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Sozialrecht

Diabetes – Was Zuckerkranken von der Krankenkasse zusteht

Andrey Popov / Fotolia

Was zahlen Krankenkassen Diabetespatienten – Laut des Deutschen Gesundheitsberichts über Diabetes aus dem Jahre 2015 sind über sechs Millionen Menschen in Deutschland an Diabetes erkrankt. Die Diagnose bedeutet zunächst eine Herausforderung für die meisten Patienten. Das Hilfsmittelverzeichnis listet über 20000 Produkte, welche zuckerkranken Menschen den Alltag erleichtern. Dieser Ratgeber informiert über die Kostenübernahme, die Diabetikern seitens der Krankenkasse zusteht.

Grundsätzlich gilt: Nachfragen

Die Krankenkassen unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen zum Teil erheblich. Zwar schreibt das Sozialgesetzbuch V in §12 die Versorgung mit allem vor, was „medizinisch notwendig“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ ist. Wie dies die Krankenkasse jeweils einschätzt, variiert jedoch.

Fragen Sie stets bei Ihrer Kasse nach, ob das jeweilige Produkt übernommen wird und bleiben Sie hartnäckig – manchmal gibt die Kasse erst auf die zweite oder dritte Anfrage nach.
Auch ein Kassenwechsel kann sich in manchen Fällen lohnen, hierbei empfiehlt es sich, eine kostenlose und unabhängige Patientenberatung in Anspruch zu nehmen. In den meisten Städten gibt es entsprechende Angebote.

Verordnet werden kann ein Hilfsmittel nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist. Dabei hat man einen Anspruch auf Bereitstellung oder Kostenübernahme des Hilfsmittels. Darüber hinaus trägt die Krankenkasse die Kosten für Reparatur und Ersatzbeschaffung, sowie für Patientenschulungen und neuerdings auch Sport- und Gesundheitskurse.

Zuzahlungen bei Diabetes

Für die meisten Hilfsmittel sind Zuzahlungen zu entrichten, hierbei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind zumeist technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Messgeräte, Stechhilfen, Insulinpumpen und -Pens etc. Hierfür beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten, höchstens 10€, mindestens jedoch 5€.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind solche, die meist beim Gebrauch verbraucht werden, meistens aus hygienischen oder verschleißbedingten Gründen nur zum Einmalgebrauch gedacht sind. Darunter fallen zum Beispiel Lanzetten, Nadeln, Kanülen etc. Hier beträgt die Zuzahlung 10% des Verkaufspreises, höchstens 10€ für sämtliche dieser Hilfsmittel pro Monatsbedarf.

Wichtig: Keine nachträgliche Erstattung von Krankenkassen

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, die Hilfsmittel auf eigene Faust zu kaufen und diese dann der Krankenkasse in Rechnung zu stellen. Grund hierfür sind Exklusivverträge zwischen den Krankenkassen und Unternehmen. Bei ausschließlich diesen Vertragspartnern sind die Rezepte für Hilfsmittel einzulösen. Hier ist es ratsam, sich vorher bei der Krankenkasse zu erkundigen. Ein weiterer Grund ist, dass Krankenkassen berechtigt sind, ein Hilfsmittel auszuwählen, welches günstiger und gleich effektiv ist oder auf ein Leihgerät auszuweichen.

Diabetes: Die drei wichtigsten Hilfsmittel

Messgeräte. Wer regelmäßig Insulin zu sich nehmen muss, hat einen Anspruch auf ein Blutzuckermessgerät. Grundsätzlich sind die Teststreifen selbst zu bezahlen, die Zuzahlung kann allerdings bei ärztlichem Rezept entfallen. Ansonsten werden Teststreifen lediglich in Sonderfällen von der Krankenkasse übernommen, etwa bei Berufskraftfahrern oder Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes.

Insulinpumpen werden in Risikofällen von der Krankenkasse übernommen, aber auch bei Menschen mit unregelmäßigem Alltag, beispielsweise Schichtarbeitern. Ein weiterer grundsätzlicher Sonderfall sind Schwangere und Betroffene mit Kinderwunsch.

Medizinische Fußpflege wird grundsätzlich ebenfalls von der Kasse übernommen, Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorname durch einen nichtärztlichen Spezialisten, einen Podologen. Diese Erstattung erfolgt allerdings nur bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit.

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