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Sehr geehrte rechtsexperten,

Am Montag den 11.12 ereignete sich nachfolgender Vorfall:
Mein Mann hat starke Zahnschmerzen, daraufhin vereinbarte ich einen Termin bei unseren zahnarzt.
3 Stunden später rief eine sprechstundenhilfe meinen Mann an dass sie ihn wegen offener Behandlungen nicht behandeln können. Auf Nachfrage stellte sich heraus dass es hier um 2 Füllungen ging die er bei seinem Arzt in der Heimat bei einem Heimatbesuch 300km entfernt machen ließ. Er wiederholte dass er starke Schmerzen hat. Der Arzt meinte dennoch nur er solle halt wieder 300km fahren, obwohl wir bei ihm in Behandlung sind seit 2 Jahren.

Erbost darüber schrieb ich eine Bewertung in Google mit nur 1 Stern. Und schilderte die Situation. Auch schrieb ich dazu dass wir weitere Behörden wie landesärztekammer und Krankenkasse informieren werden. Und dass ich der Meinung bin, das in der Praxis mehr an der gewinnerzielung liegt als am wohl der Patienten.

Gestern hatte ich eine Abmahnung des Arztes im briefkasten. Ich soll die Bewertung und den Kommentar löschen, aufgrund unwahrer Tatsachenbehauptungen. Es wird mir mit einer schadensersatzklage und einer unterlassungsklage gedroht. Es gibt aber zeugen für das Telefonat! Die geschriebenen Sachen sind absolut die Wahrheit und nebenbei sind auch noch ähnliche Bewertungen auf anderen Portalen zu finden.

Was ist nun zu tun? Hat der Arzt überhaupt eine rechtliche Handhabe? Mach Paragraf 5 des Grundgesetzes habe ich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses recht möchte der Arzt mir komplett untersagen.