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Diebstahl

Mein Fall: Raub auf dem Fußballplatz

Raub auf dem Fußballplatz – Fußball bringt viele Emotionen zum Vorschein. Viele Fußballfans nehmen ihre Gefühle für den Verein sehr ernst und bringen dies auch zum Ausdruck – was grundsätzlich eine schöne Sache ist. Einige Fans nehmen diese Gefühle jedoch zu ernst. Gerade an Spieltagwochenenden geht es rund ums Fußballstadion hoch her. Es kommt zu Gewalttätigkeiten und Übergriffen. Bei Fußballspielen kommt es oftmals zu Zwischenfällen, die juristisch nicht einfach zu bewerten sind.

Ein Fall, der mit Sicherheit keine Seltenheit ist, soll nun Grundlage für diesen Ratgeber über Raub sein: Zwei Fußballfans stehen sich nach einem Fußballspiel angetrunken gegenüber und pöbeln sich an. Als Zeichen seiner Missachtung entwendet einer der Fans dem anderen gewaltsam seinen Vereinsschal, wirft ihn zu Boden und trampelt auf den Schal drauf. Nach einem anschließenden Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Raubs erhoben. Zu Recht?

Definition von Raub

Raub ist gemäß §249 Abs. 1 StGB die gewaltsame Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sich oder einem Dritten die Sache zuzueignen.

In unserem Fall ist es unproblematisch, dass der Fußballfan seinem Gegenüber eine Sache weggenommen hat die ihm nicht gehörte, nämlich seinen Schal. Dazu kommt, dass er sie gewaltsam entwendet hat, denn um an den Schal zu kommen, hat er seinen Rivalen geschubst. Problematisch ist jedoch, dass sich der Fußballfan den Schal nicht selbst zueignen wollte. Die Wegnahme geschah lediglich mit der Intention, auf den Schal zu treten. Die Rechtsprechung sagt jedoch, dass auch eine sogenannte vorübergehende Aneignungsabsicht schon ausreicht, um den Tatbestand des Raubs zu erfüllen. Der Fußballfan hat also dadurch, dass er in einem kurzen Zeitraum, in dem er den Schal zu Boden geworfen hat, wie ein Eigentümer über die Sache verfügt und sich somit die Sache vorübergehend angeeignet.

Demzufolge wird sich ein Gericht in solchen Fällen grundsätzlich für einen Raub entscheiden.

Unterschied zwischen Raub und Diebstahl

Im Gegensatz zu Raub ist der Tatbestand des Diebstahls aus §242 StGB auch ohne die Anwendung von Gewalt erfüllt. Ein Diebstahl liegt vor, wenn man eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Entscheidend ist auch hier die oben angesprochene Aneignungsabsicht.

Unterschied zwischen Raub und schwerem Raub

Der schwere Raub ist ein Qualifikationstatbestand zum Raub aus §249 Abs.1 des Strafgesetzbuches. Bei einem schweren Raub müssen zu den Voraussetzungen des §249 Abs.1 StGB noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen werden in §250 des Strafgesetzbuches geregelt.

Ein schwerer Raub liegt demzufolge in folgenden Fällen vor:

  1. Der Täter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug während der Tat mit sich. Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat der Täter mit über drei Jahren Freiheitsentzug zu rechnen.
  2. Der Täter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug während der Tat mit sich und benutzt es. In diesem Fall hat der Täter mit nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen.

Welche Strafen drohen bei Raub?

Die Rechtsfolgen für den Betroffenen ergeben sich aus §249 StGB. Ein Täter hat im Fall einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren Haft zu rechnen. Der Raub gilt somit als Verbrechen im Sinne des §12 Abs. 1 StGB.

Fazit

Raub ist ein Verbrechen gegen das Vermögen eines Dritten unter Anwendung von Gewalt. Die Gewalt muss sich jedoch nicht immer in ihrer ausgeprägtesten Form zeigen, wie der Ausgangsfall darstellt. Oftmals genügt eine Kleinigkeit, in dem Fall ein Schubser, der Sie in eine höchst unangenehme Situation bringt – nämlich die der Anklage. In jeder Situation ist es also ratsam, sich über die strafrechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Dies gilt insbesondere für einen fröhlichen Fußballnachmittag im Stadion.

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