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Strafbefehl und Anklage – Was ist zu tun?

Sie gehen nichtsahnend an den Briefkasten und haben Post. Aber keine Post von Oma, keine Rechnung, die in Anbetracht der tatsächlichen Post noch harmlos wäre. Nein, Sie haben Post vom Gericht.

Ein mulmiges Gefühl beschleicht Sie. Sie öffnen den Brief und darin befindlich, ein Strafbefehl oder gar eine Anklage gegen Sie.

Warum es wichtig ist, solche Briefe zu öffnen und welche Möglichkeiten Sie haben gegen einen Strafbefehl oder eine Anklage vorzugehen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Grundsätzlich werden Ermittlungen durch die Polizei geführt. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Verfahren eventuell schon zu diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Stellt sie das Verfahren nicht ein, hat sie die Möglichkeit einen Strafbefehl oder eine Anklage zu beantragen.

Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft kann bei Vergehen beantragen nach § 407 StPO einen Strafbefehl zu erlassen. Vergehen sind Taten, die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.

In einem Strafbefehl wird die Tat dargelegt und die Rechtsfolge für die festgelegt. Der Angeschuldigte wird nicht angehört. Es findet keine Hauptverhandlung statt, in der sich der Angeschuldigte äußern könnte.

Welche Rechtsfolgen in einem Strafbefehl ausgesprochen werden dürfen zählt § 407 Abs. 2 StPO auf. In Betracht kommen danach unter anderem Verwarnungen, Geldstrafen oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Rechtsbehelf des Einspruchs

Geht Ihnen als Angeschuldigter ein Strafbefehl zu, müssen Sie diesen nicht hinnehmen. Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Allerdings ist es ratsam einen Anwalt zu konsultieren, der Ihnen die Vorteile und Risiken eines Einspruchs erläutert.

Der Einspruch kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls schriftlich  bei dem Gericht, welches den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass Sie Briefe von Gerichten nicht ungeöffnet weglegen. Im schlimmsten Fall verpassen Sie die Einspruchsfrist und werden wegen einer Tat verurteilt, die Sie im Zweifel nicht begangen haben. Denn Strafbefehle gegen die kein oder zu spät Einspruch eingelegt wird, stehen einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).

Legen Sie oder Ihr Anwalt fristgerecht Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der Sie sich zum Tatvorwurf äußern können.

Ein Einspruch kann aber auch auf die Rechtsfolge beschränkt werden, so dass nicht die Tat als solche bestritten wird, sondern nur die Strafe für zu hoch angesehen wird.

Aber Vorsicht, das Verschlechterungsverbot gilt nicht. Folglich kann die Strafe bei Gericht auch höher als im Strafbefehl ausfallen.

Sollte sich in der Hauptverhandlung abzeichnen, dass dies der Fall ist, kann der Einspruch zurückgenommen werden. Dadurch wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Anklage

Erhalten Sie eine Anklage, so muss darin, die Ihnen vorgeworfene Tat mit Zeit und Ort der Begehung geschildert sein.

Mit Zustellung der Anklageschrift haben Sie die Möglichkeit sich binnen zwei Wochen zur Sache zu äußern und gegebenenfalls entlastende Beweismittel vorzubringen.

Auch in diesem Fall, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen beraten, ob es sinnvoll ist sich zum Tatvorwurf zu äußern. Eventuell kann Ihr Verteidiger sogar eine Einstellung evtl. gegen Auflagen erwirken.

Fazit

Egal ob Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten, Sie müssen nicht tatenlos zusehen.  Lassen Sie sich von einem Anwalt über ein Vorgehen beraten.

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Arbeitsvertrag – Schriftform erforderlich?

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages, wie auch für andere Verträge (z.B. Kaufvertrag) besteht grundsätzlich Formfreiheit. Er kann also schriftlich, mündlich oder auch konkludent  geschlossen werden. Konkludenter Vertragsschluss meint, dass durch schlüssiges Handeln – der Arbeitnehmer arbeitet und der Arbeitgeber lässt es widerspruchslos zu – ein Arbeitsvertrag zustande kommen kann.

