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Pfefferspray: Braucht man einen Waffenschein?

Seit einiger Zeit wollen sich immer mehr junge Menschen schützen, wenn sie Abends allein unterwegs sind. Eltern bestehen darauf, dass ihre Kinder Nachts etwas dabei haben, um sich im Notfall verteidigen zu können. Doch die Waffengesetze in Deutschland sind sehr streng, weswegen lange Messer und Schusswaffen zur Verteidigung ausgeschlossen sind. Die Gefahr, dass man sich selbst oder andere Menschen mit diesen Waffen schwer verletzt, ist zu hoch. Pfefferspray stellt für viele die beste Alternative dar. Doch auch dafür gibt es strikte Regeln.

Wer darf Pfefferspray kaufen?

Die Antwort ist einfach: Grundsätzlich darf jeder ein Pfefferspray kaufen, da es keine Altersbegrenzung gibt. Voraussetzung ist jedoch, dass es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Nur dann darf man es problemlos bei sich führen, da es so nicht unter das Waffengesetz fällt. Ab welchem Alter man Kindern und Jugendlichen Pfefferspray überlassen sollte, kann nicht allgemein beantwortet werden. Eltern sollten dies stets danach entscheiden, wie verantwortungsbewusst ihr Kind im Umgang mit solch gefährlichen Gegenständen ist.

Da es in der heutigen Zeit jedoch kein Problem darstellt, alle möglichen Sachen online zu bestellen und eine umfassende Alterskontrolle nicht stattfindet, können Kinder und Jugendliche auch ohne Wissen ihrer Eltern mit nur einem Klick an Pfefferspray gelangen. Eltern sollten daher stets ein Auge auf die Internetaktivitäten ihrer Kinder haben.

 

Brauche ich einen Waffenschein, um Pfefferspray bei mir führen zu dürfen?

Ein Pfefferspray bekommt man in Deutschland in aller Regel nur unter der Bezeichnung Tierabwehrspray zu kaufen. Wenn man sich ein solches Pfefferspray zulegt, hat man natürlich nicht vor, andere Menschen damit zu verletzen. Es dient allein zum Schutz gegen wilde Tiere. Da ein Pfefferspray nicht dazu gedacht ist, gegen Menschen eingesetzt zu werden, fällt es nicht unter die in §1 Absatz 2 WaffG definierten Waffen und ist somit auch nicht waffenscheinpflichtig.

Gegen wen und wann darf ich Pfefferspray einsetzen?

Ein Pfefferspray ist keine Waffe. Jedoch ist es geeignet, einen Menschen zu verletzen und sollte daher mit großer Vorsicht und nie gegen Personen eingesetzt werden. Sollte man sich jedoch in einer Notsituation befinden, ist ein gerechtfertigter Einsatz des Sprays unter den folgenden Umständen möglich: Es darf kein milderes Mittel zur Notwehr oder Nothilfe zur Verfügung stehen. Fehlt es an diesem Rechtfertigungsgrund, so kann der Einsatz des Pfeffersprays geahndet werden. Aber wann handelt man aus Notwehr oder Nothilfe? In §32 Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist definiert: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Befindet man sich also in einer Situation in der ein Dritter einen selbst oder einen anderen rechtswidrig angreift, darf man sich selbst verteidigen (Notwehr), oder dem anderen helfen, den Angreifer abzuwehren (Nothilfe). In keinem anderen Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen zu rechtfertigen.

Wie wendet man Pfefferspray an und wie wirkt es?

Die Anwendung von Pfefferspray ist sehr einfach. Jeder der schon einmal Deodorant oder Haarspray verwendet hat, sollte damit keinerlei Schwierigkeiten haben. Normalerweise muss man nur einen Auslöser betätigen und schon wird der Reizstoff in die gewünschte Richtung abgegeben. Man sollte jedoch bei der Anwendung im Freien stets darauf achten, dass man nicht gegen die Windrichtung sprüht, da man sich so auch leicht selbst außer Gefecht setzen kann. Die Wirkung von Pfefferspray setzt umgehend ein und bewirkt Reizungen der Schleimhäute, Atemwege und der Haut. Auf der Haut verursacht Pfefferspray einen starken brennenden Schmerz, der meist mit Rötungen und Schwellungen verbunden ist, die unter Umständen bis zu 48 Stunden anhalten können. Bekommt man Pfefferspray in die Augen verursacht das Schmerzen und Rötungen, Schwellungen und  erhöhten Tränenfluss. Diese Symptome halten meist bis zu 30 Minuten an. Sprüht man einem Menschen Pfefferspray ins Gesicht, bleibt es häufig nicht aus, dass dieses eingeatmet wird. Das kann zu heftigem Hustenreiz, Atemnot bis hin zu Atemkrämpfen führen. Die Symptome können jedoch bei Menschen die unter Asthma leiden deutlich heftiger ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen CS-Gas und Pfefferspray?

Wie der Name schon verrät, wird Pfefferspray aus dem Fruchtfleisch von Chilli-Pfeffergewächsen hergestellt, hat also einen pflanzlichen Wirkstoff. Im Gegensatz dazu besteht CS-Gas aus chemischen Komponenten. Benannt ist das Spray nach seinen Entdeckern „Corson“ und „Stoughton“. CS-Gas ist zwar weniger aggressiv als Pfefferspray, jedoch gab es schon Fälle in denen Menschen dagegen immun waren. Auch bei Menschen die stark alkoholisiert sind, kann die Wirkung schwächer ausfallen. Das Tückische an CS-Gas ist allerdings, dass es seine Wirkung auch noch Wochen nach dem Einsatz entfalten kann. Es sind Fälle bekannt, in denen Betroffene mehrere Wochen später Ekzeme an den Hautstellen bekamen, an denen sie getroffen wurden. Das ist natürlich nicht der Regelfall, macht das CS-Gas aber im Vergleich zu Pfefferspray gerade in Notsituationen weniger effektiv. Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Sprays ist, dass CS-Gas zum Einsatz gegen den Menschen zugelassen ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es eine offizielle BKA-Zulassung besitzt. Das bedeutet jedoch, dass es unter das Waffengesetz fällt und somit strengen Regeln unterliegt. Im Gegensatz zu Pfefferspray, gibt es für CS-Gas ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter. Nach §3 Absatz 2 WaffG ist Jugendlichen der Umgang mit geprüften  Reizstoffsprühgeräten erlaubt. Jugendlich im Sinne des Gesetzes ist man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Fazit

Wer sich zu seiner Verteidigung ein Pfefferspray zulegen möchte sollte darauf achten, dass es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Ein Einsatz gegen Menschen ist jedoch streng verboten, außer man befindet sich in einer Notsituation und hat kein milderes Mittel zur Verfügung. Man sollte sich  stets bewusst sein, dass Pfefferspray starke Schmerzen verursacht und unter keinen Umständen aus Spaß versprüht werden sollte.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

1 Kommentar

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  • Leider müssen sich immer mehr Menschen Gedanken über Selbstverteidigung machen. Mit Pferferspray oder cs gas bzw. Tränengas kann man sich auf jeden Fall ein wenig sicherer fühlen, wobei einiges zu beachten ist.
    Unter http://abwehr-test.com erfahren sie mehr

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