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Reduzierte Ware – Ihre Rechte beim Kauf

© Gerhard Seybert / Fotolia

Reduzierte Ware – Ihre Rechte beim Kauf: Beim Sommerschlussverkauf locken die allermeisten Händler mit niedrigen Preisen und verleiten nicht nur Schnäppchenjäger zu manchem (Spontan-)Kauf. Nicht selten bemerkt man allerdings später, dass die gekaufte Ware eigentlich gar nicht dem entspricht, was man für sich kaufen wollte und man sich von den Rabatten blenden ließ. In vielen Geschäften und Kaufhäusern ist das Schild „Kein Umtausch von reduzierter Ware“ zu lesen – doch ist das eigentlich rechtens? Dies und Ihre Rechte beim Kauf reduzierter Ware erfahren Sie hier.

Richtig? „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“

Auf diesen zur Zeit eines Schlussverkaufs häufig anzutreffenden Aushang könnten die Händler eigentlich verzichten. Denn egal ob bei Ware zum reduzierten oder vollen Preis – grundsätzlich gilt immer: gekauft ist gekauft.

Hiervon ausgenommen sind Ihre Rechte als Käufer bei mangelhafter Ware (mehr dazu später). Online-Bestellungen stellen eine zweite Ausnahme dar, denn diese – ob reduziert oder nicht – können immer binnen zwei Wochen ohne Angabe eines Grundes zurückgeschickt werden. Dieses Recht gilt neben den Online-Käufen auch für postalische oder telefonische Bestellungen, welche in Summe eine Form von Fernabsatzverträgen bilden. Ein Hinweis zum Ausschluss des Umtausches bei reduzierter Ware ist bei einem Online-Shop grundsätzlich ungültig.

Ob der stationäre Händler (Einkaufszentrum, Kaufhaus, Ladengeschäft) eine Rückgabe oder einen Umtausch akzeptiert, ist – abgesehen von dem Recht der Mängelgewährleistung – eine reine Frage der Kulanz. Der bei Schlussverkäufen übliche Aushang hat zwar keine rechtliche Wirkung, zeigt aber dem Käufer, dass er beim Kauf von reduzierter Ware grundsätzlich wenig bis keine Kulanz erwarten kann.

Ihre Rechte bei mangelhafter Ware, §§437ff. BGB

Stets haben Sie das Recht, mangelhafte reduzierte Ware zu reklamieren. Hiervon ausgenommen sind allerdings Artikel, welche ausdrücklich aufgrund eines Mangels reduziert wurden. Doch von vornherein das Recht, Ihr Geld zurückzuerhalten, haben Sie nicht. Dem Händler steht gemäß §439 BGB ein Recht auf Nacherfüllung zu. Hierbei hat der Händler die Möglichkeit, Ihnen als Kunden Ersatz oder eine Reparatur anzubieten.

Erst wenn der Verkäufer nach Ablauf einer von Ihnen angegebenen Frist nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben oder einen Ersatz zu finden, haben Sie die Möglichkeit, gemäß §440 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten. Damit haben Sie das Recht, ihr Geld zurückzufordern.

Um Ihre Gewährleistungsansprüche vor Ort geltend zu machen, haben Sie eine Frist von zwei Jahren. Eine Frist von zwei Wochen gibt es im stationären Handel – wie landläufig angenommen – nicht. Daher gilt es, stets den Kassenbon aufzubewahren. Theoretisch ist immer auch eine Reklamation ohne Kassenbon möglich, in der Praxis dient der Bon Ihnen allerdings als Beweis für den Kauf. Sollten sie Ihren Kaufbeleg verloren haben, ist es von Vorteil, wenn ein beim Kauf anwesender Zeuge den Kauf bestätigen kann.

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