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es geht um den Unterhalt meiner 20 jährigen Tochter. Seit 4 Jahren hat Sie keine Lehrstelle bekommen und verlangt jetzt Unterhalt. Ich war lange im Ausland und konnte kein Unterhalt zahlen. Nun bin ich wieder in Deutschland und daher unterhaltspflichtig. Daher meine Fragen:
1. sie ist fast 20 ( in 2 Monaten ) und war in irgendwelchen Maßnahmen um eine Stelle zubekommen. Hatte mal gelesen, das erwachsene Kinder nach der Schule eine “ Orientierungsphase “ haben aber kann man diese Zeit fast 4 Jahre ausnutzen?

2. angeblich hat sie ab September eine Lehrstelle als Zahnarzthelferin und verdient im ersten Lehrjahr 675 Euro. Wird das angerechnet und was müsste ich bezahlen bei einem Einkommen von 2300 Euro netto?

3. sie bekommt momentan vom Jobcenter Geld. Weil Sie eine eigene Wohnung hat und kein Einkommen. Sie meint das ich Unterhaltspflichtig bin aber sie 300 Euro unter der hand akzeptieren würde und keinen Anwalt einschaltet. Sollte ich mich drauf einlassen weil ich 574 Euro sonst angeblich zahlen müsste.

besten Dank für Eure Anworten!
H.M