Startseite » Strafrecht » Diebstahl » Diebstahl – Welche Strafen drohen?
Diebstahl

Diebstahl – Welche Strafen drohen?

Unterschied zwischen Diebstahl und schwerem Diebstahl. – Der Diebstahl ist im Strafrecht ein sehr großes Gebiet. Leider ist die Anwendung der strafrechtlichen Normen für Diebstahl durch Strafverfolger auch alltäglich. Laut einer Statistik verwickeln sich in Deutschland zurzeit vor allem sehr junge und gleichzeitig auch Menschen höheren Alters in Diebstahlsdelikte. Doch was genau ist eigentlich ein Diebstahl? Gibt es verschiedene Diebstahltatbestände? Welche Konsequenzen hat ein Dieb zu befürchten? Diese Fragen sollen in diesem Ratgeber beantwortet werden.

Definition – Diebstahl

Der Diebstahl zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum. Das Strafgesetzbuch regelt den Diebstahl in §242. Der Tatbestand setzt eine fremde bewegliche Sache voraus, die der Täter dem Geschädigten mit Zueignungsabsicht wegnimmt. Eine Definition von diesen Merkmalen würde an dieser Stelle zu weit gehen.

Entscheidend ist hier die so genannte Sachherrschaft über die entsprechende Sache. Der Tatbestand des Diebstahls ist nur dann erfüllt, wenn der Geschädigte die bewegliche Sache zunächst in seiner Sachherrschaft hatte. Der Geschädigte muss mindestens mittelbaren Besitz und die tatsächliche Sachherrschaft an der Sache gehabt haben. Das heißt, der Geschädigte konnte über die Sache frei verfügen. Gemäß §242 StGB muss der Täter nun diese Sachherrschaft gebrochen haben und in seinen eigenen Besitz gebracht haben. Das ist der sogenannte Gewahrsamswechsel. Zudem setzt der Tatbestand des Diebstahls eine Zueignungsabsicht voraus, die nur dann verneint wird, wenn er Täter nur kurzfristigen Besitz an der Sache erlangen wollte. Beabsichtigt der Täter nun nicht, sich die Sache nur kurzfristig anzueignen, ist der Tatbestand des §242 erfüllt und es liegt ein Diebstahl vor.

 

Unterschied zwischen Diebstahl und schwerem Diebstahl

Der Tatbestand des §242 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter mit Gewalt gehandelt hat. Ein Diebstahl ist folglich nicht automatisch mit Gewalt verbunden. Eignet sich ein Täter eine fremde bewegliche Sache unter Gewalteinfluss zu, ist ein anderer Tatbestand des Strafgesetzbuchs erfüllt, der des Raubs (§249).

Zu unterscheiden ist weiterhin zwischen Diebstahlt und schwerem Diebstahl. Letzteres ist ein Qualifikationstatbestand, der grundsätzlich die Erfüllung des Diebstahltatbestands erst einmal voraussetzt. Die Fälle, in denen es sich letztendlich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls handelt, sind  in §243 StGB gelistet. Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt zum Beispiel vor, wenn der Täter in ein Haus eingebrochen ist oder wenn er zur Wegnahme der Sache ein Behältnis aufbricht.

Ein weiterer Qualifikationstatbestand ist der Diebstahl mit Waffen aus §244 I StGB. Neben den Voraussetzungen des Diebstahls aus §242 StGB setzt diese Norm voraus, dass der Täter die Tat mit einer Waffe oder einem gefährlichem Werkzeug begangen hat.

Welche Strafen drohen bei einem Diebstahl

Diebstahl ist ein Vergehen und kein Verbrechen. Laut Gesetz hat ein Dieb im Falle eines Urteils mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Was genau heißt das?

In der Praxis werden Ersttäter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Viele soziale und strafrechtliche Aspekte wie beispielsweise das Alter und die Vorstrafen werden gerichtlich berücksichtigt. Ersttäter haben in der Regel also nicht damit zu rechnen, dass sie ins Gefängnis müssen. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Diebstählen sieht das anders aus. Wird ein Dieb zum wiederholten Male oder in besonders schweren Fall straffällig, beurteilt das Gericht nach strengeren Maßstäben.

Weitere folgen eines Diebstahls: Hausverbot und Hausdurchsuchung

Abgesehen von dem strafrechtlichen Urteil, kann ein Diebstahl noch weitere Folgen für den Betroffenen haben. Regelmäßig werden bei Kaufhausdiebstählen Hausverbote von ein bis zwei Jahren ausgesprochen. Falls der Täter gegen dieses Hausverbot verstößt, handelt es sich um Hausfriedensbruch, was wiederum erneut geahndet wird.

Eine Hausdurchsuchung kann auch die Folge eines Diebstahls sein. Nur ein Gericht kann eine Hausdurchsuchung beschließen. Ein Richter wird jedoch hohe Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss stellen, dabei sind verdachtserhärtende Tatsachen entscheidend. Eine Zeugenaussage beispielsweise reicht im Regelfall nicht für einen Durchsuchungsbeschluss. Eine verdachtserhärtende Tatsache wäre zum Beispiel ein Video einer Überwachungskamera, die den Täter zeigt.

Fazit

Die Definition des Diebstahl ist einfach: Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Erfüllt man diesen Tatbestand, hat man als Ersttäter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen. Erfüllt man den Tatbestand des schweren Diebstahls oder wird man erneut straffällig, wird man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.

4.8/5 - (11 votes)

Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Diebstahl – Welche Strafen drohen?

Send this to a friend