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Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit wegen versuchter Nötigung angezeigt. Erst durch einen Anzeige, dann durch einen Strafantrag. Am Ende bekam ich auch eine Geldstrafe dafür.
Nun sah die Situation wie folgt aus:
1. Mir war nie bewusst, dass ich jemanden zu etwas genötigt hatte.
2. Es gab die Aussage des vermeintlichen Opfers
3. Es gab als “Beweisfoto” ein Bild, welches mein Auto von hinten zeigt um mein Nummernschild zu dokumentieren.
Reichen Fakt 2 und 3 tatsächlich aus, um mich zu verurteilen?
Da könne ich ja von jedem Menschen ein Foto machen und diesen mit einer entsprechenden “Zeugenaussage” anzeigen. Ob der Jenige davon etwas weiß oder nicht spielt dann keine Rolle. Er wird in jedem Fall verurteilt!
Danke für Information

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