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Inkasso-Unternehmen droht mit Schufa – ist das erlaubt?

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Inkasso droht mit Schufa? – Wer kennt das nicht: eine offene Rechnung vergessen zu bezahlen und die erste Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen flattert ins Haus. Neben der Forderung nach Zahlung der offenen Rechnung wird in den Briefen häufig mit Schufa-Einträgen bei Nichtzahlung gedroht. Doch ist dieses Vorgehen der Inkassodienste überhaupt rechtmäßig? Und was kann und sollte man in dieser Situation am Besten tun? Die wichtigsten Fragen rund um das  Thema Schufa und Inkasso-Unternehmen beantworten wir Ihnen hier!

Warum gibt es die Schufa?

Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich dabei um eine Aktiengesellschaft, die als Auskunftei Daten über die Kreditwürdigkeit einer Person sammelt und diese an ihre Vertragspartner weiterverkauft. Aus den Daten über eine Person ermittelt die Schufa einen „Score“, der anzeigt, wie wahrscheinlich es ist, dass der Schuldner den Kredit zurückzahlt. Vor allem Banken, aber auch andere Dienstleistungsunternehmen, fordern bei der Schufa Auskunft über die Bonität einer Person ein, bevor sie einen Kredit vergeben.

Gibt es Alternativen zur Schufa?

Neben der Schufa gibt es noch einige andere Auskunfteien in Deutschland, die Daten zur Bonität einzelner Personen sammeln. Gegenüber diesen hat die Schufa jedoch aufgrund ihrer guten Beziehung zu Kreditinstituten einen erheblichen Vorteil. In Deutschland ist es schwer, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Auto zu leasen, ohne im Vertrag der Weitergabe der eigenen Daten an die Schufa zustimmen zu müssen.

Was macht ein Inkasso-Unternehmen?

Ein Unternehmen, das Inkasso betreibt, übernimmt für Gläubiger die Einziehung der fälligen Forderungen. Für viele Unternehmen, vor allem für jene mit einem großen Kundenkreis, ist es kostengünstiger und effizienter, das Geld nicht selber bei ihren Schuldnern einzutreiben, sondern diese Aufgabe an ein Inkasso-Unternehmen zu übertragen. Das beauftragte Inkasso-Unternehmen mahnt dann im Namen des Gläubigers die Schuldner ab, die sich mit der Zahlung ihrer Rechnungen im Rückstand befinden und kümmert sich darum, dass diese den Gläubiger befriedigen.

Als Schuldner muss man dem Gläubiger die Kosten erstatten, die ihm aufgrund des Zahlungsrückstands entstanden sind. Somit muss man auch die Ausgaben, die durch das Inkasso verursacht wurden, tragen. 

Kann ein Inkasso-Unternehmen einen Eintrag bei der Schufa veranlassen?

Wenn jetzt ein Unternehmen für einen Gläubiger das Inkasso betreibt, kommt es oft vor, dass im Mahnungsschreiben mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht wird. Da ein negativer Vermerk bei der Schufa schnell die Bonität heruntersetzen kann, bekommen es viele Schuldner bei einer solchen Drohung schnell mit der Angst zu tun und zahlen widerspruchslos. Dabei ist es einem Inkasso-Unternehmen nur in bestimmten Fällen gestattet, Daten, die die Forderung betreffen, an die Schufa weiterzugeben. Die Voraussetzungen dafür sind in § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.

Damit eine offene Forderung bei der Schufa eingetragen werden kann, muss:

  • die Forderung fällig sein
  • deren Eintragung von berechtigtem Interesse für andere sein
  • der Schuldner zweimal abgemahnt worden sein
  • zwischen erster Mahnung und Meldung bei der Schufa ein Zeitraum von mindestens vier Wochen vergangen sein
  • der Schuldner über die Eintragung unterrichtet worden sein
  • kein Widerspruch durch den Schuldner erfolgt sein

Auch wenn es in Mahnungen durch Inkasso-Unternehmen oftmals anders klingt, kann eine Eintragung bei der Schufa also gar nicht so schnell erfolgen, da alle genannten Anforderungen dafür erfüllt sein müssen. Hat der Schuldner die Forderung bestritten, ist auch schon die Androhung einer Eintragung durch das mit Inkasso beauftragte Unternehmen rechtswidrig.

Da die Androhung eines Eintrags bei der Schufa durch ein Inkasso-Unternehmen den Schuldner stark unter Druck setzt und ihn somit möglicherweise in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, kann diese Maßnahme auch eine unlautere Handlung im Sinne von § 4a UWG darstellen und somit wettbewerbswidrig sein.

Fazit zum Thema: Inkasso droht mit Schufa

Den Eintragungen zur eigenen Bonität bei der Schufa werden zu Recht große Bedeutung beigemessen, da sie großen Einfluss auf viele Geschäfte haben. Aus gutem Grund reagieren deshalb viele Menschen bestürzt, wenn ein Inkasso-Unternehmen bei Nichtzahlung mit einem Eintrag bei der Schufa droht. In dieser Situation sollte man jedoch nicht panisch reagieren, da das Inkasso-Unternehmen selbst einige Voraussetzungen erfüllt haben muss, um eine Eintragung veranlassen zu können. Und falls an der Rechtmäßigkeit der Forderung berechtigte Zweifel bestehen, verhindert das Bestreiten der Forderung gegenüber dem Inkasso-Unternehmen in jedem Fall die Eintragung bei der Schufa.

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