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Ich habe mein Miterverhältnis fristgerecht gekündigt und möchte nun, um die Kündigungsfrist von 2 Monaten finanziel zu überbrücken, eines der Zimmer zur Zwischenmiete anbieten. Mein Vermieter genehmigt mir dies jedoch nicht. Habe ich ein Recht auf einen Untermieter oder entsteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht?

Danke im Voraus.

Erika