0
0 Comments

Hallo. Ich habe von meinem Opa ein Grundstück vermacht bekommen. Waren bereits zum Vorgespräch beim Notar wegen der Änderung im Grundbuch. Wird zur Berechnung der Gebühren nur das Grundstück herangezogen oder auch das Haus das mittlerweile von mir darauf gebaut wurde? Ich bin der Meinung es darf nur Anhand des Grundstückwertes berechnet werden, wurde aber stutzig als mich der Notar nach dem ungefähren Wert des Hauses gefragt hat. Ich hoffe diese Frage kann mir jemand beantworten. Vielen Dank schon mal.

Changed status to publish