Ich habe mein Miterverhältnis fristgerecht gekündigt und möchte nun, um die Kündigungsfrist von 2 Monaten finanziel zu überbrücken, eines der Zimmer zur Zwischenmiete anbieten. Mein Vermieter genehmigt mir dies jedoch nicht. Habe ich ein Recht auf einen Untermieter oder entsteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht?
Danke im Voraus.
Erika
Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters (§ 540 BGB). Eine solche Erlaubnis kann bereits im Hauptmietvertrag erklärt werden. Die meisten Mietverträge sehen jedoch vor, dass die Genehmigung des Vermieters separat für jeden Einzelfall einzuholen ist.
Allerdings haben Sie einen Anspruch auf Untervermietung, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben § 553 Absatz 1 BGB.
Der Vermieter muss aber die Zustimmung in aller Regel erteilen, da Sie als Mieter das Recht haben, mit einem anderen Menschen zusammenzuleben – sofern die Wohnung groß genug ist.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/untermiete/
Vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen.
Viel Erfolg!