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Urlaub: Darf man seine Kinder früher aus der Schule nehmen?

© altanaka / Fotolia

Geht es um Urlaubsschnäppchen, so fallen diese meist leider nicht in die Ferienzeit. Oft machen nur einige Tage vor oder nach den Schulferien mehrere 100€ aus, die natürlich viele Eltern gern sparen würden. So kommt man schnell auf die Idee, das Kind für ein paar Tage „blaumachen“ zu lassen. Ob man das so einfach darf und was Sie bei einer Schulbefreiung unbedingt beachten sollten, erfahren Sie bei uns!

Beurlaubung des Kindes – nicht so einfach wie Sie dachten!

Wer glaubt, seine Kinder einfach so von der Schule wegen Urlaubes befreien zu können, der irrt sich. Denn im Gegenteil zu einer Freistellung aufgrund eines Todesfalls oder einer Hochzeit, welche unkompliziert genehmigt wird, ist dies bei einer Urlaubsverlängerung nicht ganz so einfach. In Deutschland müssen Schüler nämlich laut Schulpflicht während der Schulzeit anwesend sein. Davon abweichen darf man nur, wenn man dazu eine Genehmigung von der Schule erhält. Handelt es sich bei der Urlaubsverlängerung nur um 1-3 Tage, reicht es grundsätzlich, wenn der Klassenlehrer Ihres Kindes seine Erlaubnis dazu erteilt. In vielen Schulen ist es den Lehrern mittlerweile aber verboten, einer Urlaubsverlängerung einfach zuzustimmen, so dass nur die Schulleitung darüber entscheiden darf.

Wie ein Antrag zur Schulbefreiung aussehen sollte

Bevor Sie ihr Kind von der Schule befreien möchten, ist es wichtig, dies rechtzeitig bei der Schule bekannt zu machen und die Lehrer oder Schulleitung darüber zu informieren. Grundsätzlich gibt es aber keine klaren Regeln oder Gesetze dazu, die die Schulbefreiung wegen Urlaub umfassen. Vielmehr ist es so, dass jedes Bundesland und jede Schule dafür andere Bestimmungen haben. Informieren Sie sich deshalb sicherheitshalber bei der Schule Ihres Kindes und fragen im Sekretariat nach, ob es für die Schule eine Vorlage gibt, wie eine Schulbefreiung aussehen sollte.

Ist dies nicht vorhanden, haben wir hier eine Formulierungsvorlage, an die Sie sich halten können:

„Sehr geehrte ……………………………… ,

Hiermit stellen wir den Antrag auf Erlaubnis, unser Kind vom bis von der Schule zu befreien.

Begründung: Bei Reisebeginn in den Schulferien wäre die Reise zu teuer für uns, unser Kind sollte aber in den Ferien auch Urlaub machen können. Die Schulbefreiung wegen Urlaub wird wegen der kurzen Dauer keinen Einfluss auf den Lernerfolg haben.“

Blaumachen durch ärztliches Attest

Wenn Sie Ihr Kind wegen des geplanten Urlaubs frühzeitig von der Schule nehmen wollen, dann sollten Sie dies auf ehrlichem Weg tun. Seien Sie vorsichtig mit der Aussage, Ihr Kind wäre krank, wenn dies nur ein Vorwand für die Schulbefreiung ist. Fliegt es auf, dass Ihr Kind im Urlaub und nicht krank zu Hause gewesen ist, ist es zum einen unangenehm für Ihr Kind, wenn es sich in der Schule später rechtfertigen muss, als auch für Sie, denn Sie können mit einer Geldbuße oder anderen Strafen rechnen.

Welche Strafen erwarten Eltern, wenn Sie ihr Kind eigenmächtig von der Schule befreien?

Um gegen den Trend zu steuern, dass viele Eltern, um Geld zu sparen, ihr Kind vor oder nach den Ferien befreien, macht mittlerweile die Polizei schon an Flughäfen Stichproben und verlangt von Eltern die Schulbefreiung. Ist diese nicht vorhanden, wird umgehend die Schule informiert.

Wenn Eltern keinen Antrag auf Beurlaubung des Kindes stellen und ihr Kind einfach so frühzeitig aus der Schule nehmen oder nach den Ferien noch länger befreien, handelt es sich um eine Nichtwahrnehmung des Unterrichts, wo mit Strafen gerechnet werden muss. Wissen Lehrer und Schulleitung nicht über die Beurlaubung Bescheid, so kommt es oft zunächst zu einer Verwarnung durch die Schulleitung oder einen Eintrag ins Zeugnis des Kindes. In bestimmten Fällen können Eltern sogar damit rechnen, an das Ordnungsamt Strafen in Höhe von 500,00 € und bis zu 2.500,00 € zu zahlen, wenn Sie erwischt werden.

Fazit

Ist eine Beurlaubung geplant, sprechen Sie rechtzeitig mit den Fachlehrern Ihres Kindes und der Schulleitung. Stimmen die schulischen Leistungen, sollte einer Beurlaubung bis zu 3 Tagen nichts im Wege stehen. Wenn ein Antrag jedoch abgelehnt wird, beißen Sie lieber in den sauren Apfel und planen ihre Familienferien anders. Wer dennoch sein Kind nicht zur Schule bringt, muss mit hohen Geldstrafen und weiteren Konsequenzen rechnen – und dann hat sich die Ersparnis am Ende auch nicht mehr gelohnt.

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