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Person A hat ein Hotelzimmer gemietet für einen Monat. Da er (Person A) Post bekommen will (auch vom Amt) hat Person B (Hotelier) eine Wohnungsgeberbestätigung für ihn ausgefüllt (mit einem Anhang, daß es sich lediglich um ein Hotelzimmer handelt.
Die Hotelrechnung für den ersten Monat wurde stark verspätet bezahlt. Der zweite Monat gar nicht. Daraufhin wurde von Person B (Hotelier) die Polizei gerufen um Person A vor die Tür zu setzen. Die Polizei selbst war sich nicht sicher ob die Person entfernt werden darf, da er offiziell gemeldet ist.
Besteht durch die Wohnungsgeberbestätigung (Hotelzimmer) in irgendeiner Form ein vertragliches Verhältnis?

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