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Guten Tag, leider gibt es in unserem Betrieb immer wieder Unstimmigkeiten wegen der Kündigungsfrist. Ich bin seit 12 Jahren und 4 1/2 Monaten in diesem Betrieb angestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Absatz zur Kündigungsfrist: Der unbefristete Dienstvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Jede gesetzliche Veränderung der Kündigungsfrist gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber. Die Mitarbeiterin erklärt sich für den Fall, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist, damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist endet. Der Arbeitgeber ist berechtigt die Mitarbeiterin nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von der Erbringung der Arbeitsleistung bis zur Beendigung des Dienstvertrages unter Anrechnung des noch zustehenden Urlaubes freizustellen.
Es ist auch kein Paragraph oder ähnliches angegeben. Ist es nun richtig, dass ich eine Kündigungsfrist von vier Wochen und nicht länger einhalten muss. Im Fall das der Arbeitgeber kündigt, sind die Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Richtig? Manche Kollegen meinen, dass auch diese Staffelung für uns Arbeitnehmer in Kraft tritt falls wir kündigen. Ich bin sehr dankbar für eine kurze Aufklärung.

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