Startseite » Strafrecht » Bewährung » Ende der Bewährungszeit – Frei von Vorstrafen? Falsch!
Bewährung

Ende der Bewährungszeit – Frei von Vorstrafen? Falsch!

Ende der Bewährungszeit – Die Bewährungszeit ist in vieler Hinsicht eine Einschränkung. Im Alltag ist die Bewährungszeit eine Last, die man in jeder Situation mit sich trägt. Beim Arbeitgeber beispielsweise hat man seine Vorstrafe offenzulegen. Aber diese veränderten Lebensbedingungen haben auch ihren Sinn, denn sie halten einen Täter davon ab, wieder strafbar zu werden. Zudem soll die verurteilte Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen, damit nicht letztendlich doch die verhängte Strafe vollstreckt werden muss. Grundsätzlich ist die Funktion der Bewährungszeit aus §56 StGB eine einmalige Chance für die Betroffenen, die sie zu schätzen wissen sollten. Für die meisten Betroffenen ist jedoch unklar, wie die Rechtslage, insbesondere die Regelung der Vorstrafe, nach Ende der Bewährungszeit aussieht.

Dieser Ratgeber soll nun Klarheit darüber schaffen, inwiefern ich auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch eingeschränkt bin. Kann ich nun behaupten, dass ich nicht vorbestraft bin?

Wann endet der Bewährungszeitraum?

Die Bewährung endet nur mit Ablauf der Bewährungszeit. Gemäß §56a StGB liegt die Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. In dieser Zeit kann die Bewährung durch richterlichen Beschluss widerrufen werden, wenn gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde. In dem Fall muss die Strafe in vollem Maße verbüßt werden. Erst mit Ablauf der Bewährungszeit wird die Strafe gemäß §56g StGB gänzlich erlassen.

Ende der Bewährungszeit – Ist man weiterhin vorbestraft?

Nach Ablauf der Bewährungszeit hat man keine Strafe mehr zu befürchten. Jedoch ändert der Ablauf der Bewährungszeit nichts daran, dass man vom Richter verurteilt wurde – d.h. man ist vorbestraft. Auch nach Ablauf der Bewährungszeit bleibt man weiterhin vorbestraft, da das Urteil auch weiterhin rechtskräftig ist. Die Vorstrafe wird im Bundeszentralregister vermerkt, um den Behörden bei weiteren Vergehen des Betroffenen eine Überprüfung zu erleichtern.

 

Das Bundeszentralregister bei Bewährungsstrafen

Eine Eintragung im Bundeszentralregister macht sich bei keinem Arbeitgeber gut. Sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen werden im Bundeszentralregister gespeichert. In Form eines polizeilichen Führungszeugnisses müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind. Damit wollen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie keine Personen mit Sozialisierungsdefiziten einstellen.  Aus diesem Grund der Resozialisierung unterliegen die Eintragungen im Bundeszentralregister der Tilgung.

Eintrag im Bundeszentralregister löschen lassen

Gemäß §34 BZRG beträgt die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Bundeszentralregister eingetragen wird, drei Jahre, wenn a) die Geld- oder Freiheitsstrafe nicht länger war als drei Monate, oder b) die Freiheitsstrafe länger als drei Monate aber nicht mehr als ein Jahr war und zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Freiheitsstrafe mehr als ein Jahr betrug. Nach dem Ablauf dieser Fristen gelten die Strafen als getilgt und der Verurteilte gilt wieder als unbestraft.

Ab wann ist man vorbestraft?

Grundsätzlich gilt eine Person als vorbestraft, wenn gegen Sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen wurde. Somit ist auch eine Verurteilung auf Bewährung eine Vorstrafe. Gemäß §§45 ff. BZRG kommen alle Strafen in das Bundeszentralregister, bis sie getilgt worden sind. Die Eintragung im Bundeszentralregister ist jedoch von der Eintragung im Polizeilichen Führungszeugnis zu unterscheiden. Im Führungszeugnis werden im Gegensatz zum Bundeszentralregister nicht alle Strafen aufgeführt. Im Führungszeugnis sind Geldstrafen von bis zu neunzig Tagessätzen nicht aufzuführen, wenn im Register keine weiteren Strafen eingetragen sind.

Fazit

Das Ende einer Bewährungszeit bedeutet zusammenfassend nicht, dass das ausgesprochene Urteil verschwindet. Die Einschränkungen der Bewährung fallen somit grundsätzlich weg. Aber auch wenn der Betroffene keine Strafe mehr zu befürchten hat, bleibt die Vorstrafe weiterhin bestehen. Solange man einen Eintrag im Bundeszentralregister hat, gilt man als vorbestraft. Alle Strafen, auch die Bewährungsstrafen, sind im Bundeszentralregister einsehbar. Berücksichtigung finden diese vor allem dann, wenn ein Täter erneut straffällig wird. Dann wird sich das Gericht im Zweifel nicht ein zweites Mal für eine Strafe auf Bewährung entscheiden. Der Tilgungszeitpunkt der Eintragung im Bundeszentralregister ist je nach Strafe zu beurteilen. Grundsätzlich wird der Eintrag nach 10 Jahren gelöscht. Je nach Strafausmaß und Tätereigenschaft kann diese Frist variieren.

2/5 - (32 votes)

Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

1 Kommentar

Kommentar schreiben

  • Wann endet die Bewährungszeit?
    Die Bewährungszeit endet nicht auf Frist. D.h., nicht das festgelegte (errechnete) Enddatum ist entscheidend, sondern der richterliche Straferlass in Form eines Beschlusses. Sofern ein solcher Beschluss nicht erlassen wird, läuft die Bewährung weiter. So kann auch Wochen nach Ablauf der Frist aus angebrachten Gründen ein Widerrufsverfahren eingeleitet bzw. umgesetzt werden. Insbesondere bei anhängigen (offenen) Strafverfahren wird ein Straferlass NICHT ausgesprochen. Ebenso, wenn nicht alle Auflagen / Weisungen zum Fristende erledigt wurden (z.B. Geldauflage oder gemn. Arbeit, pp.) In solchen Fällen folgt in der Regel die Verlängerung der Bewährungszeit um 1/2 bzw. um 1 Jahr. Man beachte hierbei, dass die Bewährungszeit in der Regel nur um 50 % der ausgehenden Bewährungszeit verlängert werden kann. Bspl.: Bewährungszeit beträgt ursprünglich 3 Jahre, so ist eine Verlängerung auf maximal 4 1/2 Jahre möglich. Ob hierbei dreimalig um 1/2 Jahr oder sofort um 1 1/2 Jahre verlängert wurde spielt keine Rolle. Nach Ablauf der maximalen Bewährungszeit erfolgt zwangsweise der Widerruf der Strafaussetzung.

Rechtsgebiete

Video des Tages

Send this to a friend