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Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!

© Jeanette Dietl / Fotolia

Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein! – Nach langen Debatten und einem komplizierten Hin und Her hat der Deutsche Bundestag kurz vor seiner Sommerpause über ein neues Sexualstrafrecht entschieden.
Grund für die Auseinandersetzung waren die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht, woraus zum heutigen Stand etwa 1100 Anzeigen entstanden. Doch was genau wurde am 7.7.2016 beschlossen?

Als oberstes Prinzip gilt „Nein heißt Nein“

In Zukunft bedeutet das, dass sich jemand strafbar macht, wenn er mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt eine Person zu Sex zwingt. Im Falle einer Sexualstraftat drohen dann bis zu 5 Jahre Gefängnis, wenn der Wille einer betroffenen Person überschritten wurde und nicht beachtet wird.
Die Verschärfung des Gesetzes ergibt sich dadurch, dass es nicht mehr notwendig ist, dass das Opfer sich gegen die Handlunge wehrt. Wollte man früher vor Gericht mit einer Vergewaltigung zufriedenstellende Urteile erhalten, musste das Opfer sich zunächst stark gewehrt haben. Dieser Punkt wurde verändert, sodass nun eine Verneinung, ein Widerspruch oder ähnliches Signalisieren ausreichend ist, dass die fremde Handlung nicht wünschenswert ist.

Einführung des “Grapschparagraphen”

Eine weitere Erneuerung wurde mit dem „Grapschparagraphen“ eingeführt. Ein unsittliches Berühren von Körperteilen wie den Beinen, dem Gesäß oder der Brust kann nun mit einer Geldstrafe oder sogar 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Es wurde der Tatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt. Vor der Gesetzesänderung wurde ein solch unangenehmes Anfassen im Strafgesetzbuch nur als Beleidigung betrachtet, da der Grad zur sexuellen Nötigung viel höher lag und deshalb nicht erreicht war.

Sexualstrafrecht: Gruppenstraftaten

Außerdem wurden ganz neue Gesetze als Antwort auf die Silvesternacht geschaffen:
Die Strafbarkeit von Straftaten aus Menschengruppen heraus. Hier wird kein Unterschied gemacht, wer Anstifter oder nur Mittäter war, sondern es werden in Zukunft alle Beteiligten der Gruppe bestraft. Auch wenn nicht alle Mitglieder gehandelt haben. Wenn beispielsweise 7 Männer zusammen beisammen sind, aber nur 2 eine Frau unsittlich berühren oder sexuelle Handlungen an Ihr verüben, müssen alle verantwortlich gemacht werden.

Verschärfung des Aufenthaltsrecht

Der Bundestag hat bereits seit dem Frühling Gespräche geführt, wie in dem Bereich Änderungen vorgenommen werden können. Nun gibt es eine weitere Erneuerung durch das Verschärfen des Ausländeraufenthaltsrechts. Ausländer, gegen welche aufgrund von Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Sexualstraftaten oder Widerstand von Staatsbeamten ermittelt wird, können nun zu einer Freiheitsstrafe oder in einigen Fällen zur Ausweisung verurteilt werden.

Warum hat es so lange gebraucht, bis eine neue Reform entstanden ist?

Der Streit über eine Verschärfung zieht sich bereits seit dem Jahr 2011, nachdem der Europarat die Konvention von Istanbul verabschiedet hat, in der der Grundsatz „Nein heißt Nein“ zum allerersten Mal erwähnt wurde. Leider hat sich Deutschland Zeit gelassen und diese Konvention erst jetzt mit Herausgabe eines neuen Sexualstrafrechts ratifiziert.

Die Stimmen nach einer Verschärfung der Rechts wurden auch erst im letzten Jahr lauter, nachdem Justizminister Maas eine Verschärfung forderte, wo vorher kein Bedarf zur Änderung gesehen wurde.

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