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Guten Tag,

Ich hoffe sie können mir Auskunft geben, es geht um folgendes:
Mein Vater ist überraschenderweise gestorben und hat uns drei Schwestern ein Haus vererbt, auf dem noch ein Kredit ist. Der Kredit wäre durch die ausgezahlte Versicherungssumme beglichen, aber die Bank sagt wir müssten eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, um die zu tun. Ist das so? Der Kreditnehmer ist ja verstorben, haben wir da nicht ein Sonderkündigungsrecht?

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Müller

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