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Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Leistung der Krankenkassen.
Ich wurde vor einigen Tagen am Knie operiert und die Krankenkasse möchte die kosten der Übernachtung nicht zahlen .Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können.
Also ob ich z.B damit argumentieren kann das ich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot hier etwas einspare.!?
Hier das Schreiben der Krankenkasse:
Sehr geehrter Herr….,
Das Klinikum ….ist kein zugelassenes Krankenhaus, sondern ein Ärztehaus, in dem Vertragsärzte tätig sind,die ambulante Operation durchführen und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen dürfen. Diesem Ärztehaus ist eine Privatklinik angeschlossen. Als Serviceleistungen bietet diese Einrichtung ihren Patienten an,dort gegen einen Betrag von 129,00€ zu übernachten.
Für diesen Betrag bietet die Klinik nicht nur die Übernachtungen an, sondern auch die medizinische Überwachung, Kontrolle der Wunddrainagen , optimierte Schmerztherapie, Verpflegung ,Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und körperlichen Mobilisation und die ärztliche Entlassungsvisite.Hierüber schließt sie mit Ihren Patienten einen privaten Vertrag,die ,, Vereinbarung zum betreuten schlafen” ab.
Mit seiner Unterschrift hat der Patient einen Vertrag mit dem ….Klinikum abgeschlossen.
Bei ambulanten Operationen ist eine Übernachtungen nicht üblich.Das ist das Wesen einer “ambulanten”Operation .Der Patient wird am gleichen Tag in die häusliche Umgebung entlassen .Sollte das aus ärztlicher Sicht nicht möglich sein sondern eine stationäre Aufnahme medizinisch notwendig sein , veranlasst der Arzt die Aufnahme in einem zugelassen Krankenhaus .
Die Kostenerstattung für eine private Behandlungsvereinbarung ist der …..als gesetzlicher Krankenkassen nicht gestattet .
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter der bezeichneten Anschrift oder bei jedem anderem Kundencenter der…. Widerspruch erheben .

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