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“David gegen Goliath” – Mieterhöhung ohne Rechtsgrund

Mieterhöhung ohne Rechtsgrund

Nahezu jeden von uns betrifft es und kaum einer freut sich, wenn ihn der Brief vom Vermieter erreicht: Mieterhöhung! Doch muss man diese einfach hinnehmen? Und mit welchen Mitteln versuchen die Vermieter die Preise nach oben auszubessern?
Dazu wurde erst kürzlich vor dem Amtsgeicht Dresden geklagt. Das überraschende Ergebnis können Sie nachfolgend entnehmen.

Die Ausgangslage

 

Das die Mietpreise Deutschlandweit langsam aber stetig steigen ist kein Geheimnis. Vor allem in den größeren und beliebteren Städten wird die Nachfrage nach dem eigenen Lebensraum immer größer. Auch Dresden macht da keine Ausnahme. Doch wer regelt in welchem Maß die Miete überhaupt angehoben werden darf? Bezahle Ich für meine Wohnung mehr als Durchschnitt? Was ist angemessen? Gibt es eine Obergrenze?

 

Der Mietspiegel

 

Dafür hat jede Stadt einen eigenen Mietspiegel, welcher von den größeren Vermietern auch anerkannt wird und somit als eine Art Vergleichsportal und Richtlinie dient. Dieser zeigt an, welche Quadratmeterpreise aktuell in den jeweiligen Stadtvierteln durchschnittlich bezahlt werden müssen. In Dresden liegen die Preise für den Quadratmeter Wohnfläche im Schnitt bei 11,31€/m² (Stand: 02/2018).

 

Goliaths Trick

 

Logischerweise liegt es im Interesse des Vermieters den größtmöglichen Profit aus der jeweiligen Immobilie zu schlagen. Das bedeutet für den Mieter am Ende oft, dass eine Mieterhöhung ins Haus steht. Diese Mieterhöhungen müssen allerdings begründet sein und dürfen einen festgelegten prozentualen Anstieg zur Vormiete nicht übersteigen. Doch wie wird ein Mietpreisanstieg gerechtfertigt?

 

Hier greifen die Vermieter zu mitunter recht unauffälligen und gerissenen Tricks:
So wird beispielsweise oft aus einer einfachen Wohnlage, als Beschreibung der örtlichen Wohnsituation, eine mittlere Wohnlage gemacht, welche in der Folge eine höhere Miete rechtfertigt, da es sich ja hierbei um eine bessere Wohnlage handelt. Nur wird dieser Kniff seitens der Vermieter leider auch dann oft angewendet, wenn sich an der eigentlichen Wohnsituation nichts oder kaum etwas geändert hat und der Vermieter wenig bis gar keine Aufbesserung der Wohnlage vorgenommen hat. Doch was bedeutet das jetzt im Klartext für den Mieter?

 

Davids Gegenschlag

 

Für den Mieter gibt es an dieser Stelle zwei Optionen: Entweder er beißt in den sauren Apfel und zahlt den erhöhten Mietpreis oder man hinterfragt die Änderung der Wohnungslage und sucht sich anwaltliche Hilfe. Was diese erreichen kann, zeigte sich erst jüngst, als der Rechtsanwalt Frank Hannig aus Dresden in einen riesigen Rechtsstreit gegen einen großen regionalen Vermieter zog um eine derart begründete Mietpreiserhöhung zu hinterfragen mit dem spektakulären Ende des Erfolges.

 

Das Ergebnis

 

Im Ergebnis lässt sich nun folgendes sagen:
Sollten sie auch in die Situation kommen, ein Mieterhöhungsschreiben von Ihrem Vermieter zu bekommen, schauen sie unbedingt auf die Begründung und ob sich an ihrer dort niedergeschriebenen Wohnlage etwas geändert hat. Ist das der Fall, so zögern Sie nicht sich Beratung und Hilfe einzuholen. Es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen wie beispielsweise Mieterverbände, ehrenamtliche Helfer oder eben auch Anwälte, die für ihr Recht einstehen.

Mehr dazu, im Video mit dem Rechtsanwalt Frank Hannig aus Dresden.

 

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