0
0 Comments

Guten Tag,
folgender Sachverhalt
Habe Mikrofon+Mikrofonspinne als Set bestellt, das Mikrofon wurde als Teillieferung zum 3.7 zugestellt die Spinne zum 20.7.
Nun ist für die optimale Nutzung die Spinne von Nöten , das Mikrofon passt nach einer Testphase aber nicht zur meiner Stimme
deshalb wollte ich den Kaufvertrag widerrufen das hier ist die Antwort des Händlers :
[QUOTE]vielen Dank für die Nachricht. Gerne schreibe ich Ihnen nochmals zu diesem Thema. Sie haben bei uns ein Mikrofon bestellt, welches Ihnen am 3.7. erfolgreich zugestellt werden konnte. Wir haben eine Teillieferung des Mikrofons vorgenommen, da dies aufgrund der Funktionsweise des Mikrofons für Sie zumutbar und das Mikrofon in vollem Umfang und uneingeschränkt mit dem mitgelieferten Mikrofonhalter nutzbar ist. Die von uns im Angebot beigefügte Mikrofonspinne (Spezialzubehör) ist in keiner Weise an die Funktion des Mikrofons gebunden. Es liegt daher auch kein Grund für die Ausweitung/Verlängerung des Widerrufsrechtes an dieser Stelle vor. Heisst Ihre Widerrufsfrist endet am 18.7.2018. Wir bitte hier um Verständnis.
Um eine zügige und komplikationslose Abwicklung aller Anfragen zu gewährleisten, bitte den Text vorausgegangener eMails beibehalten!
[/QUOTE] Artikel wird auf der Seite wie folgt deklariert “NEUMANN U-87 Ai ni Kondensator Großmembranmikrofon inkl. original Spinne, nickel”
Habe ich nun den § 356 BGB Abs. 2b,c falsch verstanden ?
Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen
Mit freundliche Grüßen

Answered question