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Hallo,

in meiner Bachelorarbeit habe ich Interviews durchgeführt. Die Befragten haben zuvor eine Einwilligungserklärung unterschrieben. Darin stand folgendes:

“Die Durchführung der Arbeit basiert auf der Grundlage der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Ich bin dem Datengeheimnis verpflichtet und unterliege der Schweigepflicht.
Die Interviews werden mit einem Aufnahmegerät aufgezeichnet und in Schriftform gebracht. Für die wissenschaftliche Auswertung der Interviews werden ihre Daten anonymisiert.
Personenbezogene Kontaktdaten werden von Interviewdaten getrennt für Dritte unzugänglich gespeichert. Nach Beendigung des Forschungsprojekts werden Ihre Kontaktdaten gelöscht.
Die von Ihnen unterschriebene Erklärung dient dem Nachweis, dass Sie mit dieser Form der
Auswertung des Interviews und dem Umgang der Daten einverstanden sind.”

Kann ich nun die (anonymisierten) Ergebnisse der Interviews nutzen, um einen Zeitungsartikel zu veröffentlichen, ohne eine Zustimmung der Befragten Personen zu haben?

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen.

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