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Hallo,

meine Frage ist etwas speziell, aber das folgende sin die wichtigen Eckpunkte:

1) Am 01.12.2014 habe ich einen Mietvertrag für eine 80m² 3ZKB Wohnung unterschrieben.
Ich hatte selber keinen persönlichen Kontakt mit dem Vermierter und habe nur mit dem Makler gesprochen.
Im Mietvertrag steht allerdings ganz klar, dass der Vertrag zwischen dem Vermieter Herr X und mir geschlossen wurde.
Außerdem ist im Vertrag die Kaution in Höhe von 2 Monatskaltmieten vermerkt.
Unterschrieben wurde der Vertrag vom Makler mit dem Kürzel “i.A” (also im Auftrag).
Anschließend habe ich noch eine Quittung für die Zahlung der Kaution erhalten, die vom Makler unterschrieben ist.

2) In Sommer 2017 ist der Makler verstorben. Hiervon habe ich nichts mitbekommen.

3) Im März 2018 habe ich meine Wohnung gekündigt, ganz normal mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, diese läuft am 30.06.2018 aus.

4) Gestern am 09.04.2018 erhielt ich einen Anruf von der ehemaligen Ehepartnerin des verstorbenen Maklers, die mir sagte sämtliche Firmen ihres Mannes wären aufgelöst und aufgrund einer zu Hohen Schuldenlast hätte Sie das Erbe ausgeschlagen. Im Endeffekt wollte Sie mir vermitteln, dass meine Kaution weg ist weil ihr verstorbener Mannn wohl alles verprasst hätte.

So jetzt meine eigentliche Frage:
Hat der Makler überhaupt etwas mit der Kaution zu tun? Denn der Vertrag in dem die Kaution aufgeführt ist, besteht zwischen mir un den Vermieter.
Als ich Sie darauf hingewiesen habe, meinte Sie dass es damals eine Freundschaftsleistung des Maklers gegenüber meines Vermierters war und dass deswegen der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden kann.
Davon wusste ich nichts und gegenüber mir ist der Makler wie ein ganz gewöhnlicher Makler der im Auftrag seines Klienten handelt aufgetreten.

Ich danke im voraus für hilfreiche Antworten.