Warum es aber doch besser – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ist Arbeitsverträge schriftlich zu schließen und welche Inhalte geregelt werden sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Rechte des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat nach § 2 Abs. 1 NachwG ein Recht darauf, dass die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich niedergelegt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

 Nachweisgesetz (NachwG)

Das NachwG erlegt dem Arbeitgeber nicht auf einen Arbeitsvertrag zu erstellen, vielmehr soll der Arbeitnehmer durch ein Schriftstück des Arbeitgebers über die wesentlichen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses informiert werden. Dieses Schriftstück muss alle in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählten Regelungen beinhalten, z.B. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes und Kündigungsfristen.

Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber gem. § 2 Abs. 4 NachwG kein Schriftstück mit den wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Abs. 1 NachwG anfertigen. Dabei ist es irrelevant, ob die in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählten Vertragsbedingungen tatsächlich auch Vertragsbestandteil geworden sind.

Das NachwG gilt im Übrigen auch für Praktikanten.

Legt der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen nicht schriftlich nieder, drohen ihm keine Sanktionen. Das NachwG sieht keine Sanktionen vor.

Inhalte des Arbeitsvertrages

In einem Arbeitsvertrag sollten die wichtigsten Bestimmungen geregelt sein. Dazu kann man durchaus die Aufzählung in § 2 Abs. 1 NachwG heranziehen.

Schriftlich im Arbeitsvertrag sollte also, etwa die Arbeitszeit, Beginn der Tätigkeit, Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, evtl. Befristungen und Kündigungsfristen festgehalten werden.

Durch das schriftliche Festhalten der grundlegenden Vertragsbedingungen, können ggf. Streitigkeiten, z.B. über die Höhe der Urlaubstage mit einem Blick in den Arbeitsvertrag vermieden werden.

Zweck eines schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages ist also Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aufgrund dessen sollten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.

Versäumnis der Schriftform

in einigen Bereichen wird die Schriftform des Arbeitsvertrages tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen gefordert.

Fehlt es dann an der Schriftform, führt dies nicht automatisch zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages. Vielmehr muss geprüft werde, ob die tarifvertragliche Regelung deklaratorisch, also nur rechtsbekundend oder konstitutiv, d.h. rechtsbegründend ist. Rechtsbegründend meint, dass das Arbeitsverhältnis  also tatsächlich nur durch schriftlichen Arbeitsvertrag zustande kommen kann.

In der Regel haben aber die tarifvertraglichen Schriftformerfordernisse keinen rechtserzeugenden Charakter. Es liegt auch auf der Hand, weshalb dies so ist. Das Schriftformerfordernis soll schließlich nicht den Abschluss von Arbeitsverhältnissen verhindern.

Vorladung der Polizei – was ist zu beachten ?

Man öffnet den Briefkasten und staunt nicht schlecht,  Post von der Polizei – eine Vorladung. Die Situation ist sicherlich nicht alltäglich und Sie sind aufgeregt. Bleiben Sie jedoch ruhig und lesen Sie zunächst den Inhalt des Briefes genau, um zu wissen, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter geladen sind.

Ganz allgemein ist eine Vorladung der Polizei – egal ob als Beschuldigter oder Zeuge – eine Einladung zur Vernehmung bei der Polizei zu einem bestimmten Sachverhalt, der aufgeklärt werden soll.  Da die Polizei Ermittlungsbehörde ist es ihre Aufgabe in Straf- und Bußgeldverfahren zu ermitteln.

Allerdings macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen werden mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Reaktion.

Vorladung als Beschuldigter

In der Vorladung der Polizei wird dem Beschuldigten in der Regel eröffnet, welche Straftaten Ihnen zur Last gelegt werden, also zu welchem Sachverhalt Sie sich äußern sollen.

Als Beschuldigter müssen Sie der Vorladung der Polizei nicht Folge leisten. Es handelt sich bei dieser Vorladung eher um eine unverbindliche Einladung.

Die Polizei versendet Vorladungen an Beschuldigte dann, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Das heißt nicht, die Polizei geht bereits von ihrer Schuld aus.

Trotzdem ist es im Zweifel ratsam zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, der den Vernehmungstermin absagt und zunächst Akteneinsicht beantragt. Nach erfolgter Akteneinsicht können Sie dann mit Ihrem Rechtsanwalt eine Verteidigungsstrategie besprechen und klären, inwiefern es überhaupt sinnvoll ist sich zur Sache zur äußern oder ggf. auch nicht.

