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Achtung: Rip-Deal! Wie Sie sich schützen können

© Peter Atkins / Fotolia

Achtung: Rip-Deal! – Erst kürzlich geriet der Unister-Gründer und -Geschäftsführer Thomas Wagner, vor allem bekannt durch ab-in-den-urlaub.de und fluege.de in die Schlagzeilen. Er geriet in das Visier von skrupellosen Betrügern, welche ihn ins Ausland nach Venedig lockten, um von Wagner eine Sicherheit von 1,5 Millionen Euro in Bar gegen einen Kredit von 12 Millionen Euro zu erhalten. Der Clou: Levi Vass, der als israelischer Diamantenhändler ausgewiesene Investor, überreichte Thomas Wagner einen Koffer mit etwa 12 Millionen Euro – davon waren allerdings lediglich die obersten Banknoten echt – der Rest: Falschgeld. Als der Betrug auffliegt und Thomas Wagner beschließt, seinen Vermittler, welche ihn an die Betrüger verkaufte, zur Rede zu  stellen, stürzt sein Privatjet unter ungeklärten Umständen über den slowenischen Bergen ab und besiegelte damit die Insolvenz des sächsischen Hoffnungsträgers Unister. Doch nicht nur berühmte Unternehmer werden Opfer sogenannter Rip-Deals, zudem muss es sich nicht um derart hohe Beträge handeln. Wie auch Sie sich vor dieser Betrugsmasche schützen können, erfahren Sie hier.

Was ist eigentlich ein Rip-Deal?

Der Rip-Deal, von Juristen auch als Vorauszahlungsbetrug bezeichnet, ist eine Variante einer betrügerischen Handlung und ein typisches Ködergeschäft. Dieses wird von einem oder mehreren Tätern begangen und läuft stets nach einem recht ähnlichen Muster ab: Rip-Deal-Betrüger werden meist bei zum Verkauf annoncierten Gegenständen, wie etwa Luxusautomobilien oder Immobilien, aber auch Schmuck, Kunst und Antiquitäten aktiv. Wie im Fall Wagner beißen Betrüger auch bei Investitionsangeboten oder Kreditgesuchen an.

Der Betrüger meldet sich anschließend auf die Anzeige und bekundet sein uneingeschränktes Interesse, meist auch die Bereitschaft, den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Er verhält sich so, wie man es sich von einem Interessenten wünscht – seriös, freundlich, liquide und scheinbar darauf brennend, das Objekt zu kaufen. Da sich der Täter meist im Ausland befindet und dies auch Teil der Strategie ist, vereinbart er mit dem Opfer ein Treffen im jeweiligen Land, meistens in einem Luxushotel, in welchem ein für den Täter günstiges reges Treiben herrscht. Nun erfährt die Handlung eine Wendung. Der Betrüger gibt ganz offen zu, dass er über Schwarzgeld verfügt und bietet dem Opfer ein lukratives Devisengeschäft an, für das es lediglich (gewinnbringend) Geld von einer Währung zur anderen – meist Euro gegen Schweizer Franken – wechseln muss. Zunächst wird Misstrauen durch die Durchführung eines Tausches von geringerem Betrag abgebaut. Hat das Opfer „Blut geleckt“, schlägt der Betrüger für das nächste Treffen den Tausch einer größeren Summe, nicht selten eines sechsstelligen Betrages vor. Dann geht alles sehr schnell: Im Austausch gegen echtes Geld, jubeln die Täter dem Opfer große Mengen an Falschgeld unter. Meistens wird das Geld in einem entsprechenden Koffer übergeben, bei dem die oberen Schichten aus echtem, die unteren aus falschem Geld bestehen. In Ausnahmefällen wird der Koffer auch unter Gewaltanwendung oder –Drohung unter den Nagel gerissen. Anschließend verschwindet der Täter in Windeseile und ist in der Regel für immer unauffindbar.

Auch wenn der obig geschilderte Handlungsablauf von Anfang an recht verdächtig anmutet, finden gewiefte Betrüger immer bessere Methoden, um Sie um ihren Finger zu wickeln. Daher erfahren sie nachfolgend, wie Sie solche Methoden und Täter frühzeitig erkennen.

 

Rip-Deal: Verdächtiger Erstkontakt

Die Alarmglocken sollten schon dann schrillen, wenn die erste Kontaktaufnahme zu positiv ausfällt. Ein saudischer Milliardär, der selbst in Italien wohnt und ungesehen Ihre Immobilie am Starnberger See kaufen möchte, indem er Sie auf seine Kosten ans Mittelmeer in ein Luxushotel zu einem Treffen einlädt: Was klingt, als wäre es zu schön, um wahr zu sein, ist meistens reiner Betrug.

Rip-Deal: Unseriöse Kontaktdaten

Prüfen Sie unbedingt die von den Interessenten angegebenen Kontaktdaten. Grundsätzlich ist die Seriosität des Gegenübers zweifelhaft, wenn er oder sie lediglich (pre-paid) Handynummern an Sie weitergibt oder Email-Adressen via GoogleMail, Yahoo und Co. verwendet.

Verlangen Sie stets eine Festnetznummer und eine Firmenadresse.

Ausweiskopie

Auch können Sie von Ihrem Gegenüber eine Ausweiskopie erwarten – schließlich geht es hier zumeist um hohe Beträge. Lassen Sie bei der zuständigen Behörde des Landes die Prüfnummer aus dem Personalausweis überprüfen.

Achtung bei Websites

Gewiefte Betrüger erstellen Websites, welche Kopien seriöser Unternehmen darstellen und lediglich im Impressum auf ihren Namen geändert wurden. Vergleichen Sie die Daten aus dem Impressum mit den Ihnen übermittelten Daten und stellen Sie sicher, dass das Unternehmen tatsächlich unter der Adresse existiert.

Im Zweifel: Vom Geschäft Abstand nehmen

Sollten Sie ein ungutes Gefühl haben oder gar einen Betrug befürchten, zögern Sie nicht, die Polizei zu informieren – auch wenn ein Schaden (noch) nicht eingetreten ist. So lukrativ das Geschäft auch sein mag, vermeiden Sie eine Reise ins Ausland. Spätestens bei Vorschlag eines für Sie gewinnbringenden Devisentauschgeschäfts sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten.

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