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Grundstücksrecht

Darf ein Grundstück mit einer Videoüberwachung überwacht werden?

© Foto-Ruhrgebiet / Fotolia

Grundstück mit einer Videokamera überwachen – Nicht selten sieht man in der heutigen Zeit viele Grundstücks- und Hauseigentümer, die eine Videoüberwachung auf ihrem Gelände installiert haben. Sie erhoffen sich damit Schutz und ein Beweismittel, im Falle von unwillkommenen Besuchern.
Die Videosysteme sind aber in den meisten Fällen nicht nur auf das eigene Grundstück gerichtet, sondern haben einen unbeschränkten Aufnahmewinkel. Da die Videoanlage nicht am Grundstücksende mit der Aufnahme aufhört, wird auch das Nachbarsgrundstück aufgezeichnet.
Genau an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob die Aufzeichnung eines anderen Grundstücks überhaupt vom Gesetz gebilligt wird.

Grund für die Auseinandersetzung mit dieser Frage war ein Fall aus Brandenburg, indem ein Grundstückseigentümer seine installierte Kamera so eingestellt hatte, dass das Nachbargrundstück minimal aufgezeichnet wurde. Der Nachbar ging dagegen rechtlich vor und reichte Klage mit dem Begehren ein, dass der Kamerabesitzer die Videoüberwachung unterlässt oder nur so anpasst, dass der Nachbar nicht mehr aufgezeichnet wird. Er verlangte ebenso die Unterlassung der Videoaufnahme in Richtung seines Hauseinganges.

Videoaufnahmen vom Nachbargrundstück erlaubt?

Das Urteil des Amtsgerichts in Brandenburg war eindeutig (22.01.2016 Az. 31 C 138/14): eine installierte Videoaufnahme darf nur innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen stattfinden. Das Grundstück sowie die dazu führenden Wege dürfen nicht aufgezeichnet werden, deshalb muss der Winkel immer so eingestellt werden, dass kein anderes Persönlichkeitsrecht berührt ist.

Grundsätzlich ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes, das sich aus Art 2. GG ergibt, der Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Privatsphäre eines Individuums. Der wichtige Kern des Persönlichkeitsrechts, und zwar das Abwehren von unangebrachten Verhaltensweisen, die den persönlichen Lebensbereich verletzen, erstreckt sich jedoch über alle Rechtsgebiete hinaus. Deshalb entfaltet dieser Artikel hier Rechtswirkung.

Ein ähnlicher Fall, indem der Kläger sich von einer Videoüberwachung eines Fabrikgebäudes belästigt fühlte, folgte derselben Auffassung.

Konsequenzen der Videoüberwachung eines Nachbargrundstücks

Im Fall des Unternehmers musste die Kamera von der Halle entfernt werden (Az. 10 S 52/15), da in dem Fall eine neue Winkeleinstellung ungenügend wäre und das Grundstück dennoch erfasst wäre.
Hier wurde der Konflikt zwischen grundgesetzlichen Prinzipien sowie dem Interesse, das Unternehmen von Einbrüchen zu schützen, zu Gunsten der Privatperson entschieden.
Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass es in der Vergangenheit noch zu keinen Diebstählen kam. Sonst müsste der Sachverhalt anders ausgelegt werden.

Ist eine verpixelte Aufnahme rechtens?

In einem anderen Fall kam es zu einer Videoaufzeichnung mit einer 360 Grad Kamera, die jedoch Gesichter der Nachbarn verpixelt. In diesem Fall entschied das Amtsgericht Berlin Wedding, dass diese Funktion ausreichend ist und keine Abnahme der Videokamera notwendig ist.
Mit Hilfe eines Sachverständigen wurde nachgewiesen, dass solche Videoeinstellungen im Rahmen der modernen Technik möglich sind und nicht vorgetäuscht werden können.  (Az. 8a C 63/13)

Darf der Vermieter die Mieter überwachen?

Ist eine Videokamera im Treppenhaus aufgestellt, ist grundsätzlich die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegeben.  Eine Ausnahme kann aber gemacht werden, wenn alle Mieter ihre Einverständniserklärung zur Installation einer Überwachung geben.

Videoüberwachung – Immer vorsichtig sein:

Eigentümer und Hausbesitzer müssen immer darauf achten, wie der Winkel ihrer Kamera eingestellt ist. Natürlich können immer Ausnahmen gemacht werden, wenn der Nachbar auch ein Interesse hat, dass sein Grundstück überwacht wird. Aber ohne die Zustimmung aller umliegenden Grenzen, sollte keine Berührung der anderen Grundstücke gegeben sein.  Der Schutz des grundrechtlichen geschützten Persönlichkeitsrechts hat nämlich hohe Anforderungen und erlaubt nur begrenzte Eingriffe.

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