Anders verhält es sich, wenn Sie eine Ladung vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft erhalten. Dann müssen Sie den Vernehmungstermin wahrnehmen. Es verbleibt aber auch in diesem Fall dabei, dass Sie nicht aussagen müssen. Sie können von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen und im Zweifel einen Rechtsanwalt beauftragen.

Vorladung als Zeuge

Zeuge sind Sie als Beobachter einer strafbaren Handlung, aber auch als Opfer einer Straftat.

Auch wenn Sie als Zeuge geladen sind, müssen Sie nicht zur Vernehmung erscheinen. Versetzt man sich allerdings in die Lage des Opfers, welches natürlich Interesse daran hat, dass die Tat aufgeklärt und der Täter bestraft wird, so sollte man den Termin wahrnehmen.

Jeder von uns kann Opfer einer Straftat werden und dann auf die Hilfe von Zeugen angewiesen sein.

Als Zeuge sind Sie Beweismittel, der Zeugenbeweis.

Aber Achtung bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft, des Gerichts oder eine polizeiliche Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft sind Sie verpflichtet den Vernehmungstermin wahrzunehmen und auszusagen. Leisten Sie der Aufforderung nicht Folge, so drohen Ordnungsgelder sowie der Erlass von Ordnungshaft.

Sie können sich als Zeuge allerdings auf ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen, z.B. weil Sie mit dem Beschuldigten verlobt, verheiratet oder es ihr Bruder ist.

Hausdurchsuchung – Grundlagen, Beschränkungen & Rechte

Grundsätzlich ist die das eigene Haus geschützt. Der Hausherr übt sein Hausrecht aus und entscheidet, wer sein Haus betreten darf und wer nicht sowie Hausverbote aussprechen.  Niedergelegt ist die Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 Abs. 1 GG.

Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch, dürfen sich auch Fremde Zutritt zum Haus verschaffen und eine Hausdurchsuchung durchführen.

Zweck der Hausdurchsuchung ist die Beschaffung von Beweismitteln. Einerseits dient die Hausdurchsuchung dazu, dass zukünftige Straftaten verhindert werden. Andererseits dient sie jedoch auch dazu in der Vergangenheit begangene Straftaten aufzuklären.

Bei einer Hausdurchsuchung handelt es sich um einen immensen Eingriff in die Privatsphäre des betroffenen Hausherren. Infolge dessen darf eine Hausdurchsuchung nur auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eine Durchsuchung kann nach §102 StPO  bei Beschuldigten eines Strafverfahrens, aber gem. § 103 StPO auch bei anderen Personen stattfinden.

Bei anderen Personen darf ein Hausdurchsuchung nur stattfinden, wenn anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte in den Räumen aufhält, Spuren einer Straftat zu finden sind oder Sachen beschlagnehmt werden können, etwa die Beute der Tat oder Tatmittel (z. B. Waffen).

Der Durchsuchungsbeschluss anhand dessen eine Hausdurchsuchung möglich ist, muss nach § 105 StPO eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorliegen. Liegt Gefahr im Verzug vor, darf jedoch auch ausnahmsweise die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen (Polizei) eine Hausdurchsuchung anordnen.

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das Warten auf eine richterliche Durchsuchungsanordnung der Zweck der Hausdurchsuchung gefährden würde. Eine richterliche Anordnung ist jedoch umgehend nachzuholen.

Eine Durchsuchungsanordnung ist entbehrlich, wenn gegen den Hausherren selbst ein Haftbefehl vorliegt und dieser vollstreckt werden soll.

 Räume der Durchsuchung

Durchsucht werden dürfen gem. §§ 102 ff. StPO die Wohnung und andere Räume. Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene Eigentümer ist. Entscheidend ist, dass er die Räume tatsächlich innehat. Untersucht werden darf auch das Fahrzeug des Betroffenen.

 

Eine Durchsuchung kommt nicht nur hinsichtlich Wohnräumen in Betracht, auch Betriebs- und Geschäftsräume und etwa Hotelzimmer dürfen durchsucht werden.

