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Sehr geehrte Damen und Herren

Ich fasse mein Vorfall in einem möglichst kurzen Text zusammen.

Ich habe am 03.01.2019 meine Kündigung erhalten die eine Frist von 3 Monaten besagt.
Ich habe zu einem ersten Gespräch mit der Beziksleitung erfahren, dass ich mittlerweile 2 Abmahnungen erhalten habe, diese wurden mir aber erst am Tag meiner Kündigung übergeben. Vorher hab ich keinerleier Abmahnungen bekommen. Eine dritte Abmahnung habe ich bisher auch nicht bekommen. Es wurde nur ausgesagt ,,die dritte Abmahnung wäre dann…”.

Meine Frage, wäre es sinnvoll weitere Schritte einzuleiten bzw. dagegen vorzugehen? Wie lange bedarf es mich abzumahnen nach einem Vorfall ? Und welche schriftliche Form muss eingehalten werden, damit die Abmahnungen sowie die Kündigung Wirkung haben ?

Vielen Dank für jede Hilfe.

Mit freundlich Grüßen

Altintas

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