Startseite » Mietrecht » Mietrecht im Zweifamilienhaus – Kündigungsrecht Vermieter
Mietrecht

Mietrecht im Zweifamilienhaus – Kündigungsrecht Vermieter

Mietrecht im Zweifamilienhaus – Es ist nicht unüblich, dass Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen. Das nennt der Gesetzgeber ein Mietverhältnis in einem Zweifamilienhaus. So lange der Mieter und der Vermieter ein gutes Verhältnis zueinander haben, kann das Leben in dem gleichen Haus durchaus von Vorteil sein.

Es ist jedoch keine Seltenheit, dass es zwischen Mieter und Vermieter zu Spannungen kommt. Täglicher unvermeidbarer Kontakt kann sich in diesem Fall schlecht auf das Mietverhältnis auswirken. Als Vermieter ist es daher ratsam, seine Rechte genau zu kennen. In diesem Ratgeber werden nun die Grundlagen des Mietrechts im Zweifamilienhaus erörtert.

Pauschalmiete im Zweifamilienhaus

Zunächst ist es interessant für den Vermieter, dass das Gesetz im Falle eines Zweifamilienhauses vom normalen Mietrecht abweicht. Ein Vermieter, der im selben Haus eine Wohnung vermietet, kann nämlich eine Pauschalmiete verlangen. Eine Pauschalmiete erleichtert die Rechnung insofern, dass die Nebenkostenabrechnungen nicht getrennt gelistet werden müssen. Eine Pauschalmiete enthält einen kompletten Preis für die Monatsmiete. Dies gilt vor allem auch für die Heizkostenverordnung. Eine Pauschalmiete ist auch ohne die Abrechnung der Nebenkosten möglich.

Die Möglichkeit einer Pauschalmiete stellt somit zunächst eine Erleichterung für den Vermieter da.

Das erleichterte Kündigungsrecht im Zweifamilienhaus

Auch im Bereich des Kündigungsrechts weicht der Gesetzgeber zu Gunsten des Vermieters vom eigentlichen Gesetz ab. Vorausgesetzt, der Vermieter wohnt mit dem betroffenen Mieter in einem Zweifamilienhaus.

Grundsätzlich kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht grundlos kündigen. Zur Vorbeugung von Nachbarschaftskonflikten hat der Vermieter einer Zweifamilienwohnung ein erleichtertes Kündigungsrecht. Für den Mieter besteht in einer Konfliktsituation meist ein besonderes Bedürfnis, dem Mieter zu kündigen, da es sich um sein eigenes Lebensumfeld handelt. Das erleichterte Kündigungsrecht sieht besondere Voraussetzungen und erleichternde Fristen für eine Kündigung vor.

Das besondere Kündigungsrecht ergibt sich aus §573a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier weicht der Gesetzgeber vom normalen Mietrecht ab, indem er dem Vermieter Sonderrechte einräumt. Der Vermieter eines selbstbewohnten Gebäudes kann dem Mieter auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes kündigen. Dies setzt voraus, dass das Haus nicht über mehr als zwei Wohnungen verfügt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist verschiebt sich zu Gunsten des Mieters nach hinten. Falls sich der Vermieter auf das erleichterte Kündigungsrecht beruft, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt im Falle des erleichterten Kündigungsrechtes aus §573a BGB also bei mindestens sechs Monaten.

Angabe im Kündigungsschreiben

Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter den Gebrauch vom erleichterten Kündigungsrecht im Kündigungsschreiben erkenntlich machen muss. Für den Mieter muss erkennbar sein, dass der Vermieter sich auf das erleichterte Kündigungsschreiben beruft. Ist dies nicht erkennbar, ist die Kündigung unwirksam. Der Vermieter muss eine neue Kündigung schreiben. Auch muss der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der Mieter kann so dann in einen Fall der besonderen Härte ein längeres Wohnrecht erstreiten. Die Regeln des Widerspruchrechts ergeben sich aus dem allgemeinen Mietrecht.

Fazit

Die Vermietung einer Wohnung im eigenen Haus kann ein Vermieter unter erleichterten Bedingungen vornehmen. Die Möglichkeit eines Pauschalmietpreises vereinfacht zunächst die Kostenabrechnungen am Ende des Monats. Eine Kündigung ohne berechtigtes Interesse nachzuweisen zu müssen, bedeutet für den Vermieter mehr Flexibilität. Der Vermieter sollte dabei auf die Angabe über das angewendete Recht im Kündigungsschreiben achten.

3.9/5 - (16 votes)

Über den Autor

Ulrike Schmidt

Hinter einer persönlichen und kompetenten Beratung steht in erster Linie ein Mensch mit allen seinen Facetten. Mit einer Mischung aus Persönlichkeit, Charakter und Know-how setze ich mich für Ihre Rechte ein.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Mietrecht im Zweifamilienhaus - Kündigungsrecht Vermieter

Send this to a friend