Zeiten einer Durchsuchung

Hausdurchsuchungen dürfen nicht zu Unzeiten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass im Winter (Oktober bis März) Durchsuchungen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr erlaubt sind. In den Sommermonaten (April bis September) darf eine Hausdurchsuchung zwischen 04.00 Uhr und 21.00 Uhr stattfinden. Gewöhnlich finden Durchsuchungen in den frühen Morgenstunden statt.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Hausdurchsuchung gem. § 106 Abs. 1 StPO auch in Abwesenheit erfolgen kann.

Rechte & Plichten

Sofern die Beamten nun tatsächlich vor der Tür stehen, sollte der Betroffene den Einlass gewähren. Verwehrt er den Zugang, wird ein Schlüsseldienst mit der Öffnung der Räume beauftragt.

Betroffene haben also eine Duldungspflicht, überdies aber keine Auskunftspflicht oder gar Mitwirkungspflicht. Der Betroffene muss sich also insbesondere nicht zum Tatvorwurf äußern.

Es ist aber auch der Moment, in dem es unter Umständen ratsam ist einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der der Durchsuchung beiwohnt. Die Beamten müssen allerdings mit Beginn der Hausdurchsuchung nicht warten bis der Anwalt auch tatsächlich eingetroffen ist.

Nach Ende der Durchsuchung ist es ratsam sich in jedem Fall eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls inkl. Verzeichnis aller Funde aushändigen lassen.

Gegen die Durchsuchung und gegen eine ggf. erfolgte Beschlagnahme kann der Betroffene Widerspruch einlegen. Ratsam ist es im Zweifel aber sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, inwiefern ein Widerspruch erfolgsversprechend ist.

Untersuchungshaft – ein paar Fakten

Die Untersuchungshaft dient dazu ein später durchzuführendes Strafverfahren zu sichern.

Zwingende Voraussetzung der Untersuchungshaft ist die Festnahme durch die Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei.

Das ist der Zeitpunkt, in dem man sich mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen sollte und auch darf. Der Beschuldigte hat ein Recht auf ein Telefonat mit einem Strafverteidiger seiner Wahl.

Zudem sollte der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich nicht zu den Tatvorwürfen äußern.

Nach der Festnahme wird der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt. In diesem Termin ist ein etwa gewählter Strafverteidiger ebenfalls anwesend. Nur der Ermittlungsrichter allein entscheidet, ob die Untersuchungshaft nach §§ 112 ff. StPO angeordnet wird.

Eine Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte dringend tatverdächtig ist (§ 112 Abs. I StPO). Dringend tatverdächtig ist ein Beschuldigter, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Begehung einer Straftat verurteilt wird.

Haftgründe

Hinzu kommt, dass der Haftrichter nur Untersuchungshaft anordnen darf, wenn ein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO vorliegt. Die relevantesten Haftgründe sind Flucht oder Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Daneben existieren noch die Haftgründe Verdacht eines Schwerverbrechens und Wiederholungsgefahr.

Handelt es sich bei der vorgeworfenen Tat um Mord oder Totschlag, so muss zur Anordnung der Untersuchungshaft kein Haftgrund vorliegen.

Flucht

Wie der Name bereits sagt, liegt der Haftgrund der Flucht vor, wenn der Beschuldigte flüchtig ist. Der Beschuldigte ist also untergetaucht um sich also vor Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Strafvollstreckungsbehörden zu verstecken.

Fluchtgefahr

Fluchtgefahr meint, dass sich der Beschuldigte der Strafverfolgung entziehen will. Die Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr sind recht gering. Es genügt unter Umständen bereits, dass der Beschuldigte über keine persönlichen Bindungen verfügt. Auch genügt es, wenn der Beschuldigte sich der Strafverfolgung entziehen will, indem er sich  durch Alkohol- und / oder Drogenmissbrauch in einen verhandlungsunfähigen Zustand versetzt.

 Verdunkelungsgefahr

Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr liegt vor, wenn der Beschuldigte Beweismittel z.B. verändern oder vernichten will und damit die Gefahr besteht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird.

