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Meine Lebensgefährtin und ich standen zusammen in einem Mietvertrag der seit 16.02.18 bestand. Nun ist meine Lebensgefährtin verstorben und ich habe laut Paragraf 563a BGB den Mietvertrag gekündigt. Im Mietvertrag war eine Klausel, dass wir mindestens ein Jahr in der Wohnung verbleiben. Nun bekam ich Antwort vom Vermieter, das der Mietvertrag zum 31.05.19 endet. Wie kann das sein? Zumal ich mir auch hab sagen lassen, dass diese Klausel mit der Mindestmietdauer nicht rechtens ist, selbst wenn wir dafür unterschrieben haben. Ist das so richtig?