Was gibt es für Bewährungsauflagen – Das Urteil ist gefallen. Gegen den Täter wird eine Freiheitsstrafe verhängt. Zu seinem Glück entscheidet sich das Gericht jedoch gemäß §§57 ff. StGB dazu, die Freiheitsstrafe aufzuheben, wenn sich der Täter in einem festgelegten Zeitraum bewährt. Der Gedanke einer Bewährungszeit ist, dass ein Täter alleine durch die Drohung einer Strafe schon sanktioniert wird und sein Verhalten ändert. Dies ist eine einmalige Chance für den Täter dem Gericht zu beweisen, dass er dazu fähig ist, sich in der Gesellschaft angemessen zu verhalten und dazu keine Freiheitstrafe nötig ist. Damit das Gericht das Verhalten des Täters im Bewährungszeitraum beurteilen kann, muss es die Tätigkeiten des Betroffenen zuerst einmal nachvollziehen können. Im Bewährungszeitraum muss der Täter dem Gericht also seine Handlungen offenlegen. Zu diesem Zweck der Überwachung, veranlasst das Gericht sogenannte Bewährungsauflagen.
Inhaltsverzeichnis
Was genau sind Bewährungsauflagen?
Durch ein Bewährungsurteil wird deutlich: Das Gericht vertraut dem Täter. Es vertraut ihm in der Hinsicht, dass er sein strafrechtliches Verhalten ändert und aus seinen Taten Schlüsse zieht. Im Gegenzug muss der Täter dem Gericht auch beweisen, dass das in ihn gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist. Um diese Gegenseitigkeit zu wahren, gibt es Bewährungsauflagen. Ohne Bewährungsauflagen wäre eine Bewährungszeit sinnlos, denn das Gericht könnte diese Entscheidung nicht kontrollieren.
Welche Bewährungsauflagen kann das Gericht festlegen?
Die Gestaltung der Bewährungsauflagen obliegt allein dem Ermessen des Gerichts. Das Gericht bestimmt im Einzelfall, in welchem Ausmaß der Täter zu beweisen hat, dass er das Vertrauen des Gerichts verdient hat. Die typischen Bewährungsauflagen sind: Meldeauflagen, Geldauflagen und die Aufsicht durch einen Bewährungshelfer. Bei einer Meldeauflage muss der Verurteilte sich in regelmäßigen Abständen bei einer Behörde melden, um den Verurteilten zwanghaft an die Bewährungszeit zu erinnern. Ein Bewährungshelfer unterstützt den Verurteilten in der Bewährungszeit. Er hilft bei der Wiedereingliederung in ein sozialadäquates Leben. Eine sehr häufige Auflage ist auch eine Geldauflage. Die Geldauflage wird oftmals als Maßnahme verwendet, um den Verurteilten auch ohne Vollstreckung des Straftitels zu sanktionieren. Der Betroffene muss in dem Fall während der Bewährungszeit in regelmäßigen Abständen eine Summe in Raten abzahlen.
Verstoß gegen Bewährungsauflagen
Erfüllt der Verurteile seine Bewährungsauflagen nicht, oder nur teilweise, kann die Bewährung per richterlichen Beschluss widerrufen werden. Der Betroffene muss in dem Fall seine Strafe antreten. Die gerichtliche Beurteilung, ob die Nichterbringung einer Bewährungsauflage begründet war, entscheidet das Gericht auch hier immer im Einzelfall.
Fazit
Die Bewährungszeit ist für den Verurteilten eine Chance dem Gericht zu beweisen, dass ein Haftantritt nicht nötig ist. Das Gericht möchte sehen, dass sich der Betroffene resozialisiert und von jeglichen Konflikten mit Gesetzen distanziert. Zu diesem Zweck veranlasst das Gericht gewisse Bewährungsauflagen, die der Verurteilte zu erfüllen hat. Eine Überprüfung, ob der Verurteilte sich an die gerichtliche Vereinbarung hält, ist anders nicht möglich. Erst wenn er diese Bewährungsauflagen in der Bewährungszeit erbracht hat wird ihm seine Strafe erlassen. Der Erlass der Strafe hängt letztendlich von der Erfüllung der Bewährungsauflagen ab.
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