zu begraben – doch geht das überhaupt aus rechtlicher Sicht? Wie Sie rechtlich korrekt mit Tierleichen umgehen, erfahren Sie hier!

Grundsätzlich: Erlaubt!

Tierliebhaber, die von ihrem liebgewonnen Haustier Abschied nehmen müssen, können zunächst beruhigt aufatmen: grundsätzlich ist das Vergraben von Tieren im eigenen Garten erlaubt. Dies gilt allerdings lediglich für die typischen Haustiere wie Hund, Katze und Co. Eine Genehmigung des Veterinäramts ist regelmäßig bei größeren Tieren einzuholen. Das eigene Pony oder die Lieblingskuh der Kinder ist ohne Genehmigung nicht im Garten / auf dem eigenen Grundstück zu bestatten.

Aber: Nur unter Voraussetzungen

Diese grundsätzliche Möglichkeit, die Tiere im heimischen Garten zu vergraben, unterliegt jedoch einigen Voraussetzungen. So ist eine Haustierbestattung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, wenn es sich in der Nähe oder gar in einem Wasserschutzgebiet befindet. Nebenbei bemerkt: Damit ist im gesamten Bundesland Bremen die Haustierbestattung untersagt. Ferner muss das Grab stets in einem Abstand von einem Meter von der Grundstücksgrenze zu halten, wenn diese das Grundstück zu einer öffentlichen Fläche abgrenzt.

Wie auch bei Menschen gibt es bei Tieren meldepflichtige Krankheiten. Sollte das Tier unter eine solchen gelitten haben oder gar einer solchen Krankheit erlegen sein, ist eine Haustierbestattung im eigenen Garten ausgeschlossen.

Haustiergräber müssen stets eine Tiefe von mindestens 60cm von der Oberfläche haben – etwa ein Drittel der Grabtiefe bei Menschen (in der Regel 1,80m). Das Tier ist stets in umweltfreundliche Materialien zu hüllen. Hierfür eignen sich im Handel erhältliche Tiersärge oder auch etwas profanere Pappkartons, Zeitungen oder Wolldecken. Eine Bestattung des „nackten“ Tieres ist auch möglich.

Dürfen Tiere in der Öffentlichkeit begraben werden?

Grundsätzlich ist es stets untersagt, das Haustier in öffentlichen Flächen zu vergraben. Beim Bestatten im Wald oder auf dem Feld gilt zwar „Wo kein Kläger, da kein Richter“, man sollte sich allerdings stets bewusst sein, dass man dabei einen Rechtsbruch begeht.

In die Tonne mit dem Tier?

Auch wenn es etwas makaber anmuten mag, ist eine Entsorgung des Tierkadavers in der Mülltonne nicht unüblich – vor allem unter Bürgern, welche in einer Wohnung leben und nicht über einen Garten verfügen. Dies ist in eingeschränktem Umfang sogar zulässig. Allerdings nur, wenn es sich dabei um Kleintiere handelt. Kleine Vögel, Hamster und Co. können grundsätzlich in der Bio(!)-Tonne entsorgt werden. Zu beachten ist jedoch stets, dass es kommunale Satzungen gibt, die dies ausdrücklich untersagen. In jedem Fall ist eine Entsorgung von Haustieren größerer Art, beispielsweise Hunden oder Katzen nach den Anforderungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes  strikt verboten.

Wer diese Regeln nicht befolgt, kann im Falle einer Entsorgung in der Mülltonne oder einer Bestattung auf öffentlichen Flächen hohe Bußgelder (bis zu 15.000€) riskieren, da damit grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit begangen wird.

Die romantische Art: Der Tierfriedhof

Vor Allem in Ballungsräumen gibt es die Möglichkeit der Bestattung auf einem Tierfriedhof. Hier kann man sich für das Tier wie in einem „echten“ Friedhof ein Grab aussuchen und ein Grabnutzungsrecht erwerben. Damit hat man für das Tier eine würdevolle Andachtsstätte errichtet.

Alternative I: Beseitigungsanlage

Als Alternative eröffnet sich im Falle des Todes eines Haustieres auch der Gang zur Tierkörperbeseitigungsanlage. Hierbei handelt es sich um ein Krematorium für Tiere, welches in der Regel zwei Möglichkeiten bietet. Einerseits die (etwas teurere) Einzelverbrennung, bei der anschließend die Asche in einer Urne behalten werden kann. Andererseits die sogenannte Sammelverbrennung, bei der mehrere Tiere zusammen verbrannt werden. Diese Methode ist wesentliche kostengünstiger, birgt aber den Nachteil, dass das Behalten der Asche in den meisten Fällen unmöglich ist.

Alternative II: Ausstopfen

Heutzutage eine etwas in Vergessenheit geratene Variante zur Erhaltung einer Erinnerung an das Tier ist das an den Tod anknüpfende Ausstopfen des Tieres. Hierfür gibt es Experten, sogenannte Präparatoren, welche das Tier entsprechend für die Ewigkeit zurechtmachen. Früher war dies eher bei Jagdtrophäen üblich, doch entsprechende Präparatoren bieten Ihre Dienstleistung auch für Haustiere an – meist verbunden mit hohem Kostenaufwand.

5/5 - (2 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Katze oder Hund im eigenen Garten begraben – darf man das?

Send this to a friend