Dauer der Untersuchungshaft

Grundsätzlich darf eine Untersuchungshaft nur 6 Monate andauern. Diese Zeit darf nur überschritten werden, wenn die Angelegenheit eine besondere Schwierigkeit aufweist oder die Ermittlungen einen besonderen Umfang haben.

Wurde der Haftgrund der Wiederholungsgefahr angenommen, so liegt die maximale Dauer der Untersuchungshaft bei 12 Monaten.

Die Dauer der Untersuchungshaft wird dann auf eine etwa ausgeurteilte Freiheitsstrafe angerechnete und um diese Zeit gekürzt.

Rechtschutz gegen die Untersuchungshaft

Der Beschuldigte hat Möglichkeiten sich gegen die verhängte Untersuchungshaft zu wehren. Er kann zu jeder Zeit Haftprüfung gem. §§ 117 ff. StPO beantragen. Das Gericht prüft dann, ob der Untersuchungshaftbefehl aufrecht erhalten bleibt oder eventuell außer Vollzug gesetzt wird.

Darüber hinaus hat der Beschuldigte das Recht Haftbeschwerde nach §§ 304 Abs. 1, 310 StPO einzureichen. Auch in diesem Fall wird findet eine gerichtliche Prüfung der Voraussetzungen des Haftbefehls statt.

Beschlagnahme und Sicherstellung – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Die Begriffe Beschlagnahme und Sicherstellung werden oft als Synonym verwendet, obwohl sie trotz gewichtiger Gemeinsamkeiten nicht identisch sind. Zur Anwendung kommen Maßnahmen der Beschlagnahme und der Sicherstellung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Da die Sicherstellung den öffentlich-rechtlichen Gewahrsam an einer Sache begründet, ist sie genau genommen der Oberbegriff der Beschlagnahme. Unter dem Oberbegriff Sicherstellung wird dann zwischen einer einfachen Sicherstellung und einer Beschlagnahme unterschieden. Sobald öffentlich-rechtlicher Gewahrsam an der Sache begründet worden ist, d.h. die Sache in ein öffentliches Verwahrungsverhältnis überführt und verstrickt worden ist, wird die Sache als Asservat bezeichnet.

Verstrickte Gegenstände dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden, sonst macht man sich wegen Verstrickungsbruch (§136 StGB) oder Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) strafbar.

Arten der Beschlagnahme und Sicherstellung

Es gibt verschiedene Arten der Sicherstellung durch Beschlagnahme. Die relevantesten Arten sind wohl die Beschlagnahme zur Beweismittelsicherung (§§ 94, 98 StPO), die Beschlagnahme zur Einziehung und zum Verfall (§§ 73, 74 ff. StGB) sowie die Beschlagnahme des Führerscheins. Der Führerschein darf nur beschlagnahmt werden, wenn der Verdacht auf eine verkehrsrechtliche Straftat besteht, z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) und ohnehin zu vermuten ist, dass ein Beschluss zur Entziehung der Fahrerlaubnis ergeht.

Sicherstellung

Einfache Sicherstellungen und Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr werden durch zuständige und befugte Amtsträger (z.B. Polizeivollzugsbeamte) ausgeführt.

Praktisch läuft die Sicherstellung so ab, dass der Betroffene dessen Gegenstände sichergestellt werden sollen diese freiwillig in Verwahrung gibt und die Amtsträger, die Gegenstände in Verwahrung nehmen. Möglich ist auch, dass ein Dienstsiegel an die Gegenstände angelegt wird.  Dieses angebrachte Siegel darf weder beschädigt noch abgelöst werden, das sonst eine Strafe wegen Siegelbruches nach § 136 StGB droht.

Beschlagnahme

Wenn sich der Betroffene weigert die Gegenstände sicherstellen zu lassen, kommt die Sicherstellung durch Beschlagnahme zum Einsatz. Denn im Gegensatz zur Sicherstellung, gibt der Betroffene die Gegenstände nicht freiwillig heraus.

