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Steuerrecht

Unsere Antwort zur Kfz Steuer für Dieselfahrer! Musterschreiben und Erklärung

 

In Kooperation mit Hannig Rechtsanwälten stellen wir euch das nachfolgende Dokument zur Verfügung. Eine umfassende Erklärung findet Ihr im Video.*

DOWNLOAD Musterschreiben: Einspruch_KfZ-Steuer

 

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1 Kommentar

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  • Hallo,

    Ich habe ihren Musterbrief pünktlich zum Erlass des Hamburger Fahrverbotes eingesetzt. Das Hauptzollamt hat auch schon folgendes geschrieben:

    „Die Steuerpflicht bei der Kraftfahrzeugsteuer besteht auch in dem Zeitraum fort, in dem der Fahrzeughalter tatsächlich oder rechtlich zeitweilig gehindert ist, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen. Solange das Fahrzeug für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, handelt es sich um einen alten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (§1 Abs. Nr. 1 KraftStG). Der Begriff „halte“ knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen allein an das innehaben der Zulassung an, durch die auch die Person des Schuldners bestimmt wird (§7 Nr. 1 KraftSzG). Die hierzu gefestigte Rechtsprechung hat sich bestätigt.

    Etwaige Fahrverbote für Diesel-Kfz sind vergleichbar mit bisherigen Einfahrtsbeschränkungen der Umweltzonen, dem Sonntagsfahrverbot für Lkw und dem generell Fahrverbot für alle Kfz an drei Sonntagen während der sogenannten Ölkrise. Bitte teilen Sie mir bis zum 14. Juni schriftlich mit ob sie ihren Einspruch weiterhin aufrecht erhalten oder zurücknehmen wollen“

    Obwohl der Kfz Steuerbescheid November ist, wurde der Widerspruches nicht wegen Fristablauf angegriffen, vielleicht weil ich argumentiert hatte, dass sich der Widerspruchsgrund erst jetzt durch das Dieselfahrverbot ergibt.

    Ich hoffe das ihnen die Info weiterhilft. Wenn Sie uns ihre Gedanken zu dem Thema weiter mitteilen freue ich mich. Kostenpflichtige Rechtsberatung kann ich in der Sache leider nicht in Anspruch nehmen.

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