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Diebstahl

Ladendiebstahl – Welche Strafen und Folgen drohen

Der Ladendiebstahl hat einen sehr großen Anteil an allen Diebstahldelikten, die zurzeit in Deutschland verzeichnet werden. Dabei sind es vor allem junge Heranwachsende und Personen höheren Alters, die in solche Ladendiebstähle verwickelt werden. Ein plausibler Grund dafür könnte sein, dass viele Personen, die sich als Kunden oder als Mitarbeiter in Geschäften aufhalten, sich nicht über die strafrechtliche Relevanz von Diebstählen geringwertiger Gegenstände bewusst sind. Juristisch ist jedoch ein Diebstahl eines Kaugummis genau so strafbar, wie der Diebstahl eines Autos. Das scheint vielen Menschen nicht bewusst zu sein. Aus diesem Grund sind Waren in modernen Geschäften und Kaufhäusern im Regelfall mit Überwachungstechniken ausgestattet. Privatdetektive, Türsteher, Videoüberwachungen und elektronische Sicherungsetiketten – Präventionen vor Diebstahl, die alle Kaufhausbesitzer vor hohen Verlusten bewahren, die in Deutschland jährlich bis zu vier Milliarden Euro betragen.

In dem folgenden Ratgeber soll Klarheit darüber geschaffen werden, welche Strafen einem Ladendieb drohen. Außerdem werden folgende Fragen beantwortet: Wie genau geht man mit einem Privatdetektiv um? Welche Konsequenzen zieht der Ladendiebstahl nach sich?

Ladendiebstahl – Definition

Zunächst soll die Frage geklärt werden, was Ladendiebstahl eigentlich genau ist. Die juristische Definition für einen Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Welche Besonderheiten hat nun ein Ladendiebstahl? Ein eigenständiger Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches ist der Ladendiebstahl jedenfalls nicht.

Ein Ladendieb stiehlt Waren, die im Regelfall einen geringeren Wert 250 Euro als haben. Deswegen wird der Ladendiebstahl teilweise auch als Diebstahl mit geringem Wert bezeichnet. Hinzu kommt, dass sich der Tatbestand der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eben gerade in Handelsbetrieben (Kaufhäuser, Discounter etc.) verwirklicht.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ladendiebstahl also auch um einen Diebstahl im Sinne des §242 StGB. Lediglich das kriminologische Phänomen des Ladendiebstahls wird als solches bezeichnet.

Wann ist der Ladendiebstahl vollendet

Ein Ladendiebstahl begeht man schneller als einem bewusst ist. Grundsätzlich ist der Wechsel der sogenannten Gewahrsamsenklave entscheidend. Eine Person hat eine bewegliche Sache dann in seiner Gewahrsamsenklave, wenn er einen hindernislosen Zugriff auf diese Sache hat und nach freiem Willen über sie verfügen kann. Lässt ein Kunde in einem Supermarkt eine bewegliche Sache in seine Jackentasche oder seinen Rucksack verschwinden, hat er damit die bewegliche Sache von dem Gewahrsam des Geschäfts in sein eigenes Gewahrsam gebracht. Ohne ein hinderliches Durchsuchen der Jackentasche oder des Rucksacks würde der Ladenbesitzer nicht mehr an seine Ware kommen. Streng genommen ist ein Ladendiebstahl also schon dann vollendet, wenn der Kunde die Ware an sich nimmt und sie für andere nicht mehr sichtbar ist.

 

Ladendiebstahl: Vom Privatdetektiv erwischt

An dieser Stelle kommen Privatdetektive ins Spiel, die von den Ladenbesitzern beauftragt wurden, Ladendiebstähle zu verhindern. Im Regelfall greifen Privatdetektive nicht direkt bei einem Gewahrsamswechsel durch einen Kunden ein. Vielmehr warten Privatdetektive den weiteren Verlauf ab, um dem Kunden noch die Chance zu geben, den Gewahrsamswechsel rückgängig zu machen. Dies geschieht, wenn der Kunde die Ware an der Kasse bezahlt. Geschieht dies nicht, greifen die Privatdetektive ein, stellen den Kunden und beschuldigen ihm des Ladendiebstahls. Was passiert nun?

Die Polizei ist erst einmal noch nicht im Spiel. Der Privatdetektiv wird versuchen, die Straftat zu beweisen und dem betroffenen Kunden ein Geständnis abzunehmen. Dabei hat der Detektiv gewisse Sonderrechte, wenn ihm durch den Ladenbesitzer die Hausherrschaft erteilt wurde. Der Privatdetektiv könnte den Kunden zum Beispiel vorläufig festnehmen, bis die Polizei vor Ort ist. Denn grundsätzlich wird ein Privatdetektiv einen Ladendiebstahl dann zur Anzeige bringen, wenn er genügend Beweise hat. Als Kunde ist man nicht verpflichtet, dem Privatdetektiv irgendwelche Auskünfte zu geben!

Sollte der Betroffene im weiteren gerichtlichen Verfahren verurteilt werden, hat er außer den Gerichtskosten auch die anfallenden Detektivkosten zu tragen, die er durch den Ladendiebstahl verursacht hat.

Wie geht es nach einer Anzeige wegen Ladendiebstahl weiter?

Nach der Anzeige durch den Ladendetektiv erhält man einige Tage später eine polizeiliche Vorladung. Diese Vorladung fordert dazu auf, schriftliche oder mündliche Angaben über die Tat zu machen. Die Polizei und die zuständige Staatsanwaltschaft werden anschließend entscheiden, ob die Beweise genügen, um gegen den Betroffenen Anklage zu erheben. Man sollte beachten, dass man in einem Vorladungsschreiben zu keiner Aussage verpflichtet ist und man sich nicht selbst belasten muss.

Spricht die Beweislage gegen den Betroffenen, wird es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Selbstverständlich ist man hier verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Welche Strafen drohen bei einem Ladendiebstahl?

Im schlimmsten Fall wird man gerichtlich verurteilt. Die Strafen des Ladendiebstahls richten sich nach §242 StGB. Der Betroffene hat je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu erwarten. Für Ersttäter gilt dies jedoch nicht. In Fällen, in denen der Täter kein Wiederholungstäter ist, wird die Strafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Was das bedeutet, wird in einem anderen Ratgeber erläutert.

Sonderfall des Diebstahls: Mundraub?

Ebenso ein Sonderfall des Diebstahls wie der Ladendiebstahl ist auch der Mundraub. Hierbei handelt es sich um den Diebstahl von Nahrungs- und Genussmitteln in Geschäften. Dieser Tatbestand existiert im Strafgesetzbuch nicht mehr und fällt deswegen ebenso wie der Ladendiebstahl unter den Tatbestand des Diebstahls aus §242 StGB.

Fazit

Die Vollendung des Ladendiebstahls passiert schneller als man denkt! Schon beim transportieren der Ware zur Kasse sollte man sich bewusst sein, wo man die Ware verstaut. Ein Ladendetektiv wird nämlich unter Zuhilfenahme von technischen Überwachungsmitteln versuchen, der betroffenen Person einen Ladendiebstahl anzuhängen. Hat der Ladendetektiv überzeugende Beweise und bringt den Ladendiebstahl zur Anzeige, wird der Betroffene unter Umständen von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Eine Verurteilung ist nunmehr nicht auszuschließen. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, die strafrechtlichen Konsequenzen eines Ladendiebstahls zu kennen.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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