Allerdings wird auch bei einer freiwilligen Herausgabe der Gegenstände kann eine beschlagnahme in Betracht kommen.  Die Begründung liegt darin, dass nur durch die Sicherstellung durch Beschlagnahme kommt der strafrechtliche Schutz des § 136 StGB (Siegel- & Verstrickungsbruch) zur Anwendung.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Beschlagnahme grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden kann. Bei Gefahr im Verzug allerdings kann eine Beschlagnahme auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (z.B. Polizisten) angeordnet werden. Findet eine richterliche Anordnung nicht statt, sollte der Betroffene unverzüglich Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen. Dann muss binnen 3 Tagen eine gerichtliche Bestätigung beantragt werden. In der Folge muss dann ein Richter über die Beschlagnahme entscheiden.

 Gemeinsamkeiten

Sowohl bei der Sicherstellung als auch bei der Beschlagnahme erhält der Staat Gewahrsam an den Gegenständen. Gewahrsam meint, der Staat hat dann die tatsächliche Herrschaft über die Sachen besitzt.

 

Zivilrecht und Strafrecht – Was ist der Unterschied?

Zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht gibt es wesentliche Unterschiede. Da das Strafrecht zum öffentlichen Recht gehört muss genau genommen zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht differenziert werden. Das Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, wie z.B. auch das Verwaltungsrecht.

 

Zivilrecht

Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Recht der Bürger untereinander. Es regelt also Rechtsverhältnisse des Zusammenlebens zwischen Bürgern die sich gleichrangig gegenüberstehen. Bürger meint dabei nicht, dass es sich zwingend um Privatpersonen handelt, sondern es kann sich auch um andere Rechtsträger (z.B. GmbH, Wohnungsgenossenschaft) Partei sein.

Zum Zivilrecht zählen das Vertragsrecht, insbesondere Kaufvertrag oder Mietvertrag und deren Streitigkeiten daraus und Schadenersatzansprüche.

Aber auch das Individualarbeitsrecht mit seinen Themen wie Arbeitsvertrag, Abmahnung bis hin zur Kündigung gehört zum Zivilrecht. Das Kollektive Arbeitsrecht hingegen (z.B. Tarifvertragsrecht) gehört zum öffentlichen Recht.

Überdies sind auch Familienrecht, (z.B. Scheidung und Unterhalt), Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Teilgebiete des Zivilrechts.

 

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht, zu dem das Strafrecht gehört, regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es besteht im Gegensatz zum Zivilrecht, wo sich die Parteien gleichgeordnet gegenüberstehen, zwischen den Parteien ein Über- / Unterordnungsverhältnis. Das bedeutet, der Einzelne ist dem Staat untergeordnet.

 

Strafrecht

Das Strafrecht hat zwei Funktionen. Es ahndet begangene Rechtsverletzungen. Bezweckt aber zudem zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.

Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz von Rechtsgütern. Geschützt werden sollen also das Vermögen, die körperliche Unversehrtheit, das Leben sowie Ehre und Würde. Verstöße dagegen sind im das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt und werden entsprechend  geahndet.

Im Strafrecht verfolgt der Staat seinen Strafanspruch gegen potenzielle Straftäter. Der Staat handelt dabei im Interesse der Allgemeinheit. Der Strafanspruch steht allein dem Staat zu. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe.

Ferner zählt auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, etwa Bußgeldverfahren zum Strafrecht. Das heißt jeder Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß zählt ebenfalls zum Strafrecht.

 

Wozu eine Unterscheidung?

Eine Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist vor allem wichtig, damit die Zuständigkeit des Gerichts geklärt werden kann, also ob der Zivil- oder Strafrichter zuständig ist.

 

Zusammentreffen von Zivilrecht und Strafrecht

Obwohl zwischen Zivilrecht und Strafrecht große Unterschiede bestehen, gibt es doch Fälle in denen beide Rechtsgebiete zusammentreffen.

Etwa bei einem Verkehrsunfall. Einerseits sind Schadenersatzansprüche im Rahmen des Zivilrechts geltend zu machen. Andererseits kann durch den Verkehrsunfall gegen den Unfallverursacher ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden gegen das er sich – sofern er sich wehren will – nur vor dem Strafrichter wehren kann.

Die Verlobung und ihre Folgen

Man ist verliebt und endlich, der langersehnte Tag ist da. Er oder sie begibt sich auf die Knie und stellt die entscheidende Frage: „Willst du mich heiraten?“. Die Frage ist natürlich schnell mit „Ja“ beantwortet und schon ist aus einer zwanglosen Verbindung eine Verlobung entstanden. Und damit ein familienrechtliches Verhältnis.

