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Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ein paar Jahren(2011),ist mein Kind vom Jugendamt in Obhut genommen wurden,kam dann aber zu meinen Eltern.
In der Zeit bekam ich Unterhaltsvorschuss,meine Mutter bekam keine Unterstützung und ich fragte damals die Mit-
arbeiterin vom Jugendamt,ob ich den Unterhaltsvorschuss,meiner Mutter geben könne!?Das bejahte diese und so
machte ich es auch.Jetzt will das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss wieder zurück.
Meine Frage dazu;kann der Anspruch verjähren?Oder zählt das ganze als Verwaltungsakt?Da ich 6 Jahre zuvor,unterschrieben
hatte,Vorschriften und Erkärungen zum Unterhaltsvorschuss,war es völlig uninteressant,das eine Mitarbeiterin vom JA
mir was falsches erzählte.

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