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Guten Tag,
ich bin Lehrerin in NRW (verbeamtet auf Probe) und möchte den Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 27.08.2019 also den letzten Tag der Sommerferien stellen. Es stellt sich für mich die Frage, ob ich dann für die Sommerferien noch bezahlt werde, oder ob die Schule bzw. das Land mich bereits zum letzten Schultag des Schuljahres bzw. zum Ende des Monats Juli entlassen kann.
Viele Grüße

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