 

Besteht ein Anspruch auf Eheschließung?

Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen die Ehe schließen zu wollen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Keiner der Verlobten kann also auf Eingehung der Ehe klagen, § 1297 BGB.

Ein Minderjähriger kann sich nur rechtswirksam verloben, wenn seine gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) ihr Einverständnis dazu erklären.

Wer bereits verlobt ist oder gar verheiratet, kann er sich nicht nochmals verloben. Eine solche nochmalige Verlobung verstößt gegen die guten Sitten. Das führt dazu, dass doese gem.  § 138 BGB nichtig ist.

 

Gibt es Geschenke zurück?

Jeder der Beteiligten kann die Verlobung lösen, indem er zurücktritt. Dann stellt sich die Frage, ob den ehemals Verlobten die gegenseitig gewährten Geschenke zurückzugeben sind.

In der Tat ist es so, dass Geschenke, insbesondere auch der Verlobungsring nach § 1301 BGB zurückgegeben werden müssen, wenn es nicht zur Eheschließung kommt.

 

Schadenersatzansprüche aus der Verlobung

Darüber hinaus können sich die Verlobten sogar nach § 1298 Abs. 2 BGB schadenersatzpflichtig machen. Ist einer der Verlobten Schuld an der die Lösung des Verlöbnisses, so kann der schuldlose Verlobte selbst und seine Angehörigen Schadenersatz ihre in Erwartung der Ehe gemachten Aufwendungen ersetzt verlangen.

Gemachte Aufwendungen sind etwa die Aufnahme eines Kredits zum Kauf der gemeinsamen Wohnungseinrichtung oder auch die Bestellung von Artikeln für die geplante Hochzeitsfeier.

 

Die Schadenersatzpflicht ist aber dann ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe anerkannt sind, z.B. liebloses oder untreues Verhalten des Verlobten. Aber auch schwere Zerwürfnisse zwischen den zukünftigen Schwiegereltern und dem Verlobten können Schadenersatz ausschließen. Es sei denn der Verlobte ist für diese Zerwürfnisse selbst verantwortlich.

 

Zeugnisverweigerungsrecht

Verlobte müssen vor Gericht nicht gegeneinander aussagen, wenn zum Zeitpunkt der Aussage eine Verlobung besteht. Die Verlobung begründet zwischen den Partnern ein Angehörigenverhältnis. Aufgrund dessen können Verlobte von ihrem  Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch zu machen. Das ist auch der Grund, weshalb es vor Gericht immer wieder zu sogenannten „Spontanverlöbnissen“ kommt.

 

Verlobte als Erben?

Durch die Verlobung werden die Verlobten keine gegenseitigen Erben. Erst durch die Hochzeit selbst wird eine Stellung als Erbe begründet. Nur durch Testament können sich auch Verlobte im Todesfall als Erben einsetzten.

 

Alle im Artikel genannten Fakten gelten im Übrigen auch für gleichgeschlechtliche Paare, die verlobt sind und eine Lebenspartnerschaft begründen wollen.

TRAFFIPAX Traffistar S350 Rechtswidriger Bußgeldbescheid ?

Rechtswidriger Bußgeldbescheid? – Messverfahren bei Blitzerfotos mit dem Messgerät TRAFFIPAX Traffistar S350 nicht nachprüfbar.

Blitzerfotos sind eine teure Angelegenheit. Durch die hohen Kosten ist eine Nachprüfbarkeit der Daten von hohem Wert für den Fahrer. Tragisch, aber wahr: Die meisten Anlagen erfassen die Blitzer- Messdaten nicht, wodurch eine Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid nahezu ausgeschlossen ist.

Hierzu muss klar gestellt werden, dass der Blitzvorgang in zwei verschiedene Verfahren untergliedert wird. Bei dem einen Verfahren wird lediglich das Bild inklusive der gemessenen Geschwindigkeit gespeichert. Zusätzlich werden bei dem anderen Verfahren noch die sogenannten (weiteren) Messrohdaten erfasst. Diese sollen eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Messverfahrens möglich machen. Oft besteht eine Messung nicht nur aus einen Anfangs- und einem Endwert, sondern das Messgerät erfasst auch zwischen diesen Messpunkten weitere Messwerte.

