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Mahnbescheid erhalten – Wie reagiere ich richtig?

© Bjrn Wylezich / Fotolia

Panik ist zunächst angesagt, wenn man per Post plötzlich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat. Jedoch hat man aber trotzdem zwei Wochen Zeit, um auf den Mahnbescheid zu antworten. Dabei sollten Fehler vermieden werden. Was ist ein Mahnbescheid und wie reagiert man auf diesen richtig?

Was ist ein Mahnbescheid?

Durch einen Mahnbescheid wird ein Schuldner zur Zahlung einer Geldsumme bewegt, ohne Gerichtsverhandlung. Dafür wird von dem Gläubiger ein Formular ausgefüllt, welches die Angaben über den Antragsteller und den Antragsgegner beinhaltet und zudem auch Angaben zu der Forderung. Dieses wird dann anschließend an das zuständige Amtsgericht (Mahngericht) geschickt. Von dem Gläubiger wird das Gericht im Endeffekt dazu beauftragt, den Mahnbescheid zu verschicken. Eine geringe Gebühr ist jedoch trotzdem durch den Gläubiger zu zahlen.

Durch einen Mahnbescheid kann also der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner über das Gericht geltend machen. Jedoch wird das Gericht die Richtigkeit der Angaben des Gläubigers nicht kontrollieren. Aus diesem Grund sollte keine Ignoranz des Mahnbescheids erfolgen. Es kann nämlich Widerspruch eingelegt werden, wenn die Forderung aus der Sicht des Schuldners unberechtigt ist.

Der Mahnbescheid enthält zudem auch wichtige Funktionen. Erstens ist der Mahnbescheid wichtig für die Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Zweitens hemmt der Mahnbescheid auch die Verjährung der Forderung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Mahnbescheid keine Klage oder ein Urteil darstellt. Die Zustellung eines solchen Mahnbescheids bedeutet noch lange nicht, dass die Forderung berechtigt ist.

Wozu ist der Mahnbescheid gut?

Dadurch wird ein kostenintensiver Zivilprozess verhindert.

Man geht man davon aus, dass der Antragsgegner seine Schuld anerkennen wird. Es macht  keinen Sinn wegen einer Forderung vor Gericht zu gehen, die anerkannt wurde. Dadurch bleibt demzufolge die deutsche Gerichtsbarkeit unbelastet und es entstehen keine unnötigen Gerichtskosten.

Was passiert, wenn man einen Mahnbescheid ignoriert?

Einen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren, auch wenn man davon ausgeht, dass die Forderung überhaupt nicht besteht. Denn niemand überprüft, ob die Forderung richtig ist, wenn kein Widerspruch vorliegt. Zudem wird von dem Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid beantragt, wenn keine Reaktion da ist und der Mahnbescheid einfach nicht beachtet wird. Denn wenn kein Widerspruch vorliegt, geht das Gericht von der Berechtigung des Mahnbescheids aus und es wird eben dieser Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid stellt einen rechtskräftigen Titel dar. Danach sind Einwendungen nicht mehr möglich.

Wie reagiert man richtig auf einen Mahnbescheid?

Dem Schuldner stehen aber zwei Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann die Forderung durch den Mahnbescheid anerkennen oder er kann eben Widerspruch einlegen.

Normalerweise wird aber ein Widerspruch eingelegt, wenn der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden ist. Denn man hat insgesamt zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzulegen (14-tägige Frist). Die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag der Zustellung. Mit dem Mahnbescheid zusammen gibt es ein Widerspruchsformular, in dem man eintragen kann, ob man mit der gesamten Forderung oder nur mit gewissen Teilen der Forderung nicht einverstanden ist. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht nötig. Das Widerspruchsformular wird danach an das Amtsgericht zurückgesendet.  Ganz wichtig ist es auch, dass der Widerspruch schon innerhalb der 14-tägigen Frist beim Gericht eingeht.

Falls man einen Widerspruch eingelegt hat, kommt es zu einer streitigen Verhandlung vor dem im Mahnbescheid benannten Gericht.

Wann sollte man den geforderten Betrag bezahlen?

Wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger ein Schuldverhältnis besteht, ist der Schuldner verpflichtet, zu zahlen. Wenn das nicht erfolgt, kann der Gläubiger seine Forderung durchsetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Forderung auch berechtigt ist. Dies kann man anhand der Unterlagen wie z.B. Kontoauszüge, Verträge etc. herausfinden.

Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung?

Falls man noch Zeit braucht, die Forderung begleichen zu können, kann man mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren . Eine Ratenzahlung kann nur außergerichtlich vereinbart werden.

Fazit

Zugestellt wird der Mahnbescheid von einem Gericht. Dies ist ein Formular, welches von dem Gläubiger ausgefüllt wird und durch das Gericht an den Schuldner weitergeleitet wird, ohne dass eine rechtliche Prüfung stattfindet.

Keineswegs sollte der Mahnbescheid unbeachtet bleiben. Ist man als Schuldner mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden, kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Nach einem Widerspruch erfolgt die Abgabe der Streitsache an das zuständige Gericht. Danach wird die Streitigkeit wie eine ganz normale Klage angesehen. Es erfolgt ein Vollstreckungsbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Der Schuldner hat aber zwei Wochen Zeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.

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1 Kommentar

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  • Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, da ich angeblich über einen Anbieter einen Dienstleistungsvertrag online abgeschlossen habe. Das ist nicht erfolgt und ich habe auch keine Leistung genutzt.

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