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Darf man als Mieter einen Schuhschrank im Treppenhaus aufstellen?

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Schuhschrank im Treppenhaus? – Treppenhäuser sind in den meisten Fällen sehr langweilig und trist gestaltet. Sie vermitteln einen, besonders beim Altbau, meist veralteten und heruntergekommenen Eindruck. Also wieso nicht etwas unternehmen und seinen Hausflur ein wenig aufpeppen. Beispielsweise mit einem Schuhschrank vor seiner Tür. Doch ist so etwas überhaupt zulässig oder kann der Vermieter diesen Verschönerungsversuch unterbinden und den Schuhschrank entfernen? Wir informieren Sie!

Darf man einen Schuhschrank im Treppenhaus aufstellen?

Die erste Frage, welche es zu beantworten gibt, ist, ob es einem als Mieter überhaupt gestattet ist, einen Schuhschrank im Treppenhaus aufzustellen. In dieser Frage trennen sich die Ansichten der verschiedenen Gerichte. Das Amtsgericht Herne hat beispielsweise entschieden, dass es durchaus erlaubt ist, einen Schuhschrank im Treppenhaus aufzustellen, solange dieser für andere Hausbewohner keine Behinderung oder Beeinträchtigung darstellt. Außerdem stellt das Gericht fest, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung auch die Benutzung des Treppenhauses in üblicher Weise umfasst. Hierzu gehört unter anderem auch das Aufbauen von einem Schuhschrank (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13).

Einer anderen Auffassung ist hingegen das Amtsgericht Köln gewesen. Nach Ansicht des Kölner Gerichts ist das Aufstellen von Schauschränken oder anderen Gegenständen im Treppenhaus selbst dann nicht gestattet, wenn keiner dadurch gestört oder behindert wird. Daher könne der Vermieter die Beseitigung der Sache verlangen. (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.04.1983, Az 221 C 503/82)

Auf was soll man achten wenn man ein Schuhschrank aufstellt?

Wenn man der Ansicht des Gerichts aus Herne folgt, so ist es grundsätzlich nicht verboten, einen Schuhschrank im Treppenhaus aufzustellen. Es sollte hierbei aber darauf geachtet werden, dass es sich um keinen riesigen Schuhschrank handelt, welcher den kompletten Durchgang versperrt sondern es sollte ein schmales Exemplar sein, welches niemanden behindert und bei einer Gefahrensituation niemanden gefährdet.

Was ist mit dem Brandschutz: Was ist mit dem Recht auf einen rauchfreien Fluchtweg?

Das Treppenhaus ist meist der einzige Fluchtweg. Es gibt kein Gesetzestext, der anordnet, dass das Aufstellen von beispielsweise Schuhschränken nicht erlaubt ist. Allerdings ergibt sich eine Pflicht für die Freihaltung der Fluchtwege aus der Landesbauordnung (§ 15 LBO). Diese schreibt vor, dass der Mieter dafür zu sorgen hat, dass eine Ausbreitung von Rauch und Feuer nicht gewährleistet ist und die Rettung der Bewohner bei einem Brandfall nicht behindert wird. Wer hier fahrlässig handelt, den kann eine Schadenersatzpflicht treffen.

Gibt es eine stillschweigende Erlaubnis mit dem Vermieter?

Nimmt der Vermieter über einen gewissen Zeitraum hinweg hin, dass ein Mieter einen Schuhschrank im Treppenhaus aufstellt, kann er die Entfernung des Schranks später nicht mehr erbitten. Wieso ist das so?

In diesem Fall kann man als Mieter annehmen, dass der Hausbesitzer den Schuhschrank billigt und er kein Interesse daran hat, diesen zu beseitigen. Es ist jedoch vom Einzelfall abhängig, welcher Zeitraum vergehen muss, um von einer stillschweigenden Erlaubnis des Vermieters zu reden. Es kann jedoch angenommen werden, dass der Vermieter nichts gegen den Schuhschrank hat, wenn er nach spätestens 30 Jahren nichts dagegen gesagt hat (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001, Az. 222 C 426/00). Im Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach vom 06.08.1993 (Az. 61 C 291/93) betrug die Frist sogar nur 13 Jahre.

Wenn eine solche stillschweigende Zustimmung des Vermieters erst einmal vorliegt, ist diese nur schwer zu widerrufen. Dafür benötigt der Vermieter einen sachlichen Grund, denn wer über einen langen Zeitraum nichts dagegen unternimmt, dem scheint die Sache nicht besonders wichtig zu sein (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001, Az. 222 C 426/00).

Beispiele für einen solchen sachlichen Grund können Beschwerden anderer Mieter oder aktuelle Brandschutzbestimmungen sein.

Fazit zum Thema Schuhschrank im Treppenhaus

Es ist zwar möglich und in bestimmten Fällen stillschweigend erlaubt, einen Schuhschrank im Treppenhaus aufzustellen, jedoch stellen diese Möbel im Ernstfall ein Risiko zur reibungslosen Evakuierung der Einwohner dar. Deshalb ist davon abzuraten, sein Schuhschrank im Hausflur aufzubauen.

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