Zahlreiche Blitzer speichern im Ergebnis nur das Foto und das Messergebnis. Eine Überprüfung – auch durch Juristen – ist damit nicht möglich. Der VerfGH Saarland hat nun die bisherige Rechtsprechung gebrochen. Es erklärte, dass der Fahrer aufgrund unzureichend gespeicherter Daten des Messgerät nicht in der Lage ist, sich effektiv zu verteidigen. Ein Recht auf ein faires Verfahren ist damit denklogisch ausgeschlossen.

Zwar entfaltet das Urteil des VerfGH noch keine Rechtsbindung über das Saarland hinaus, allerdings ist eine Ausweitung auf andere Bundesländer denkbar. Denn sonst würde im Moment der Zufall entscheiden, wo ein Fahrer geblitzt wird, ob er verurteilt wird und ob ein Anspruch auf die Einschaltung eines technisch- physikalischen Sachverständigen besteht.

Eine Stellungnahme des Herstellers steht noch aus.

Mietpreisbremse – das ist wichtig zu wissen !

Die Verschärfung der Mitepreisbremse gilt nunmehr seit dem 01. Januar 2019. Welche Regelung es gibt, in welchen Städten sie angewendet werden muss und was in Zukunft sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter zukommt: Hier einmal kurz erklärt.

Besonders in den Großstädten Deutschlands – Berlin, Stuttgart, München, Frankfurt – sind die Wohnkosten für Mieter kaum noch tragbar. In Berlin liegt der aktuelle Mietpreis bei 16.31 Euro pro Quadratmeter, in München sogar bei 17,28. Die Einführung der Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Preise ins Endlose ansteigen. Bereits 2015 trat eine Mietpreisbremse in Kraft. Ihr Effekt – kaum messbar. In den meisten Städten in Ballungsgebieten lag die Miete dennoch weit über der zulässigen Obergrenze.

Doch wie funktioniert die Mietpreisbremse eigentlich?

Alle Städte, in denen eine Mitepreisbremse vorgesehen ist, dürfen bei eine Neuvermietung die Miethöhe nicht um mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete anheben. Die Vergleichsmiete lässt sich am einfachsten einem qualifizierten Mietspiegel im Ort entnehmen.

Gilt die Mietpreisbremse auch in meiner Stadt?

Geregelt wird sie von der jeweiligen Landesregierung für ein bestimmtes Gebiet. Dabei keine die Bremse für höchstens 5 Jahre festgelegt werden. Zusätzlich muss in der eigens dafür erlassenen Rechtsverordnung festgelegt werden, warum in dem entsprechenden Gebiet der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mietpreisbremse deshalb erforderlich ist.

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Die Bremse ist anzuwenden bei Wiedervermietung von Bestandswohnung. Neubauten sind demnach ausgenommen. Hier kann der Eigentümer ohne Beschränkungen die Miete bestimmen. Denn Investoren sollen nicht verschreckt werden, aufgrund der Mietpreisbremse neuen Wohnraum zu schaffen.

Ist noch mehr zu erwarten?

Vielerorts halten sich Vermieter nicht an die geforderte Miethöhe. Senken müssen sie den Mietzins allerdings erst, wenn ihr Verstoß entdeckt worden ist. Für den abgelaufenen Zeitraum können Mieter auch nicht die zu viel bezahlte Miete zurück verlangen. Das soll in Zukunft anders werden. Demnächst soll der Mieter die Miete rückwirkend bis zu 30 Monate einfordern können.

Was kann getan werden, wenn zu viel Miete bezahlt werden muss?

Zunächst muss anhand des ortsüblichen Mietspiegeln festgestellt werden, ob der Mietzins tatsächlich mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Sodann muss der Mieter den Vermieter auf den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hinweisen. Erst danach hat der Miete rein Recht darauf, die zu viel verlangte Miete einzubehalten. Wie beim Mangel gilt- erst mahnen, dann einbehalten.

Dennoch ist es ratsam sich bei Zweifel über die Höhe des Mietzins erst an einen Mieterbund oder an einen Anwalt zu wenden.

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