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Hallo,
unser Lohnsteuerhilfeverein (in Kündigung) verlangt für die Jahre 2016 und 2017 die Mitgliedsgebühr in der gleichen Höhe von 210€ wie in den Jahren davor, obwohl der Verein für uns die Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 nicht erstellt hat.
Ist diese Höhe rechtens und auf welcher Grundlage wäre die rechtens.
Die Gebührenhöhe errechnet sich aus dem Gesamteinkommen beider Ehepartner. Kann der Verein die Gesamteinkommen der vorherigen Jahre als Grundlage nehmen?
Uns geht es nicht darum keinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Das wir einen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen, ist unbestritten. Es geht um die Höhe des Beitrags.
Vielen Dank
Dirk

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