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Schadensersatz

Schadensersatz: Wenn der Friseur die Haare versaut

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Schadensersatz bei misslungener Frisur? – Für viele Menschen gehört ein regelmäßiger Friseurbesuch zum normalen Leben dazu. Waschen, Schneiden, Färben, Pflegen und Verwöhnen – aber nicht immer ist man mit seiner neuen Frisur glücklich. Manchmal kommt es vor, dass man mit dem Friseur aneinander vorbeiredet und die Frisur anders wird, als gewünscht. Nicht selten passiert es, dass Kunden sogar schlimmen Haarausfall oder andere Probleme davontragen.

Muss man als Kunde zahlen, wenn man beim Friseur nicht zufrieden ist oder dieser gar etwas Anderes umsetzt, als abgesprochen war? Hat man auch ein Recht auf Geld zurück oder Schadensersatz? Alles dazu erfahren Sie bei uns!

Hat der Friseur seine Aufklärungspflicht beachtet?

Bei einer größeren Behandlung, wie Färbung oder Dauerwelle, sollte der Friseur einen immer über etwaige Risiken aufklären. Hat er dies getan, weil man zum Beispiel vor einer Blondierung oder Dauerwelle schon sehr geschädigtes Haar hatte und man hat diese Risiken als Kunde in Kauf genommen, so hat man später auch kein Recht auf Schadensersatz.

Kann man den Friseur verklagen?

JA! – Manch einer hat nach einem misslungenen Friseurbesuch vielleicht schon mal die Frage gestellt bekommen, ob er denn „seinen Friseur schon verklagt“ hätte.  Man kann tatsächlich vor Gericht gehen, wenn der Friseur handwerklich falsch gearbeitet hat. Hier ist es wichtig, dass man Beweisfotos von seiner misslungenen Frisur hat.

Wer kommt für die entstandenen Kosten auf?

Wird entschieden, dass der Friseur fehlerhaft gearbeitet hat, so bekommt man als Kunde alle entstandenen Kosten zurück, wie Anwalts – und Gerichtskosten, Gutachtenkosten, die Kosten des Friseurbesuchs. Ist das Ergebnis so schrecklich, dass der Kunde eine Perücke tragen musste, werden auch die Kosten dafür ersetzt.

Wann hat man das Recht auf Schadensersatz?

Es ist zu entscheiden, ob man als Kunde nur unzufrieden ist, weil man sich die Frisur anders erhofft hatte und es nun nicht den persönlichen Geschmack erfüllt oder ob dem Friseur ein echter handwerklicher Fehler unterlaufen ist. Darunter zählen zum Beispiel verschnittene Frisuren, schlechte Dauerwellen oder starke Verfärbungen, auch Falschanwendungen die zu Haarausfall führen, welche der Friseur verschuldet. à Hier kann man sogar Schmerzensgeld fordern, wenn man dadurch psychisch zu sehr belastet wird

Muss man eine Frist beachten?

Es gibt keine genaue Frist, wann man sich wegen einer misslungenen Frisur beschweren sollte. Wer aber unzufrieden ist oder Mängel an der neuen Frisur feststellt, sollte dies unverzüglich beim Friseur melden. Besonders aber bei Hochsteckfrisuren oder Föhnfrisuren sollte man sich spätestens einen Tag nach dem Friseurbesuch beschweren.

Fazit: Wenn der Friseur die Haare versaut

Um große Enttäuschung nach dem Friseurbesuch zu vermeiden, reden Sie vorher immer über ihre genauen Vorstellungen mit dem Friseur und zeigen Sie ihm doch mal beim nächsten Besuch ein Bild, wie ihre neue Frisur ungefähr aussehen sollte.

Geht dennoch die Frisur mal schief, dann versuchen Sie zunächst dies mit ihrem Friseur persönlich zu klären und fragen Sie nach, ob er einverstanden wäre, Ihnen die Kosten zu erlassen oder eine kostenlose Frisurkorrektur durchzuführen. Erst wenn der Friseur ihnen nicht entgegenkommt, sollten Sie mit dem Gedanken spielen, einen Fachanwalt einzuschalten.

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